Milliardenüberschuss Schäuble kann Finanzpolster nochmals aufstocken

Fast 13 Milliarden Euro hat Kassenwart Schäuble zur Finanzierung der Flüchtlingskosten schon als Reserve. Bisher wird dieser Puffer kaum genutzt. Er könnte mit dem Etatplus 2016 noch größer werden.

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Hier schmeißt der Staat das Geld zum Fenster raus
Das Schwarzbuch 2017/18, herausgegeben vom Bund der Steuerzahler Deutschland. Quelle: dpa
Münchner Maximilianeum Quelle: dpa
Schutzwürdige Bäume in Hameln Quelle: dpa
Wohncontainer für Flüchtlinge Quelle: dpa
Bundestag Quelle: dpa
Frankfurt am Main Quelle: dpa
Ehrenbürg-Gymnasium in Forchheim Quelle: dpa

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) kann sein Finanzpolster in Milliardenhöhe nochmals deutlich aufstocken. Im vergangenen Jahr hat der Bund nach einem Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Stuttgarter Nachrichten“ (Mittwoch) einen Haushaltsüberschuss „in einstelliger Milliardenhöhe“ erzielt. Die genaue Höhe solle an diesem Donnerstag bekanntgegeben werden. Was mit den Zusatz-Milliarden passiert, ist in der Koalition umstritten.

Eigentlich müsste der Überschuss in die bereits gebildete Rücklage von fast 13 Milliarden Euro für die Finanzierung der Flüchtlingskosten fließen. Ende 2015 hatte sich Schäuble einen Haushaltsüberschuss von 12,8 Milliarden Euro reserviert, um daraus 2016 und 2017 rund 6,1 Milliarden beziehungsweise 6,7 Milliarden Euro für die Integration der Flüchtlinge zu zahlen. Die Rücklage musste größtenteils nicht in Anspruch genommen werden - auch wegen der deutlich gesunkenen Flüchtlingszahlen.

Angesichts des noch höheren Finanzpolsters dürften sich Haushaltsexperten der Koalition auch dafür stark machen, nun die Tilgung von Altschulden zu beschleunigen. Zumal nach 2017 noch einige Milliardenlöcher im Bundesetat gestopft werden müssen. Union und SPD hatten bereits durchgesetzt, dass ein Teil des Bundesbank-Gewinns wie bisher wieder zur Schuldentilgung genutzt werden kann und nicht mehr in die Flüchtlings-Rücklage fließt.

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Die Union plädiert dafür, die Überschüsse auch zur Schuldentilgung zu verwenden. Ihr haushaltspolitischer Sprecher Eckhardt Rehberg (CDU) sagte, die Flüchtlings-Rücklage sollte nicht zu hoch ausfallen, „und wir sollten für 2016 möglichst auch Schulden tilgen“. In den parlamentarischen Beratungen werde die Union eine entsprechende Änderung des Haushaltsgesetzes 2016 prüfen.

Zu berücksichtigen ist laut Rehberg aber auch, dass beispielsweise bei Verkehrsinvestitionen, dem Digitalen Ausbau, dem Kitaausbau und den Mitteln für Investitionen der finanzschwachen Kommunen die Gelder teilweise langsamer als geplant abfließen und dann in den kommenden Jahren ausfinanziert werden müssten. Der SPD-Haushaltspolitiker Johannes Kahrs forderte nach Zeitungsangaben Steuersenkungen sowie mehr Mittel für Investitionen.

Ende November hatte das Kabinett einen Nachtragshaushalt für 2016 beschlossen, der sich noch in den parlamentarischen Beratungen befindet. Damit stockt der Bund das Sanierungsprogramm für marode Schulen in finanzschwachen Kommunen um weitere 3,5 Milliarden Euro auf. Finanziert wird dies über Einsparungen bei den Zinskosten für bisherige Kredite. Die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2016 sollten nach früheren Angaben mit 316,9 Milliarden Euro konstant bleiben.

Schon bisher wurden Altschulden getilgt - etwa die des in der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise aufgelegten Investitions- und Tilgungsfonds (ITF). Ende November 2016 wies dieses Sondervermögen einen Schuldenstand von 18,738 Milliarden Euro aus - nach 21,022 Milliarden Ende 2015. Der Bundeshaushalt wurde durch diesen zeitlich begrenzten Sonderfonds nicht belastet. Er wurde über neue Schulden finanziert und erhielt eine eigene Kreditermächtigung.

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