Mindestlohn Lohnuntergrenze steigt auf 8,77 Euro oder mehr

Ende Juni entscheidet die Mindestlohnkommission über die Höhe der Lohnuntergrenze für 2017. Die Grundlage bildet der Tarifindex, er ist um 3,2 Prozent gestiegen. Gewerkschaften fordern einen Mindestlohn von 8,87 Euro.

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Der Mindestlohn könnte auf 8,77 Euro oder mehr angehoben werden. Quelle: dpa

Berlin Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro wird im kommenden Jahr voraussichtlich um mindestens 27 Cent auf 8,77 Euro angehoben. Das ergibt sich aus dem am Dienstag vom Statistischen Bundesamt vorgelegten Tarifindex, in den rund 500 Tarifverträge einfließen.

Dieser sei von Dezember 2014 bis Juni dieses Jahres um 3,2 Prozent gestiegen. Der Tarifindex ist die Grundlage für die Mindestlohnkommission, die am 28. Juni über die Höhe der Lohnuntergrenze ab 1. Januar 2017 entscheidet.

Die Anhebung des Mindestlohns könnte allerdings höher ausfallen, wenn sich in der Mindestlohnkommission die Sichtweise der Gewerkschaften durchsetzt. Sie wollen auch die jüngsten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst sowie der Metall- und Elektrobranche berücksichtigen.

Dann würde der Mindestlohn rechnerisch um 37 Cent auf 8,87 Euro steigen. Im Tarifindex für Juni sind sie nicht berücksichtigt, weil diese Gehaltserhöhungen frühestens ab Juli ausgezahlt werden. Die Arbeitgeber in der Kommission vertreten daher den Standpunkt, dass sie bei der Anhebung des Mindestlohns zunächst außen vor bleiben.

Formal legt die Bundesregierung per Rechtsverordnung die Höhe des Mindestlohns fest. Sie darf aber laut Gesetz von der Empfehlung der Mindestlohnkommission nicht abweichen.

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