Berlin Der Bundesrat hat grünes Licht für eine strengere Regulierung von Leiharbeit gegeben. Die neuen Bestimmungen für rund eine Million Leiharbeiter sollen zum 1. April 2017 in Kraft treten. Zeitarbeiter sollen dann nach neun Monaten im selben Betrieb grundsätzlich die gleiche Entlohnung erhalten wie die Stammbelegschaft.
Sie dürfen zudem höchstens 18 Monate an denselben Betrieb verliehen werden oder müssen ab dann von diesem übernommen werden. Von diesen Grundregeln dürfen Arbeitgeber und Gewerkschaften aber gemeinsam abweichen, wenn Tarifpartner dies vereinbaren.
Die Länderkammer billigte auch die Einführung der sogenannten Flexi-Rente. Mit dieser soll ab 2017 längeres Arbeiten über das Rentenalter hinaus belohnt werden. Teilrentner dürfen mehr vom Zuverdienst zu den Altersbezügen behalten und können die Reduzierung ihrer Arbeitszeit flexibler gestalten. Bislang drohen drastische Kürzungen von bis zu zwei Dritteln, wenn der Hinzuverdienst mehr als 450 Euro im Monat beträgt.
Künftig können Rentner 6300 Euro jährlich anrechnungsfrei hinzuverdienen. Darüber liegende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Arbeitgeber müssen für Beschäftigte über die Rentenaltersgrenze hinaus künftig keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung bezahlen. Die neuen Regelungen treten zum Teil zum Jahresanfang in Kraft, das neue Hinzuverdienstrecht erst ab Juli 2017.