In die Diskussion über eine Nachbesserung der Mietpreisbremse kommt Bewegung. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) reagierte erfreut auf Signale aus der Union, wonach sich über weitere Änderungen an dem Gesetz reden ließe. „Wir sind jederzeit bereit, das weitere Schärfen der Mietpreisbremse in unser zweites Reformpaket zu integrieren“, sagte Maas der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Er sei sehr offen dafür, die Regelungen zu überarbeiten. „Wir sollten in das Gesetz schreiben, was bislang immer blockiert worden ist: nämlich, dass der Vermieter verpflichtet ist, offenzulegen, zu welchem Preis er die Wohnung vorher vermietet hat.“ Dann könnten die neuen Mieter einfacher feststellen, ob die Preisbremse eingehalten werde oder nicht.
Die Mietpreisbremse gilt für ausgewählte Städte in zahlreichen Bundesländern. Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Mehrere Studien kamen jedoch zu dem Schluss, dass die Gesetzesänderung ihre Wirkung verfehlt.
Risiken der Mietpreisbremse
Weil die Mietpreisbremse vor allem zulasten der Eigentümer geht, werden sie dem Gesetz ausweichen. Neben der Luxussanierung gibt es noch weitere Varianten:
Weil Vermieter die Kosten für Instandhaltung nicht auf die Mieter umlegen können, müssen sie Rücklagen bilden. Werden Mieterhöhungen gedeckelt, bleibt dafür weniger Geld. Mieter wohnen dann zwar billiger, aber eben auch in weniger gepflegten Häusern.
Angesichts der stark gestiegenen Kaufpreise lohnt sich Verkaufen für die Eigentümer oft mehr als Vermieten. Eingesessene Vermieter werden sich infolge der Staatseingriffe zurückziehen und an aggressive Investoren verkaufen. Diese teilen das Haus in viele kleine Wohnungen auf, die sie dann teurer an Anleger vermitteln. Die müssen dann auf Teufel komm raus die Mieter schröpfen, um ihr Investment zu refinanzieren.
Vollständig eingerichtete Wohnungen lassen sich teurer vermieten. Dabei geht es in der Regel nur um befristete Mietverträge.
Vor allem in touristisch interessanten Metropolen werden Wohnquartiere zu Touristenwohnungen, soweit die Städte dies zulassen. Die Mietpreisbremse wird diesen Trend verstärken. Städte steuern mit neuen Regeln dagegen, es droht eine Spirale von Regulierung und Ausweichreaktionen.
Die SPD-Fraktion hatte zuletzt – rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Mietpreisbremse – Nachbesserungen verlangt. Die Sozialdemokraten wollen durchsetzen, dass Vermieter gesetzlich verpflichtet werden, bei der Neuvermietung die Höhe der vorherigen Miete offenzulegen.
Der Mietrechtsexperte der Unions-Fraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), hatte hier nun Gesprächsbereitschaft signalisiert. „Wir wollen die Mietpreisbremse nicht verschärfen - aber auch die Union will, dass sie funktioniert“, sagte er der „Neuen Juristischen Wochenschrift“. Daher könne er sich vorstellen, der Einführung einer generellen Auskunftspflicht zuzustimmen.
Nach der Mietpreisbremse hatte Maas noch ein zweites Mietrechtspaket angestoßen, das allerdings wegen Unstimmigkeiten zwischen Union und SPD seit April in der Ressortabstimmung feststeckt. Die Möglichkeiten der Vermieter, nach Modernisierungen die Miete zu erhöhen, sollen durch das zweite Paket eingeschränkt werden. Reformiert werden sollen auch die Regularien, nach denen Mietspiegel erstellt werden. An dieses Vorhaben könnten nach dem Willen von Maas die Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse angedockt werden.