Linke fordert Untersuchungsausschuss Fall Jalloh beschäftigt die Generalstaatsanwaltschaft

Oury Jalloh starb vor fast 13 Jahren im Polizeigewahrsam in Dessau. Die genauen Umstände sind nach wie vor unbekannt. Wer legte das tödliche Feuer? Aufklärung gibt es bis heute nicht, dafür Spekulationen und Kritik.

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Teilnehmer einer Demonstration versammeln sich an Oury Jallohs zehntem Todestag im Jahr 2015. Die Todesumstände des Asylbewerbers sind bis heute ungeklärt. Quelle: dpa

Magdeburg/Dessau-Roßlau Für das Ermittlungsverfahren zum Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle ist nun die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg zuständig. Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU) habe dies am Donnerstag veranlasst und damit ihr externes Weisungsrecht genutzt, teilte das Ministerium in Magdeburg mit.

Angesichts der unterschiedlichen Einschätzungen der Staatsanwaltschaften in Dessau-Roßlau und Halle solle die übergeordnete Behörde nun eine Entscheidung treffen. Bis heute liege noch keine Begründung für die Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens vor. Deshalb sei die Staatsanwaltschaft Halle an einer Entscheidung darüber gehindert.

Von der Linken-Fraktion erhobene Vorwürfe, sie habe den Landtag falsch informiert, wies Keding zurück. „Juristische Aufklärung ist ebenso notwendig wie politische“, sagte die Linken-Innenexpertin Henriette Quade. Die Fraktion fordere einen Untersuchungsausschuss. Der Landtag sei über den Stand der Ermittlungen mehrmals falsch informiert worden.

Dem Rechtsausschuss sei vorenthalten worden, dass die Staatsanwaltschaft auch die Möglichkeit eines Fremdverschuldens von Jallohs Tod in Betracht gezogen habe. Justizministerin Keding trage dafür die Verantwortung.

In der Mitteilung des Ministeriums hieß es jedoch, man habe die die Öffentlichkeit nicht über den Ansatz der Dessauer Staatsanwaltschaft informieren können, ohne mögliche Ermittlungen zu gefährden.

Das Ermittlungsverfahren zum Tod des Mannes aus Sierra Leone hatte die Staatsanwaltschaft Halle nach wenigen Monaten der Zuständigkeit im Oktober eingestellt. Sie sah keinen Anfangsverdacht für ein Tötungsdelikt. Zuvor hatte der zuständige Dessauer Oberstaatsanwalt Folker Bittmann in einem Aktenvermerk jedoch verschiedene Erkenntnisse von Gutachtern zusammengeführt und einen Anfangsverdacht für ein Tötungsdelikt formuliert. Demnach könnte Jalloh in einem hilflosen Zustand mit einer geringen Menge Feuerzeugbenzin bespritzt und angezündet worden sein.

Die „Mitteldeutsche Zeitung“ zitierte in ihrer Donnerstag-Ausgabe aus dem Vermerk, der inzwischen auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Frage nach einem Motiv sei offen, heißt es darin weiter.

Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Feuer in einer Dessauer Polizeizelle ums Leben gekommen. Der stark betrunkene Mann, der auch Drogen genommen hatte, war in Gewahrsam, um seine Identität zu klären. Da er sich heftig wehrte, wurde er an Händen und Füßen gefesselt. Wie der Brand entstehen konnte, ist auch nach zwei Landgerichtsprozessen ungeklärt. Als wahrscheinlichste Variante hatten die Gerichte eine Entzündung durch Jalloh selbst angenommen. Jallohs Familie und Unterstützer hatten stets von Mord gesprochen.

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