Maas zum NetzDG „Auch ich habe dazugelernt“

Heiko Maas beschimpft Thilo Sarrazin auf Twitter als Idioten. Jetzt wurde der acht Jahre alt Tweet gelöscht. Manche vermuten: wegen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Wie sieht der Justizminister die Sache?

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Heiko Maas zum NetzDG: „Auch ich habe dazugelernt“ Quelle: dpa

Berlin Das Internet vergisst nichts. Auch keine anstößigen Kommentare in den sozialen Netzwerken. Heiko Maas (SPD) etwa beschimpfte vor acht Jahren den ehemaligen Bundesbankvorstand Thilo Sarrazin auf Twitter als „Idioten“. Das ist insofern pikant, weil der entsprechende Tweet („Beim Besuch der islamischen Gemeinde Saarbrücken ist mir gerade wieder klar geworden was für ein Idiot Sarazin ist“) nicht mehr abrufbar ist. Schnell machte am Wochenende daraufhin die Behauptung die Runde, der Minister sei Opfer seines eigenen Gesetzes geworden.

Seit dem 1. Januar ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Plattformen wie Facebook, YouTube oder Twitter sind nun unter Androhung hoher Bußgelder verpflichtet, Kommentare zu löschen, wenn es sich dabei um „offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ handelt.

Unklar ist, wie es zu der Löschung des Tweets von Maas kam. In Medienberichten hieß es, Nutzer hätten am Wochenende angekündigt, den Kommentar des SPD-Politikers zu melden. Twitter selbst hat zu dem Vorgang bisher keine Stellungnahme abgegeben. Maas selbst nahm am Montagmorgen in einem knapp 30-minütigen Live-Interview auf der Online-Seite der „Bild“-Zeitung Stellung. Doch zur Aufklärung konnte auch er wenig beitragen. „Ich habe keine Information von Twitter darüber bekommen, weshalb er gelöscht wurde oder ob er überhaupt von Twitter gelöscht wurde“, sagte er.

Vor allem wollte Maas keinen direkten Bezug zum umstrittenen NetzDG herstellen. Die Löschung seines Tweets könne vielleicht auch damit zu tun haben, dass Twitter „seine policy“ Ende vergangenen Jahres geändert habe „und stärker gegen Verbalattacken im Netz vorgehen will“. Seinen Kommentar zu Sarrazin  habe er seinerzeit sicher nicht „zärtlich“ gemeint, räumte Maas ein. Aber, gab er zu bedenken, dies sei vor acht Jahren gewesen. „Wahrscheinlich gibt es auch noch andere Sachen, die ich in dieser Zeit als Tweet abgesetzt habe, die ich nicht wieder so absetzen würde, weil ich auch dazu gelernt habe.“

Diesen Lerneffekt erwartet der Minister aber auch von anderen. „Die Art und Weise, wie soziale Netzwerke missbraucht werden, müssen bei jedem Nutzer dazu führen, dass man mit einer Mindestsorgfalt, das, was man ins Netz stellt, vorher noch einmal überlegt“, betonte er. Da hätten viele dazu gelernt in den letzten Jahren. „Ich zähle mich da auch dazu“, fügte er hinzu. „Einige aber anscheinend nicht.“

Und die bekommen nun die Wirkungen des neuen Gesetzes zu spüren. Betroffen waren in den vergangenen Tagen etwa Politiker wie die AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch. Als Reaktion auf einen Tweet der Kölner Polizei auf Arabisch hatte von Storch getwittert: „Was zur Hölle ist in diesem Land los? Wieso twittert eine offizielle Polizeiseite aus NRW auf Arabisch? Meinen Sie, die barbarischen, muslimischen, gruppenvergewaltigenden Männerhorden so zu besänftigen?“

Der Kommentar wurde kurze Zeit nach Veröffentlichung gelöscht. Die Kölner Polizei zeigte die Politikerin zudem wegen Volksverhetzung an. Twitter sperrte auch einen Tweet des Satiremagazins „Titanic“, in dem von Storchs Äußerungen aufs Korn genommen wurden. Zudem wurde der Account des Magazins vorübergehend geblockt.

Ein Vorgang, den man  jedoch nicht in einen Zusammenhang mit dem neuen Gesetz bringen dürfe, betonte Maas. Die Sperrung ganzer Accounts sei kein Thema im Netzwerkdurchsetzungsgesetz. „In dem Gesetz ist die Sperrung eines Accounts als Rechtsfolge gar nicht vorgesehen“, sagte er. „Ursache und Wirkung scheinen mir hier nicht ganz korrekt zusammengebracht zu werden.“


„Es muss irgendwann Schluss sein mit der Sonderbehandlung der AfD“

Er warnte auch davor, schon jetzt ein Urteil über die Wirkung des Gesetzes abzugeben. „Wir wissen gar nicht, wie viel gelöscht wird“, sagte er. Zumal man die ersten sieben Tage dieses Jahres nicht mit den ersten sieben Tagen des letzten Jahres vergleichen könne. „Keiner hat einen Vergleichsmaßstab, ob es mehr oder weniger geworden ist.“ In Zukunft würden daher, wie im NetzDG vorgesehen, die Unternehmen halbjährlich darüber berichten müssen, wie viel gelöscht worden sei und wie ihr Beschwerdemanagement funktioniere. „Im Moment, wird da ins Blaue hineindiskutiert“, sagte er. „Nach sieben Tagen kann niemand sagen, ob das Gesetz völlig gescheitert ist.“

Maas lehnte auch nach mehrmaligen Nachfragen des „Bild“-Chefredakteurs Julian Reichelt ab, eine Bewertung des gelöschten Storch-Tweets vorzunehmen. „Sie werden mich sicherlich nicht dazu bringen, über einzelne Tweets zu urteilen“, sagte er. Ob das, was die AfD-Politikerin getwittert habe, dem Gesetz entspreche, müsse zunächst einmal das Unternehmen entscheiden. Maas verglich das Prozedere mit der Arbeit einer Tageszeitung. „Ihre Zeitung tut doch nichts anderes, wenn sie Leserbriefe veröffentlicht“, hielt er Reichelt entgegen. Gegebenenfalls prüfe doch die Rechtsabteilung Briefe auf strafbare Inhalte. Warum solle das bei Twitter oder Facebook anders sein?

Selbst wenn man das Gesetz streiche, ändere das an der Rechtslage gar nichts, sagte Maas weiter. Die rechtliche Verpflichtung von Plattformbetreibern, rechtswidrige Inhalte zu löschen, stehe in Gesetzen, die es schon viele Jahre gebe, etwa im Telemediengesetz und in der E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union. „Darüber hat sich kein Mensch aufgeregt“, so der Minister. Mit dem NetzDG seien nun lediglich Geldbußen möglich, wenn strafbare Inhalte von den Plattformbetreibern nicht gelöscht werden.

Dass nun immer wieder mit Blick auf das umstrittene Gesetz von einer „Märtyrerrolle der AfD“ gesprochen werde, ist aus Sicht des Ministers kein Argument, die neuen Regeln infrage zu stellen. „Es muss irgendwann Schluss sein mit der Sonderbehandlung der AfD. Die müssen sich genauso an Gesetze halten, wie alle anderen auch“, betonte er. Auch ein Jens Maier. Der hatte in einem Tweet den Sohn von Tennis-Star Boris Becker, Noah Becker, als „Halbneger“ bezeichnet.

Zum Tweet selbst wollte Maas keinen Kommentar abgeben. Auf die Frage, ob Maier nach einem solchen Tweet künftig noch als Richter arbeiten dürfe, antwortete der Minister: „Das habe ich nicht zu entscheiden, aber wenn ich mir vorstelle, dass solche Leute Urteile im Namen des Volkes sprechen, würde ich mich damit nicht sehr wohl fühlen.“

Immerhin eckte Maier mit seinem Posting auch in seiner eigenen Partei an. Mit einem Parteiausschlussverfahren muss der sächsische AfD-Politiker zwar nicht rechnen. Aber der Bundesvorstand beschloss am Montag einstimmig, eine Abmahnung auszusprechen. Maier wurde außerdem aufgefordert, bei der Auswahl und Führung seiner Mitarbeiter in Zukunft mehr Sorgfalt walten zu lassen.

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