Malta-Masche Rechtsextreme Reichsbürger fordern Bundesregierung heraus

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NRW ruft Bund zu Hilfe


Dass Malta die Reichsbürger gewähren lässt, ist für den nordrhein-westfälischen Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) ein Unding. Zwar seien bislang alle Versuche der Reichsbürger, eine „Fantasieforderung“ in Malta einzuklagen und in Deutschland zu vollstrecken, gescheitert. „Dennoch muss verhindert werden, dass sich deutsche Justizbedienstete in Malta überhaupt Fantasieforderungen vor Gericht ausgesetzt sehen und sich die Bundesländer länger damit herumschlagen müssen“, sagte Kutschaty dem Handelsblatt. „Hier sehe ich den Bund in der Pflicht, mit Malta zu einer Lösung zu kommen, um dem Treiben der Reichsbürger dort ein Ende zu setzen.“

Der Handlungsspielraum der Bundesregierung ist jedoch äußerst begrenzt. So räumt das Justizministerium in einer dem Handelsblatt vorliegenden Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion-Abgeordneten Halina Wawzyniak ein, nicht direkt auf die Geschäftstätigkeit des Inkasso-Unternehmens Einfluss nehmen zu können. Die maltesischen Behörden seien aber darauf aufmerksam gemacht worden, „dass die Geltendmachung unberechtigter Forderungen gegen deutsche Amtsträger nach deutschem Strafrecht unter bestimmten Umständen eine strafbare Handlung sein könnte (…)“. Zumal, wie das Ministerium weiter erklärt, dass Inkassounternehmen „nur zu dem Zweck gegründet worden sei, um den Druck auf die Amtsträger zu erhöhen und dass es von dem möglicherweise strafbaren Verhalten derjenigen profitiere, welche die fiktiven Forderungen abtreten“.

Auch sieht das Justizministerium keine Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den US-Behörden zukünftig Eintragungen von fingierten Schadenersatzansprüchen in das UCC-Schuldenregister zu unterbinden. Das Register sei „vollständig computergesteuert“ und es sei „gerade sein Zweck, Eintragungen für jedermann einfach online zu ermöglichen“, zitierte das Ministerium zur Begründung die für das Register zuständige Behörde in Washington. Eine „Kontrolle mittels Filter“ sei demnach ebenfalls nicht möglich. Allerdings könnten unberechtigte Forderungen auf Antrag „sofort gelöscht“ werden.

Dessen ungeachtet steht die Regierung nicht nur „in ständigem Kontakt mit den hier zuständigen Landesjustizverwaltungen zur Reichsbürger-Problematik, um eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Amtsträgern und Behördenbediensteten durch sogenannte Reichsbürger und mit ihnen verbundene ausländische Inkassounternehmen zu verhindern“.

Wegen des sogenannten Malta-Inkasso sei man auch „in engem Kontakt“ mit der maltesischen Regierung. „Das maltesische Außenministerium hat mitgeteilt, dass die zuständigen maltesischen Behörden (Präsident des obersten Gerichtshofs, Generalstaatsanwalt) über die rechtliche Problematik informiert sind.“ Bisher sei es weder zu Zustellung einer Klageschrift oder eines europäischen Zahlungsbefehls aus Malta an beklagte Amtsträger in Deutschland gekommen.

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