Die Lkw-Maut wird Mitte 2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Mit dem am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf sollen Verkehrsströme besser gelenkt und die Staatskassen mit zusätzlichen Einnahmen von bis zu zwei Milliarden Euro im Jahr aufgefüllt werden.
Nach dem Regierungsentwurf sollen ab 1. Juli 2018 für Lkws alle Bundesstraßen mautpflichtig werden. Das sind rund 40.000 zusätzliche Kilometer. Die Zahl der mautpflichtigen Fahrzeuge von zuletzt 1,6 Millionen dürfte damit um etwa 130.000 zunehmen.
„Mit der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen vollziehen wir den Systemwechsel von einer Steuer- hin zu einer Nutzerfinanzierung unserer Verkehrsinfrastruktur“, sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). „Die Mauteinnahmen fließen direkt und dauerhaft in deren Erhalt und Ausbau.“
Was bei der Pkw-Maut auf die Autofahrer zukommt
Deutsche sollen für das knapp 13.000 Kilometer lange Autobahnnetz und das 39.000 Kilometer lange Netz der Bundesstraßen Maut zahlen. Pkw-Fahrer aus dem Ausland nur auf den Autobahnen.
Alle inländischen Autobesitzer müssen eine Jahresmaut zahlen, die vom Konto abgebucht wird. Sie richtet sich nach Größe und Umweltfreundlichkeit des Autos. Im Schnitt kostet sie 74 Euro, maximal 130 Euro. Benziner sind günstiger als Diesel.
Für Ausländer gibt es neben der genauso berechneten Jahresmaut auch zwei mögliche Kurzzeittarife: Eine Zehn-Tages-Maut für 2,50, 4, 8, 14 oder 20 Euro sowie eine Zwei-Monats-Maut für 7, 11, 18, 30 oder 40 Euro.
Inländer sollen für Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer wieder entlastet werden - auf den Cent genau. Bei besonders schadstoffarmen Autos (Euro 6) soll die Steuer nun sogar stärker sinken als es dem zu zahlenden Mautbetrag entspricht.
Mautpflichtig sind auch Wohnmobile. Motorräder, Elektroautos, Wagen von Behinderten und Krankenwagen sind mautfrei.
Statt an Klebe-Vignetten sollen Mautzahler über das Nummernschild ihres Autos zu erkennen sein. Kontrolliert werden soll dies in Stichproben durch einen elektronischen Kennzeichen-Abgleich. Daten sollen nur hierfür erfasst und schnell wieder gelöscht werden.
Wer keine Maut zahlt und erwischt wird, muss eine Geldbuße zahlen. Eine genaue Höhe nennt der Gesetzentwurf vorerst nicht. Geldbußen sollen auch im Ausland eingetrieben werden.
Inländer, die nachweisen wollen und können, dass sie in einem Jahr nicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gefahren sind, können die Maut zurückfordern. Nachweis könnte ein Fahrtenbuch sein.
Bisher wird die Nutzungsgebühr für Lastwagen ab 7,5 Tonnen auf den auf rund 13.000 Kilometern Autobahnen und auf 2300 Kilometern autobahnähnlichen Bundesstraßen kassiert. Die Mautpflicht für Lkw zwischen 7,5 und 12 Tonnen gilt bereits seit Oktober 2015. Spätestens bis Ende 2017 soll geprüft werden, ob die Maut auch auf kleinere Lkw ab 3,5 Tonnen sowie auf Fernbusse ausgedehnt werden sollte. Eine „Handwerkermaut“ für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ist allerdings schon jetzt umstritten.
Die Einnahmen von zuletzt rund 4,5 Milliarden Euro fließen bisher allein an den Bund. Profitieren sollen nun aber auch die Länder: Da etwa acht Prozent des Netzes nicht in Bundeszuständigkeit liegen - vor allem Ortsdurchfahrten -, sollen dortige Einnahmen nach Abzug von Systemkosten den jeweiligen Ländern ausgezahlt werden.
Die Ausdehnung der Lkw-Maut war lange umstritten. Die SPD war dafür, um mehr Geld in den Straßenbau stecken zu können. Teile der Union warnten vor zusätzlichen Belastungen von Unternehmen.