Mindestlohn 1,8 Millionen Beschäftigte verdienen zu wenig

Eine DIW-Studie zeigt, dass Millionen Beschäftigte in Deutschland unter Mindestlohn-Niveau bezahlt werden. Statistische Unschärfe oder Beleg für massenhaften Missbrauch?

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Die Gastronomiebranche gilt als besonders anfällig für Schummeleien beim Mindestlohn. Quelle: dpa

Berlin Für Stefan Körzell ist der Fall klar: „Mindestlohnverstöße sind noch immer an der Tagesordnung“, schimpft das Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Was den Gewerkschafter so aufbringt, ist eine neue Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) und der Universität Potsdam. Demnach verdienten im ersten Halbjahr 2016 immer noch rund 1,8 Millionen Beschäftigte, die Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn hätten, vertraglich weniger als die damals geltenden 8,50 Euro pro Stunde. Seit Januar dieses Jahres liegt die gesetzliche Lohnuntergrenze bei 8,84 Euro.

„Offensichtlich – und keineswegs unerwartet – wird das Mindestlohngesetz nicht in jedem Betrieb eins zu eins umgesetzt“, sagt Studienautorin Alexandra Fedorets. Die Forscher vermuten, dass etliche Unternehmen weiter Umgehungsstrategien nutzen, etwa Umkleide- oder Bereitschaftszeiten nicht mehr bezahlen oder Kosten für Arbeitsmaterialien vom Lohn abziehen. Zollkontrollen zeigten zudem intransparente oder inoffizielle Arbeitszeitvereinbarungen.

Das DIW und die Universität Potsdam stützen sich in ihrer Studie auf Daten des Sozioökonomischen Panels, für das regelmäßig rund 30.000 Personen in etwa 15.000 Haushalten befragt werden. Abgefragt werden dabei auch Löhne und Arbeitszeiten. Die Ergebnisse weichen von anderen Studien zur Wirkung des Mindestlohns ab, die auf Angaben von Betrieben fußen. Das Statistische Bundesamt ermittelte in seiner Verdiensterhebung für Anfang 2016 nur 751.000 Beschäftigte, die trotz Mindestlohnanspruch weniger als 8,50 Euro verdienten.

Die DIW-Forscher haben aber nicht nur die vertragliche, sondern auch die tatsächliche Arbeitszeit abgefragt. Legt man diese Daten zu Grunde, erhielten 2016 sogar 2,6 Millionen Beschäftigte nicht den ihnen eigentlich zustehenden Mindestlohn. Die DIW-Forscher räumen zwar ein, dass es in ihrer Studie Unschärfen geben kann. So ist nicht auszuschließen, dass Befragte ihre Arbeitszeit überschätzen oder ihren monatlichen Bruttolohn unterschätzen. Außerdem könnten Arbeitnehmer ja freiwillig unbezahlte Überstunden leisten – so wie es auch bei höheren Lohngruppen vorkomme.

Für die Gewerkschaften deuten die Zahlen dagegen vor allem darauf hin, dass Arbeitgeber es mit der Arbeitszeitdokumentation nicht so genau nehmen. Sie zahlen offiziell zwar den Mindestlohn, lassen die Beschäftigten dafür aber einfach länger arbeiten: Die DIW-Studie bestätige die Erfahrungen insbesondere aus dem Gastgewerbe „in erschreckender Weise“, sagte der Vizevorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Guido Zeitler: „Systematisch nicht erfasste Arbeitszeit könnte auch als organisierte Schwarzarbeit bezeichnet werden.“

Wie Zeitler fordert auch DGB-Vorstand Körzell, „Mindestlohnbetrügern“ das Handwerk zu legen. Die Kontrolldichte müsse erhöht und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll deutlich aufgestockt werden. Außerdem ließen die geltenden Dokumentationspflichten zu viel Spielraum für Manipulation. „Diese Regeln gehören ausgebaut“, forderte Körzell. „Wer immer noch von vermeintlichen Bürokratielasten im Zusammenhang mit dem Mindestlohngesetz fabuliert, hat offenbar kein Interesse an der korrekten Durchsetzung des Mindestlohns, öffnet Verstößen Tür und Tor und fördert so letztlich auch Schwarzarbeit.“ Die Union hatte in ihrem Bundestagswahlprogramm den „Abbau unnötiger Bürokratie gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode“ versprochen.

Weiter unter Mindestlohnniveau bezahlt werden vor allem Minijobber, Beschäftigte in Kleinbetrieben, Ausländer und Frauen. Gemessen an ihrer tatsächlichen Arbeitszeit  verdienten rund 13 Prozent der anspruchsberechtigten weiblichen Beschäftigten weniger, als ihnen zusteht. Bei den Männern sind es nur sechs Prozent.

Viele Erwerbstätige fallen allerdings erst gar nicht unter die gesetzlichen Mindestlohnregeln. So waren in einigen Branchen bis Ende 2016 noch tarifliche Abweichungen nach unten erlaubt. Auch Auszubildende, Langzeitarbeitslose, die einen Job finden, oder mithelfende Familienangehörige haben zumindest übergangsweise keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Rechnet man dann noch Geringverdiener unter den Selbstständigen ein, verdienten Anfang 2016 auf Basis ihrer vertraglichen Arbeitszeit mehr als 4,4 Millionen Erwerbstätige weniger als 8,50 Euro pro Stunde.  Gemessen an der tatsächlichen Arbeitszeit waren es sogar 6,7 Millionen. Die Gewerkschaften beklagen seit langem den großen Niedriglohnsektor in Deutschland, in dem rund jeder fünfte Beschäftigte arbeitet.

Die DIW-Forscher erkennen aber durchaus an, dass der Mindestlohn wirkt. So seien die Löhne bei den zehn Prozent der Beschäftigten mit den niedrigsten Einkommen bis zur Mindestlohneinführung 2015 im Schnitt um weniger als zwei Prozent gewachsen. Zwischen 2014 und 2016 legten die Löhne in dieser Gruppe dann um 15 Prozent zu. Offenbar strahlte der Mindestlohn aber auch auf die höheren Einkommensgruppen aus. So erzielten die unteren 40 Prozent der Einkommenspyramide im Zeitraum von 2014 bis 2016 deutlich höhere Lohnzuwächse als in den Jahren zuvor.   

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