Mehr Abschreckung Schwarzfahren kostet bald 60 Euro

Schwarzfahren darf sich nicht rechnen. Unter diesem Motto wollen die Länder die Strafe für das Bus- und Bahnfahren ohne Ticket erhöhen. Verkehrsunternehmen entgehen Millionen, weil die Abschreckungswirkung zu gering sei.

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Ein Sicherheitsmann der Deutschen Bahn beobachtet den Bahnsteig. Wer beim Schwarzfahren erwischt wird, muss demnächst 60 Euro zahlen anstatt der bisherigen 40. Quelle: dpa

Berlin Schwarzfahren in Bussen und Bahnen soll wohl schon bald teurer werden. Ein „erhöhtes Beförderungsentgelt“ von 60 Euro statt der bisherigen 40 Euro soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Das sieht ein Antrag Bayerns für die Bundesratssitzung am kommenden Freitag vor, dem der Verkehrsausschuss der Länderkammer bereits zugestimmt hat. Die Anhebung nach dann zwölf Jahren sei auch deshalb notwendig, da die „intendierte abschreckende Wirkung“ dem aktuellen Betrag von 40 Euro „nicht mehr in dem erforderlichen Maße“ zukomme. Nach Branchenangaben entgehen Nahverkehrsunternehmen jährlich bis zu 250 Millionen Euro Einnahmen durch Fahrgäste ohne gekauftes Ticket.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen fordert seit längerem eine Anhebung auf 60 Euro. Der Verkehrsausschuss des Bundesrats empfiehlt nun, die Vorlage für den Erlass einer entsprechenden Verordnung an die Bundesregierung zu leiten. Dies soll die Länderkammer am Freitag beschließen. Die Verkehrsminister der Länder haben sich bereits für eine Erhöhung ausgesprochen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte sie zu einer Bundesratsinitiative ermuntert.

„Schwarzfahren darf sich nicht rechnen“, heißt es in der Begründung des Antrags. Zweck des erhöhten Entgelts sei es, Einnahmeausfälle für die Verkehrsunternehmen möglichst gering zu halten „und damit den sich tariftreu verhaltenden Fahrgast zu entlasten“. Zu rechtfertigen sei eine Anhebung auch, da Fahrgäste wegen der Ausweitung vieler Verkehrsverbünde mit einem Ticket längere Strecken fahren könnten.

Nach Verbandsangaben fahren bundesweit etwa 3,5 Prozent der Fahrgäste schwarz. Zu den entgangenen Einnahmen kommen noch Kosten rund von 100 Millionen Euro für den Einsatz von Kontrolleuren. Fällig wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“, wenn ein Fahrgast sich kein gültiges Ticket beschafft hat oder ein solches nicht vorzeigen kann. Zur Kasse gebeten werden kann auch, wer einen Fahrausweis nicht entwertet.

Dabei sind die angestrebten 60 Euro ein Rahmenbetrag. Verkehrsanbieter können weiterhin kulant und nach Situation reagieren. Vor allem bei Ortsunkundigen, Kindern und älteren Menschen soll so weiterhin ein Auge zugedrückt werden können. Vermieden werden soll zudem, dass komplizierte Regeln bei der Tarifgestaltung und beim Ticketverkauf dazu führen, dass Kunden unabsichtlich schwarzfahren.

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