Mindestlohn Aufzeichnungspflicht gelockert, Kommission berufen

Arbeitgeber sind verpflichtet, für bestimmte Arbeitnehmer die Arbeitszeit zu dokumentieren. Nun hat das Kabinett die Vorschrift gelockert. Eine neue Kommission soll über künftige Anhebungen beim Mindestlohn entscheiden.

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Die neue Einkommensgrenze für die Mindestlohn-Dokumentation liegt bei 2958 Euro. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesregierung hat die Bürokratievorschriften beim gesetzlichen Mindestlohn gelockert. Arbeitgeber müssen nun nur bis zu einem Monatseinkommen von 2958 Euro Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit dokumentieren und für zwei Jahre nachweisen. Die entsprechende Verordnung des Arbeitsministeriums passierte am Mittwoch das Kabinett.

Die Regelung betrifft neun Branchen, die nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ohnehin strikteren Pflichten unterworfen sind. Dies sind unter anderem Bau- und Fleischwirtschaft, aber auch Gaststätten. Ursprünglich war eine Grenze von 4500 Euro vorgesehen.

Der Wirtschaft geht die Lockerung nicht weit genug. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hat gefordert, ab 2200 Euro von der Dokumentationspflicht befreit zu werden. Bei den jetzt festgezurrten 2958 Euro fallen nur jene Fälle heraus, in denen jemand mehr als 348 Stunden im Monat zu je 8,50 Euro arbeitet - was zum Beispiel 29 Tage zu je zwölf Stunden wären. Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde ist vom 1. Januar an vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es für Lehrlinge, Praktikanten und Auszubildende wie auch Branchen, für die tariflich vereinbarte Lohnuntergrenzen gelten.

Das Kabinett ernannte auch die Mindestlohnkommission, die über künftige Anhebungen entscheidet. Den Vorsitz übernimmt der frühere Hamburger Bürgermeister und SPD-Politiker Henning Voscherau, den Gewerkschaften und Arbeitgeber gemeinsam vorgeschlagen haben. Die Kommission soll erstmals 2016 über eine Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2017 entscheiden. Wenn sich die Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeber in der Kommission über die Höhe der Anpassung nicht einigen, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

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