Lohngleichheit Bundesregierung verständigt sich auf Entwurf für Lohntransparenz

Die Bundesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf für mehr Transparenz bei den Lohnunterschieden von Männern und Frauen verständigt. Frauen können sich nun über das Gehalt ihrer Kollegen informieren.

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Der Entwurf der Bundesfamilienministerin wurde überarbeitet. Quelle: dpa

Berlin Nach über einem Jahr Streit hat sich die Bundesregierung auf einen Gesetzentwurf für mehr Transparenz bei den Lohnunterschieden von Männern und Frauen verständigt. Der Entwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sei überarbeitet worden und solle am Mittwoch das Kabinett passieren, hieß es am Dienstag in Regierungskreisen.

Frauen in Firmen ab 200 Mitarbeitern erhalten einen Auskunftsanspruch, was Männer in gleichwertigen Positionen verdienen. Unternehmen ab 500 Mitarbeitern sollen betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Lohngleichheit einführen. Dies werde aber als Aufforderung formuliert, nicht als Verpflichtung, wie ursprünglich von Schwesig geplant, hieß es weiter. Die Gesetzesregelung betrifft etwa 14 Millionen Beschäftigte.

Frauen verdienten im Jahr 2015 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer. Wenn man berücksichtigt, dass sie häufiger in Teilzeit arbeiten, seltener in Führungspositionen aufsteigen und eher in sozialen Berufen mit geringeren Verdiensten tätig sind, verringert sich die Lücke auf etwa sieben Prozent.

Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich im Oktober auf einen Kompromiss verständigt. Der Wirtschaftsflügel der Union und die Arbeitgeber forderten aber weitere Änderungen. Schwesig setzte den Angaben zufolge durch, dass Unternehmen nicht nur Auskunft über das Grundgehalt einer vergleichbaren Kollegen-Gruppe geben müssen, sondern auch über zwei weitere Gehaltsbestandteile wie etwa Boni oder einen Dienstwagen. Eine neue Anfrage könnten Beschäftigte alle drei Jahre stellen. Schwesig habe einen geringeren Abstand von zwei Jahren gewollt.

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