Leitplanken für digitale Rechtsdienstleister Wenn Computerprogramme die Anwälte ersetzen

Die Online-Beratung im Netz unterliegt keiner besonderen Regulierung. Das ruft Politik und Verbraucherschützer auf den Plan. Denn digitale Rechtsdienstleistungen bergen auch ungeahnte Risiken.

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Die herkömmliche Rechtsberatung kommt wegen digital angebotener Dienstleistungen unter Druck. Quelle: dpa

Berlin Flugreisende kennen das: Optimal verläuft die Reise nur dann, wenn alles nach Plan läuft – der Flug nicht verspätet ist oder gar ausfällt, man nicht umbuchen muss und auch keinen Anschlussflug verpasst. Läuft alles schief, ist der Ärger groß und der Schaden womöglich auch. Nur, hat man dann auch einen Anspruch auf Entschädigung? Um die Frage zu klären, suchen Betroffene immer häufiger Antworten im Internet.

Portale wie Flightright.de bieten eine Art Rund-um-Service. „Sie können sich entspannt zurücklehnen, während unsere Reiserechts-Experten Ihre Entschädigung durchsetzen – wenn nötig auch vor Gericht“, heißt es auf der Webseite des Anbieters. Das Handling ist einfach: Verbraucher müssen lediglich über einen Online-Fragebogen den Schadensfall darlegen. Sie treten dann ihre Ansprüche an Flightright.de ab. Das heißt: Das Unternehmen erhält quasi eine Inkassoerlaubnis, um etwaige Ansprüche einzutreiben. Im Erfolgsfall wird eine Gebühr in Höhe von 20 bis 30 Prozent plus Mehrwertsteuer der durchgesetzten Entschädigungssumme fällig. Bei Misserfolg ist der Service kostenlos.

Auf den ersten Blick erscheinen solche Angebote als feine Sache für die Verbraucher. Sie bergen aber auch Nachteile. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat schon früh auf Risiken hingewiesen, etwa das technische Unterstützungstools für die Rechtsberatung, im Fachjargon Legal-Tech-Dienste genannt, schnell an ihre Grenzen kommen könnten und dem Nutzer am Ende dann doch nicht geholfen wird. „Grundsätzlich kommt es auch in traditionellen anwaltlichen Beratungsgesprächen vor, dass Beratungsfehler passieren“, erklärte der DAV vor zwei Jahren in einer Stellungnahme zum Regelungsbedarf für Online-Plattformen. „Bei einem Online-Verfahren sind die Risiken jedoch möglicherweise deutlich höher – schon deshalb, weil der jeweilige Sachverhalt nur standardisiert erfasst wird.“

Der Anwaltverein warf damals die Frage auf, ob die Besonderheiten von Online-Plattformen nicht auch Besonderheiten bei der Regulierung mit sich bringen müssten – vor allem mit Blick auf Verbraucherinformation und Transparenz. „Das gilt etwa für Warnhinweise, um einem Nutzer/Mandanten deutlich zu machen, dass bestimmte schematische Lösungen naturgemäß nicht alle Besonderheiten eines Lebenssachverhalts berücksichtigen können.“ Gesonderte gesetzliche Vorgaben gibt es allerdings nicht. Bis jetzt.

Inzwischen hat das Thema Legal Tech (Legal Technology) die Politik erreicht. Und die Justizminister der Länder erwägen sogar eine Regulierung von digitalen Rechtsdienstlern wie Fligthright.de oder Geblitzt.de. Dabei könnten auch die sogenannten digitalen Marktwächter der Verbrauchzentralen eingesetzt werden. Ein entsprechender Vorschlag des Berliner Justizsenators Dirk Behrendt (Grüne) stößt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) auf ein positives Echo. „Die Aufgabe der Marktwächter ist die Marktbeobachtung. Daher würde sich die Beobachtung eines neuen Marktsegments aus Verbrauchersicht in das Aufgabenspektrum der Projekte durchaus einreihen“, sagte VZBV-Chef Klaus Müller dem Handelsblatt.

Behrendt leitet ab Januar eine Arbeitsgruppe der Länderjustizminister, die die Chancen und Risiken sogenannter Legal-Tech-Dienste unter die Lupe nimmt. Gemeint ist damit die Digitalisierung der juristischen Arbeit. Das heißt: Mittels bestimmter Software werden juristische Arbeitsprozesse standardisiert oder automatisiert.


Keine Kommerzialisierung des Rechts nach amerikanischem Vorbild

Dass die Politik jetzt aktiv wird, ist höchste Zeit. „Aktuell ist eine Zunahme von Gründungen im Bereich Legal Tech festzustellen“, schrieb im Frühjahr das Büro für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag (Tab) in einem Lagebericht zur „algorithmischen Rechtsberatung“. Das Tab ist eine selbstständige wissenschaftliche Einrichtung, die die Bundestagsabgeordneten und die Parlamentsausschüsse in Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels berät.

Laut den Experten entwickeln  die Legal-Tech-Startups Softwarelösungen  oder  IT-basierte  Dienstleistungen  für juristische Anwendungsfelder, wie Geblitzt.de, Flightright.de oder das vollständig Chat-Bot-basierte DoNotPay.co.uk. In Deutschland liegen die Zahlen von Legal-Tech-Unternehmen den Angaben zufolge im  unteren zweistelligen Bereich.

Zum Vergleich: In den  USA  existieren bereits mehrere hundert Legal-Tech-Start-ups. Gleichwohl ist der Trend hin zur digitalisierten Rechtsberatung nicht aufzuhalten – mit entsprechenden Folgen für Juristen. „Computerprogramme könnten Prognosen zufolge künftig 30 bis 50 Prozent der heutigen Aufgaben von Junganwälten übernehmen“, heißt es in dem Bericht der Bundestagsexperten. Ein Grund mehr, den Vormarsch von Legal Techs mit Regeln zu begleiten.

Nach Vorstellung des Berliner Justizsenators Behrendt soll es künftig eine Aufsichtsbehörde für die digitale Rechtsberatung geben. „Denkbar wäre, dass sich das Bundesamt für Justiz zukünftig um die Fragestellungen rund um Legal Tech kümmert“, sagte der Grünen-Politiker kürzlich dem Handelsblatt. Zudem müssten auch die Verbraucherzentralen eine Rolle spielen. „Es wäre eine Möglichkeit, dass der digitale Marktwächter auch den Legal-Tech-Bereich in sein Beobachtungsportfolio mit aufnimmt.“

Zurzeit betreiben die Verbraucherschützer für die Bereiche Finanzen und die digitale Welt, ein dritter Marktwächter für den Energiebereich befindet sich im Aufbau. Die Marktwächter fungieren als eine Art Frühwarnsystem und sollen Erkenntnisse aus der Marktbeobachtung liefern. Diese Erkenntnisse teilen sie mit schon bestehenden Aufsichtsbehörden. Die Marktwächter informieren zum Beispiel die Finanzaufsicht Bafin oder die Bundesnetzagentur über Verbraucherbeschwerden und Untersuchungsergebnisse.

Aus Verbrauchersicht können digitale Rechtsdienstleistungen zwar eine „feine Sache“ sein, wie Justizsenator Behrendt sagte, „wenn sie zeitnah zu ihrem Recht kommen“. Gegenüber den Kunden müsse aber Transparenz gewährleistet sein. Sie müssten darüber aufgeklärt werden, dass sie einen Teil ihrer Ansprüche als Honorar abtreten. „Was wir nicht wollen, ist, dass die Verbraucher durch derartige kommerzielle Angebote von der gerichtlichen Verfolgung ihrer Ansprüche abgehalten werden, wenn dies für sie vorteilhafter ist“, betonte der Grünen-Politiker. „Eine Kommerzialisierung des Rechts nach amerikanischem Vorbild  sollten wir nicht befördern.“


Große Herausforderungen für Anwälte in Deutschland

Auch Chef-Verbraucherschützer Müller sieht Vor- und Nachteile der Online-Rechtsberatung. Verbrauchern biete sich „durchaus ein unkompliziertes und niedrigschwelliges Angebot zur Durchsetzung ihrer Rechte“, sagte Müller. Der Anbieter kümmere sich um das Verfahren. „Für Verbraucher kostet dieser Weg im Erfolgsfall aber etwas“, fügte der VZBV-Chef hinzu. Verbraucher müssten also im Erfolgsfall „immer mit erheblichen Abstrichen rechnen“.

Deshalb fordert der VZBV die Verbesserung der kollektiven Rechtsdurchsetzung durch die Einführung einer Musterfeststellungsklage. „Mit diesem Instrument“, so Müller, „kann der Verbraucher darauf vertrauen, dass er sein Geld zurückbekommt, wenn er durch einen Rechtsverstoß seitens eines Unternehmens geschädigt wurde.“

Behrendt sieht durch die digitalen Geschäftsmodelle große Herausforderungen auf die Anwälte in Deutschland zukommen. Bei Juristen werde es durch Legal-Tech-Dienste die „stärksten Veränderungen“ geben. „Vermutlich, so die Prognose von Experten, wird ein Teil der anwaltlichen Tätigkeit durch digitale Dienstleistungen ersetzt“, sagte der Senator. Dies bedeute, dass Anwälte, die heute zum Beispiel ihren Fokus auf Reise- oder Mietvertragsrecht legen, sich dann künftig stärker auf andere Rechtsfelder spezialisieren müssten. „Das ist ein Trend, der sich nicht mehr aufhalten lässt.“

Die Bundestagsexperten kommen in ihrer Analyse zu dem Schluss, dass insbesondere kleinere Anwaltskanzleien betroffen sein werden und sich mit einer „sinkenden  Rentabilität einfacher juristischer Standardgeschäfte“ konfrontiert sähen. Die Boston Consulting Group geht zudem in einer Studie aus dem Jahr 2016 davon aus, dass die Digitalisierung über Effizienzgewinne fast jeden zweiten Junioranwalt  überflüssig machen könnte.

Dagegen stellen Legal Techs für den Kern juristischer Tätigkeit keine ernsthafte Bedrohung dar. Das heißt: Die tatsächliche Fallprüfung und rechtliche Bewertung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, wie Gesetzeslage, Rechtsprechung oder auslegungsrelevante soziale Kontexte blieben davon unberührt. „Da hier der Standardisierungsgrad zu gering ist, sind keine ausreichenden Effizienzgewinne zu erwarten“, urteilen die Bundestagsexperten.

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