Lutz Bachmann Pegida-Gründer zu Geldstrafe verurteilt

Im Prozess gegen Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten gefordert. Der Pegida-Gründer wurde zu einer Geldstrafe verurteilt.

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Lutz Bachmann: Pegida-Gründer zu Geldstrafe verurteilt Quelle: dpa

Pegida-Gründer Lutz Bachmann ist vom Amtsgericht Dresden wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9600 Euro (120 Tagessätze zu je 80 Euro) verurteilt worden. Der Kopf des islam- und fremdenfeindlichen Bündnisses soll Flüchtlinge in Facebook-Kommentaren herabgewürdigt und zum Hass gegen sie angestachelt haben. Der wegen anderer Delikte wie Diebstahls und Drogenhandels bereits vorbestrafte 43-Jährige hatte bestritten, dass diese Kommentare von ihm stammten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sieben Monaten gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.

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