Leistungen an Asylbewerber Andrea Nahles will offenbar den Rotstift ansetzen

Andrea Nahles plant laut SPD-Vizefraktionschefin, die Geldleistungen an Asylbewerber zu kürzen. Stattdessen wolle die Arbeitsministerin zukünftig stärker auf Sachleistungen statt auf Geldzahlungen setzen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Die Bundearbeitsministerin will die Geldleistungen für Asylbewerber verringern. Quelle: dpa

Berlin Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will die Geldleistungen an Asylbewerber deutlich verringern. Der sogenannte Regelbedarf eines allein in einer Wohnung lebenden Flüchtlings soll von derzeit monatlich 354 Euro auf 332 Euro sinken. Dies geht aus einer der Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag vorliegenden Information von SPD-Vizefraktionschefin Carola Reimann an die SPD-Abgeordneten hervor.

Die Leistungssätze sinken demnach um gut sechs Prozent, weil Kosten für Strom- und Wohnungsinstandhaltung herausgerechnet und als Sachleistung erbracht werden sollen. "Dadurch sinken insgesamt die Leistungssätze, ohne jedoch die materiellen Leistungen (für Asylbewerber) zu verändern", unterstrich Reimann.

Die SPD-Politikerin berief sich auf den Entwurf für eine Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes, der nach Angaben des Arbeitsministeriums derzeit in der Bundesregierung abgestimmt wird. Die Kürzung der Bedarfssätze geht dabei vor allem auf Absprachen in der großen Koalition zurück, auf die Unions-Politiker gedrungen hatten.

Demnach soll bei Flüchtlingen stärker auf Sachleistungen statt auf Geldzahlungen gesetzt werden. Gleichzeitig wird aber der rechnerische Betrag für den persönlichen Bedarf von Flüchtlingen ähnlich wie bei Hartz-IV-Beziehern erhöht.

Die Anpassung der Regelbedarfsstufen für erwachsene Asylbewerber und Kinder folgt im Grundsatz der Neuregelung der Hartz-IV-Sätze in der Arbeitslosengrundsicherung, die das Ministerium Ende August auf den Weg gebracht hat. Die Hartz-IV-Sätze werden vor allem wegen der Preissteigerung im nächsten Jahr leicht angehoben um fünf Euro auf 409 Euro.

Bei den Asylbewerberleistungen ist die Sache komplizierter. Bei ihnen wird unterschieden zwischen "notwendigem Bedarf" etwa für Ernährung und Kleidung und "notwendigem persönlichen Bedarf" zum Beispiel für Busfahrten oder Telefon. Dies soll ermöglichen, dass die Bedarfe von Asylbewerbern je nach Art der Unterbringung als Sach- oder Geldleistung erbracht werden können. Bei Unterbringung in einer Erstaufnahmeeinrichtung wird der notwendige Bedarf zwingend als Sachleistung erbracht, der persönliche vorrangig als Sachleistung.

Zudem will die Koalition stärker auf Sachleistungen setzen. Der Entwurf sieht laut Reimann vor, dass für einen allein lebenden Asylbewerber der notwendige Bedarf von 219 auf 187 Euro verringert wird, weil Strom und Wohnungsinstandhaltung gesondert als Sachleistungen erbracht würden. Damit werde eine Vereinbarung aus den Gesprächen zum Integrationsgesetz umgesetzt. Der notwendige persönliche Bedarf würde dagegen um zehn Euro auf 135 Euro erhöht. Für ehrenamtliche Tätigkeiten von Asylbewerbern gebe es einen Freibetrag von 200 Euro monatlich, der nicht auf die Leistungen angerechnet werde.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%