Leiharbeit und Werkverträge Nahles will Leiharbeitsdauer verlängern

Flexibles Instrument oder systematische Benachteiligung von Arbeitnehmern? Die Bundesregierung will Leiharbeit regulieren. Arbeitsminister Nahles fordert indes, die Zeitarbeit nun auch über 18 Monate hinaus zuzulassen.

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Ein junger Mann an einem Stand der Arbeitsagentur auf dem Messegelände in Leipzig: Leiharbeit soll nun ausgweitet werden. Quelle: dpa

Hamburg/Frankfurt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Arbeitgebern bei der Regulierung von Leiharbeit und Werkverträgen entgegenkommen. Sie halte es für denkbar, Leiharbeit auch über die im Koalitionsvertrag vorgesehene Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten zuzulassen, wenn die Unternehmen tarifgebunden seien, sagte die SPD-Politikerin der „Frankfurter Rundschau“ (Samstag). „Tarifgebundene Unternehmen erhalten mehr Flexibilität als Betriebe, die keinen Tarifvertrag haben.“

Nahles plant für den Herbst eine gesetzliche Regulierung der Zeitarbeit. Bisher hatte sie sich für eine maximale „Ausleihe“ von 18 Monaten ausgesprochen. Nach bereits neun Monaten sollen die Leiharbeiter ihren Plänen zufolge dann den gleichen Lohn wie Angehörige der Stammbelegschaft bekommen. Bei den Arbeitgebern war dies auf scharfe Kritik gestoßen. Sie verweisen darauf, dass sich Zeitarbeit gerade wegen ihrer Flexibilität als Beschäftigungsmotor erwiesen habe.

Anders als von den Gewerkschaften gefordert will Nahles laut dem Bericht bei Werkverträgen die Arbeitgeber lediglich verpflichten, „den Betriebsrat zu informieren“. Die Gewerkschaften verlangen hingegen klare Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmervertreter. Sie befürchten, dass vorübergehend Beschäftigte sonst zu Mitarbeitern zweiter Klasse degradiert werden.

Zeitarbeiter werden laut einem Bericht des „Spiegel“ überproportional häufiger arbeitslos als andere Beschäftigte. Zu diesem Ergebnis kommt eine interne Analyse, die das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) für die Bundesagentur für Arbeit erstellt hat und die dem Nachrichtenmagazin vorliegt.

Etwa zehn Prozent aller Zugänge in die Arbeitslosigkeit kommen demnach aus der Zeitarbeitsbranche, obwohl der Anteil aller Leiharbeitnehmer an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lediglich drei Prozent beträgt. Da die Gehälter in der Branche niedriger sind, liegt auch das Arbeitslosengeld bei ehemaligen Zeitarbeitnehmern „deutlich unter der Höhe des Arbeitslosengelds von Personen, die aus anderen Branchen in den Leistungsbezug wechseln“, heißt es in dem Papier.

Allerdings ist die Zeitarbeit auch das größte Sprungbrett aus der Arbeitslosigkeit: Fast 20 Prozent aller Menschen, die nach einem Jobverlust wieder eine Beschäftigung aufnehmen, landen bei einer Zeitarbeitsfirma, berichtet der „Spiegel“.

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