Mehr Vernunft, weniger Bürokratie Sieben Ideen für einen schlankeren, besseren Staat

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6) Politische Beamte richtig einsetzen

Den meisten Bürgern ist der Unterschied kaum bewusst: Ob einer sich jetzt „beamteter“ Staatssekretär oder nur „parlamentarischer“ Staatssekretär nennt – ein führender Ministerialbürokrat halt, das muss reichen. Doch es gibt große Unterschiede zwischen diesen Titeln.

Während echte, beamtete Staatssekretäre vom ersten Tag an unkündbar und mit allen Privilegien des Beamten ausgestattet sind, liegt die Sache bei den parlamentarischen Staatssekretären anders. Ihr Amt ist mit dem des Ministers verknüpft: Wenn der aus dem Amt scheidet, ist ihre Laufbahn automatisch ebenfalls vorbei.

Auch ansonsten können sie jederzeit entlassen werden. Für diesen Sonderstatus gibt es einen guten Grund: Er soll dem politisch ausgewählten Behördenleiter (dem Minister) helfen, seine Position gegenüber dem Beamtenapparat besser durchzusetzen. Damit wird anerkannt, dass ein politisches Amt auch politische Unterstützung braucht. Zugleich soll verhindert werden, dass bei jedem Regierungswechsel die gesamte Führungsriege ausgetauscht wird, nur um das Ministerium politisch auf Linie zu bringen.

Das verdienen unsere Staatsdiener
Geschichts-Unterricht an einer Hauptschule Quelle: dpa
Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle und seine Richter haben eine schwierige Aufgabe vor sich: Sie sollen klären, ob Richter und Staatsanwälte in Deutschland genug verdienen. Das Verfahren am Bundesverfassungsgericht ist nicht nur heikel, es könnte auch Signalwirkung für andere Beamtengruppen haben. Bis 2006 wurden alle Richter und Staatsanwälte nach einem bundesweiten Tarif bezahlt. Im Rahmen der Föderalismusreform sind nun die Länder für die allermeisten Angehörigen dieser Berufsgruppen zuständig. Der Bund zahlt die Gehälter für die Bundesrichter und Bundesanwälte. Wie Beamte auch können Richter und Staatsanwälte ihr Gehalt nicht frei aushandeln. Sie haben zwar Privilegien, dürfen zum Beispiel aber nicht streiken. Das Grundgesetz schreibt daher vor, dass Beamte nach dem „Alimentationsprinzip“ bezahlt werden. Das heißt, ihr Dienstherr muss ihnen und ihrer Familie lebenslang einen angemessenen Lebensunterhalt garantieren. Was das ist, sagt das Grundgesetz aber nicht genau. In der Ordnung „R“ gibt es zehn Besoldungsgruppen, wobei die drei höchsten Stufen von einem Festgehalt ausgehen. Zwischen etwa 3.400 Euro und 11.300 Euro verdienen demnach Richter und Staatsanwälte zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen. Quelle: dapd
Allgemein gilt für deutsche Staatsdiener, dass sie so entlohnt werden sollen, dass sie wirtschaftlich unabhängig und entsprechend vor Bestechung und Korruption geschützt sind. Das ist mit dem sogenannten Alimentierungsprinzip in Artikel 3, Absatz 5, des Grundgesetzes festgeschrieben. Die Besoldungsbestimmungen sind in Bund und Bundesländern ähnlich, auch die Höhe der Besoldung. Angestellte von Bund und Kommunen können je nach Berufsbild mit einer Bezahlung ab 1900 Euro rechnen. Quelle: dpa
Professoren sind zum Teil in die Besoldungsordnung "W" einsortiert. Die Besoldungsgruppen W1 bis W3 bringen im Bund nach Angaben des Beamtenbundes dbb Grundgehälter von etwa 3.800 Euro bis 5.300 Euro brutto, in den Bundesländern selbst gibt es leichte Abweichungen. Darüber hinaus gibt es flexible Gehaltsbestandteile. Quelle: dpa
StudienratAls Studienrat erklimmt ein Lehrer einen wichtigen Schritt: Er ist dann nämlich von dem gehobenen in den höheren Dienst gewechselt. Die Eingruppierung in A13 bedeutet für ihn dann eine Bezahlung zwischen etwa 3.150 Euro und 4.300 Euro im Monat. Quelle: dpa
Im Ausland unterwegs und dort die deutschen Interessen vertreten: Ein Job im Auswärtigen Amt ist begehrt, der Posten als Botschafter ohnehin. Im höheren Dienst werden sie in den Besoldungsgruppen A15 bis B3 eingeordnet. Das bedeutet eine Bezahlung von etwa 4.700 Euro bis 6.600 Euro im Monat. Quelle: dpa
Der Job als Arzt ist aufreibend, gerade im Krankenhaus. Wenn es einer der „Götter in weiß“ dann aber mal bis zum Chefarzt gebracht hat, dann gibt es mit A14 eine Eingruppierung in den höheren Dienst. Zwischen etwa 3.300 Euro bis 4.700 Euro im Monat liegt dann der Verdienst. Quelle: dpa

Von diesem besonderen Amt wird jedoch viel zu selten Gebrauch gemacht. Sowohl im Bund als auch in den Ländern werden regelmäßig echte Staatssekretärsposten allein nach politischer Ausrichtung, anstatt nach inhaltlicher Kompetenz vergeben. In den Ländern gibt es die Institution des parlamentarischen Staatssekretärs bis heute nicht.

Für die beteiligten Politiker sind die Manöver gerade deshalb attraktiv, weil sie mit dem echten Staatssekretärsposten die lukrativen Versorgungsansprüche der Ministerialbeamten erhalten. Um sie loszuwerden, muss man sie entweder auf einen anderen Posten verschieben, oder in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Das ist entweder teuer oder es schwächt die Organisation.

Würde man die vorhandenen Instrumente im Sinne des Erfinders einsetzen, wäre zweierlei gewonnen: Die Kosten würden sinken, zugleich würde Kompetenz und Motivation der unpolitischen Beamten gewonnen.

7) Legislaturperiode verlängern, Wahltermine zusammenlegen

Wahlen sind das Herzstück einer Demokratie. Hier kann der Bürger seinen Willen ausdrücken. Wahlen sind wichtig, egal ob auf kommunaler Ebene oder auf Länder- oder Bundesebene. Da Wahlen aber auch teuer sind – für den Start wie für die Parteien (Wahlwerbung) – wäre es gut, Wahltermine zusammenzulegen.

Dass in Bayern die Landtagswahlen 2013 eine Woche vor den Bundestagswahlen stattfanden, ist unvernünftig und unverantwortlich. Weitere Beispiele gibt es zuhauf.

Um die Kosten nachhaltig zu senken, sollte auch überlegt werden, die Legislaturperiode zu verlängern. Statt alle vier Jahre, sollte der Bundestag nur alle fünf Jahre neu gewählt werden. Das spart Geld und verhindert, dass die Politiker schon nach drei Jahren mit der Arbeit praktisch aufhören und sich auf den Wahlkampf fokussieren.

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