Lohntransparenzgesetz Frauen können Auskunft verlangen

Nach dem neuem Lohntransparenzgesetz dürfen weibliche Angestellte Auskunft über den Lohn von männlichen Kollegen an gleichwertigen Arbeitsplätzen verlangen. Ein Schritt in Richtung gleicher Entlohnung.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Viele Frauen verdienen auch heute noch im gleichen Job und bei gleicher Qualifikation weniger als ihre männlichen Kollegen. Das neue Gesetz soll entgegen wirken. Quelle: dpa

Berlin Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz der großen Koalition für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen verabschiedet. Kern der Neuregelung ist die Einführung eines Auskunftsanspruchs: In Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten können Arbeitnehmer künftig Informationen darüber einfordern, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden.

Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Betroffen davon sind gut 18 000 Firmen. Etwa 4000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen außerdem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen.

Die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt (SPD) nannte das Gesetz einen „Meilenstein für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt“. Sie räumte aber ein, dass eine Regelung auch für kleinere Betriebe wünschenswert gewesen wäre.

Nach monatelangem Tauziehen in der Koalition hatte der Bundestag das Gesetz Ende März verabschiedet. Vor allem der Wirtschaftsflügel der Union hatte vor zu großer Bürokratie für die Arbeitgeber gewarnt. Die Opposition kritisierte, dass 60 Prozent der Frauen von der Neuregelung nicht erfasst würden.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamts beträgt die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen 21 Prozent und ist damit größer als in vielen anderen EU-Ländern. Im Schnitt verdienen Frauen pro Stunde knapp 4,50 Euro weniger als Männer. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten oder in gering entlohnten Vollzeitjobs. Ohne diese Faktoren beträgt der Lohnunterschied nach unterschiedlichen Berechnungen 5 bis 7 Prozent.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%