Mehrwertsteuer Bund beendet Steuerchaos fürs Pizza-Taxi

Das Finanzministerium will künftig für alle Außer-Haus-Lieferungen von Speisen nur sieben Prozent Mehrwertsteuer verlangen. Ein kleiner Sieg der Vernunft im alltäglichen Steuerwahnsinn.

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Wolfgang Schäuble LAIF NICHT VERWENDEN Quelle: LAIF/Christian O. Bruch

Tausende Fleischer, Bäcker, Großküchen und Pizzadienste können aufatmen. Im Streit um die Besteuerung von Außer-Haus-Lieferungen hat sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) dafür entschieden, grundsätzlich den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zu erheben. Nach der Devise „Essen ist Essen“ soll es bei Außer-Haus-Lieferungen keine steuerliche Unterscheidung mehr geben. Anlass zur Klarstellung hatten die neuere Rechtsprechung und -auslegung gegeben: Wer sich einfache Standardspeisen wie Würstchen oder Pommes frites ins Haus kommen lässt, muss danach nur sieben Prozent Mehrwertsteuer zahlen, bei anderen Speisen werden hingegen volle 19 Prozent fällig. Besonders absurd: Bringt der Bote Pizza Margherita, müssen sieben Prozent abgeführt werden, bei einer Pizza Quattro Stagioni dagegen 19 Prozent, weil sie wegen des üppigeren Belags nicht mehr als einfache Speise gilt.

Künftig sollen auch Lieferungen zu festen Zeiten nicht als Dienstleistung gelten, sodass hier ebenfalls nicht der volle Steuersatz greift. Das betrifft insbesondere das „Sozial-Catering“: die Belieferung von Altenheimen, Krankenhäusern und Kindergärten durch externe Großküchen. Für das klassische Catering inklusive Geschirr oder Tischen bleibt es beim vollen Satz. Mit der Reform reagiert das Ministerium auf viele Zweifelsfälle in der Praxis. Immer mehr Finanzämter bemängelten, dass Fleischer oder Großküchen bei Außer-Haus-Lieferungen nur sieben Prozent abführten, und forderten teilweise Steuernachzahlungen in Millionenhöhe. Zuletzt schlug sich der Bundesfinanzhof auf die Seite der Finanzämter – mit Verweis auf eine EU-Richtlinie zur Mehrwertsteuer und auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Dagegen protestierten Ernährungshandwerk, Gaststättengewerbe und Pizzadienste.

Illustration Welche Mehrwertsteuer für Essen und Trinken fällig ist

Nun bereitet Schäubles Ministerium eine sogenannte Verwaltungsanordnung vor. Vertreter von Bund und Ländern treffen sich vom 14. bis 16. Mai in Bremen, um eine einheitliche Linie auszuhandeln. Im Vorfeld wirbt Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) bereits „für eine schonende Regelung, auch für die Altfälle“. Noch offene Verfahren zwischen Finanzverwaltung und Außer-Haus-Lieferanten sollen demnach zugunsten der Unternehmen entschieden werden. Der Steuerexperte des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Matthias Lefarth, empfiehlt betroffenen Unternehmen, mit einem Hinweis auf ein baldiges Schreiben des Bundesfinanzministeriums ein Ruhen ihres laufenden Verfahrens zu beantragen.

Für tausende Metzger, Bäcker und Großküchen, die nach teilweise jahrelangem Streit die Steuern bereits nachgezahlt haben, kommt das klärende Schreiben des Bundesfinanzministeriums jedoch zu spät. So auch für den Lemgoer Fleischer Richard Nier, der für Außer-Haus-Lieferungen von Suppen, Schnitzeln und sonstigen Speisen sieben Prozent Mehrwertsteuer veranschlagt hatte. Zu Unrecht, meinte sein Finanzamt – und damit begann für den Handwerker aus Lemgo eine fast zehnjährige Odyssee.

Der Betriebsprüfer stieß sich daran, dass der Fleischer zu seinen Produkten gelegentlich auch Teller und Tische mitlieferte, worauf ja der volle Mehrwertsteuersatz zu entrichten sei. „Wie gehe ich mit 100 Liter Gulaschsuppe und ein paar Tellern um?“, fragte daraufhin Nier und schlug vor, die Rechnungen aufzuspalten: 7 Prozent für die Suppe und 16 Prozent für die Teller, denn als der Streit entbrannte – im Jahr 2003 mit Blick auf den Zeitraum 1998 bis 2002 –, war das noch der volle Mehrwertsteuersatz. Der Prüfer zuckte mit den Schultern, so erinnert sich der Metzger noch immer empört, und ein paar Tage später kam der Bescheid vom Finanzamt: 16 Prozent auf alle Lieferungen, bei denen Teller im Spiel waren.

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