Kürzung für EU-Ausländer Spahn kritisiert SPD für Kindergeld-Blockade

Jens Spahn (CDU) wirft der SPD vor, die geplante Kindergeld-Kürzung für EU-Ausländer zu blockieren. Unter der Führung von Sigmar Gabriel habe die SPD noch für eine Kürzung votiert, jetzt herrsche Chaos in der Partei.

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Der Finanz-Staatssekretär wirft dem Koalitionspartner SPD vor, die geplante Kindergeld-Kürzung für EU-Ausländer zu blockieren. Es gebe nun Chaos in der Partei, während die SPD unter der Führung von Sigmar Gabriel noch klar für eine Kürzung des Kindergeldes war. Quelle: dpa

Berlin Finanz-Staatssekretär Jens Spahn hat der SPD eine Blockade bei der geplanten Kindergeld-Kürzung für EU-Ausländer vorgeworfen. „Sigmar Gabriel hatte als SPD-Vorsitzender lautstark gefordert, das Kindergeld für nicht in Deutschland lebende Kinder zu kürzen“, sagte das CDU-Präsidiumsmitglied Spahn am Dienstag in Berlin. Arbeitsministerin Andrea Nahles und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) blockierten das nun. „Was sagt eigentlich Herr Schulz zu diesem Chaos?“, fragte Spahn mit Blick auf den SPD-Kanzlerkandidaten Martin Schulz: „Zählen Sigmar Gabriels Forderungen in der Schulz-SPD noch was?“

Nach einem Gesetzentwurf von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll das Kindergeld für diejenigen EU-Ausländer gekürzt werden, deren Kinder in der Heimat leben. Dies stößt in der EU-Kommission auf Widerstand. In Schäubles Entwurf wird aber betont, dass die „vorgesehenen gesetzlichen Änderungen zur Anpassung der Höhe des Kindergeldes an die Lebensverhältnisse im Wohnsitzstaat des Kindes“ erst in Kraft treten sollen, wenn die EU-rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind.

Dennoch haben Nahles und Maas wegen der bisherigen Brüsseler Ablehnung eine Verabschiedung des Gesetzentwurfs zuletzt blockiert. Angestrebt wird nun ein Kabinettsbeschluss für kommenden Mittwoch.

Der Entwurf sieht für die osteuropäischen Länder Rumänien, Polen, Ungarn, Kroatien und Bulgarien vor, nur noch 50 Prozent des deutschen Kindergeldsatzes auszuzahlen. Für andere Länder sollen demnach 75 oder 100 Prozent gelten – je nach dortigen Lebens- und Einkommensverhältnissen. EU-Kommissarin Marianne Thyssen hält eine eine solche Indexierung von Familienleistungen nach dem jeweiligen Lebensstandard für europarechtswidrig.

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