Den meisten Bürgern ist der Unterschied kaum bewusst: Ob einer sich jetzt „beamteter“ Staatssekretär oder nur „parlamentarischer“ Staatssekretär nennt – ein führender Ministerialbürokrat halt, das muss reichen. Doch es gibt große Unterschiede zwischen diesen Titeln.
Während echte, beamtete Staatssekretäre vom ersten Tag an unkündbar und mit allen Privilegien des Beamten ausgestattet sind, liegt die Sache bei den parlamentarischen Staatssekretären anders. Ihr Amt ist mit dem des Ministers verknüpft: Wenn der aus dem Amt scheidet, ist ihre Laufbahn automatisch ebenfalls vorbei.
Auch ansonsten können sie jederzeit entlassen werden. Für diesen Sonderstatus gibt es einen guten Grund: Er soll dem politisch ausgewählten Behördenleiter (dem Minister) helfen, seine Position gegenüber dem Beamtenapparat besser durchzusetzen. Damit wird anerkannt, dass ein politisches Amt auch politische Unterstützung braucht. Zugleich soll verhindert werden, dass bei jedem Regierungswechsel die gesamte Führungsriege ausgetauscht wird, nur um das Ministerium politisch auf Linie zu bringen.
Von diesem besonderen Amt wird jedoch viel zu selten Gebrauch gemacht. Sowohl im Bund als auch in den Ländern werden regelmäßig echte Staatssekretärsposten allein nach politischer Ausrichtung, anstatt nach inhaltlicher Kompetenz vergeben. In den Ländern gibt es die Institution des parlamentarischen Staatssekretärs bis heute nicht.
Für die beteiligten Politiker sind die Manöver gerade deshalb attraktiv, weil sie mit dem echten Staatssekretärsposten die lukrativen Versorgungsansprüche der Ministerialbeamten erhalten. Um sie loszuwerden, muss man sie entweder auf einen anderen Posten verschieben, oder in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Das ist entweder teuer oder es schwächt die Organisation.
Würde man die vorhandenen Instrumente im Sinne des Erfinders einsetzen, wäre zweierlei gewonnen: Die Kosten würden sinken, zugleich würde Kompetenz und Motivation der unpolitischen Beamten gewonnen.
7) Legislaturperiode verlängern, Wahltermine zusammenlegen
Wahlen sind das Herzstück einer Demokratie. Hier kann der Bürger seinen Willen ausdrücken. Wahlen sind wichtig, egal ob auf kommunaler Ebene oder auf Länder- oder Bundesebene. Da Wahlen aber auch teuer sind – für den Start wie für die Parteien (Wahlwerbung) – wäre es gut, Wahltermine zusammenzulegen.
Dass in Bayern die Landtagswahlen 2013 eine Woche vor den Bundestagswahlen stattfanden, ist unvernünftig und unverantwortlich. Weitere Beispiele gibt es zuhauf.
Um die Kosten nachhaltig zu senken, sollte auch überlegt werden, die Legislaturperiode zu verlängern. Statt alle vier Jahre, sollte der Bundestag nur alle fünf Jahre neu gewählt werden. Das spart Geld und verhindert, dass die Politiker schon nach drei Jahren mit der Arbeit praktisch aufhören und sich auf den Wahlkampf fokussieren.