Berlin CDU und SPD haben ihren monatelangen Streit um die Einführung von Registrierkassen ausgeräumt. So einigten sich beide Regierungsfraktionen in einem Änderungsantrag zum geplanten Gesetz darauf, die viel diskutierte Belegausgabepflicht für elektronische Kassen einzuführen. Der Änderungsantrag liegt dem Handelsblatt vor.
Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle erfasst, hat einem Geschäftspartner „einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen und dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten zur Verfügung zu stellen“, heißt es in dem Änderungsantrag. Allerdings gibt es Ausnahmen. So gilt die Belegpflicht nicht für offene Ladenkassen. Außerdem können die Finanzbehörden „aus Zumutbarkeitsgründen“ die Belegausgabepflicht aufheben.
Würstchenverkäufer auf Sportplätzen und Schützenfesten sind daher nicht von der Regelung betroffen. Die geplante „Kassen-Nachschau“ soll laut Änderungsantrag nicht erst ab 2020, sondern bereits 2018 kommen. Durch die Nachschau kann das Finanzamt unangekündigt während der Geschäftszeiten vor Ort die Kassenaufzeichnungen prüfen. Ebenso müssen Unternehmen „innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme“ einer Registrierkasse beim Finanzamt Meldung machen.
Die Regierungsfraktionen wollen das Gesetz möglichst noch an diesem Donnerstag durch den Bundestag und am Freitag durch den Bundesrat bringen. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung gegen manipulierte Ladenkassen vorgehen, durch die dem Fiskus hohe Einnahmen aus der Umsatzsteuer entgehen. Nach dem Gesetz soll eine Rechtsverordnung der Bundesregierung die technischen Details klären. Dieser Verordnung muss der Bundestag in diesem Fall wieder zustimmen.