Mindestlohn-Urteil „Jetzt herrscht Klarheit“

Dürfen Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit dem Mindestlohn verrechnet werden? Ja, hat jetzt das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Es sei „wegweisend“, sagt Arbeitsrechtsexperte Markus Diepold.

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So viel Rente bekommen Sie
DurchschnittsrentenLaut den aktuellen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung bezogen Männer Ende 2014 eine Durchschnittsrente von 1013 Euro. Frauen müssen inklusive Hinterbliebenenrente mit durchschnittlich 762 Euro pro Monat auskommen. Quellen: Deutsche Rentenversicherung; dbb, Stand: April 2016 Quelle: dpa
Ost-Berlin mit den höchsten, West-Berlin mit den niedrigsten RentenDie Höhe der Rente schwankt zwischen den Bundesländern. Männer in Ostberlin können sich mit 1147 Euro Euro über die höchste Durchschnittsrente freuen. In Westberlin liegt sie dagegen mit 980 Euro am niedrigsten. Aktuell bekommen männliche Rentner: in Baden-Württemberg durchschnittlich 1107 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 1031 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 980 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1147 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 1078 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 1040 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 1071 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 1084 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 1027 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 1127 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 1115 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1069 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 1098 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 1061 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 1064 Euro pro Monat Quelle: AP
Frauen mit deutlich weniger RenteFrauen im Ruhestand bekommen gut ein Drittel weniger als Männer. Auch sie bekommen in Ostberlin mit durchschnittlich 1051 Euro die höchsten Bezüge. Am wenigsten bekommen sie mit 696 Euro in Rheinland-Pfalz. Laut Deutscher Rentenversicherungen beziehen Frauen inklusive Hinterbliebenenrente: in Baden-Württemberg durchschnittlich 772 Euro pro Monat in Bayern durchschnittlich 736 Euro pro Monat in Berlin (West) durchschnittlich 861 Euro pro Monat in Berlin (Ost) durchschnittlich 1051 Euro pro Monat in Brandenburg durchschnittlich 975 Euro pro Monat in Bremen durchschnittlich 771 Euro pro Monat in Hamburg durchschnittlich 848 Euro pro Monat in Hessen durchschnittlich 760 Euro pro Monat in Mecklenburg-Vorpommern durchschnittlich 950 Euro pro Monat in Niedersachsen durchschnittlich 727 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 749 Euro pro Monat im Saarland durchschnittlich 699 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt durchschnittlich 964 Euro pro Monat in Sachsen durchschnittlich 983 Euro pro Monat in Schleswig-Holstein durchschnittlich 744 Euro pro Monat in Thüringen durchschnittlich 968 Euro pro Monat Quelle: dpa
Beamtenpensionen deutlich höherStaatsdienern geht es im Alter deutlich besser. Sie erhalten in Deutschland aktuell eine Pension von durchschnittlich 2730 Euro brutto. Im Vergleich zum Jahr 2000 ist das ein Zuwachs von knapp 27 Prozent. Zwischen den Bundesländern schwankt die Pensionshöhe allerdings. Während 2015 ein hessischer Staatsdiener im Ruhestand im Durchschnitt 3150 Euro ausgezahlt bekam, waren es in Sachsen-Anhalt lediglich 1940 Euro. Im Vergleich zu Bundesbeamten geht es den Landesdienern dennoch gut. Im Durchschnitt kommen sie aktuell auf eine Pension von 2970 Euro. Im Bund sind es nur 2340 Euro. Quelle: dpa
RentenerhöhungIm Vergleich zu den Pensionen stiegen die normalen Renten zwischen 2000 und 2014 deutlich geringer an. Sie wuchsen lediglich um 15,3 Prozent. Quelle: dpa
Reserven der RentenkasseDabei verfügt die deutsche Rentenversicherung über ein sattes Finanzpolster. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung betrug die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2014 genau 35 Milliarden Euro. Das sind rund drei Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor. Rechnerisch reicht das Finanzpolster aus, um fast zwei Monatsausgaben zu bezahlen. Nachfolgend ein Überblick, mit welcher Rente die Deutschen im aktuell im Durchschnitt rechnen können: Quelle: dpa
Abweichungen vom StandardrentnerWer 45 Jahre in den alten Bundesländern gearbeitet hat und dabei den Durchschnittslohn verdiente, bekommt pro Monat 1314 Euro ausgezahlt. Bei 40 Arbeitsjahren verringert sich die monatliche Auszahlung auf 1168 Euro. Wer nur 35 Jahre im Job war, bekommt 1022 Euro. Quelle: Fotolia

Zehntausende Geringverdiener werden enttäuscht sein: Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts können Sonderzahlungen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Die Verbesserungen durch die 8,50 Euro pro Stunde fallen dann eher gering aus.

Herr Diepold, das Bundesarbeitsgericht hat das erste höchstrichterliche Urteil zum Mindestlohn gesprochen. Alles wie erwartet oder sind Sie überrascht?
Überrascht bin ich nicht, aber sehr erfreut.

Warum das?
Das Urteil der Erfurter Richter schafft endlich Klarheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Nun gibt es die ersten klaren und verbindlichen Aussagen, wo bisher Mutmaßungen angestellt werden mussten. Es ist entschieden, dass Urlaubs- und Weihnachtsgeld als Bestandteil der Mindestlohn-Vergütung gelten können.

Die Klägerin, deren Fall entschieden wurde, wollte den Mindestlohn aber als Grundlohn – und alle sonstigen Vergütungen oben drauf?
Richtig. Aber das Bundesarbeitsgericht hat ihren Anspruch abgewiesen. Sonstige Zahlungen müssen nicht noch auf die 8,50 Euro aufgeschlagen werden, wenn sie die von dem Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung vergüten.

Gibt es trotzdem künftig Grenzen der Anrechenbarkeit?
Ja, die gibt es. Zahlungen, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung erbringt, wie etwa einen Aufwendungsersatz für Reisekosten, oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung, wie Nachtarbeitszuschläge, beruhen – die dürfen nach dem Bundesarbeitsgericht nicht angerechnet werden.

Was müssen Arbeitgeber noch beachten?
Eine wichtige Grenze ergibt sich auch aus der Fälligkeit des Mindestlohns. Der Mindestlohn muss ja zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber in dem Monat nach dem Erbringen der Arbeitsleistung gezahlt werden. Zu diesem Zeitpunkt muss auch die anrechenbare Leistung gezahlt werden, sonst besteht keine Anrechnungsmöglichkeit.

Sind mit diesem Urteil aus rechtlicher Sicht die wichtigsten Fragen zum Mindestlohn geklärt?
Das Urteil ist in der Tat wegweisend. Aber es gibt weiterhin ungelöste Probleme: Bis heute ist beispielsweise nicht klar, wie weit die Haftung bei der Vergabe von Dienst- oder Werkleistungen an andere Unternehmen reicht. Konkret: Bin ich selbst als Auftraggeber haftbar dafür, wenn ein Geschäftspartner den Mindestlohn nicht bezahlt? Oder setzt dies eine Generalunternehmerhaftung meines Geschäftspartners voraus? Das führt in der Praxis zu teilweise ausufernden Sicherheitsvorkehrungen und Garantieerklärungen bei der Vertragsgestaltung. Die kosten Zeit, Geld und fördern nicht gerade vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen. Hier wäre eine Klärung ebenfalls dringend nötig und sehr hilfreich.

In welchen Branchen Mindestlöhne bereits fällig sind
FleischindustrieDie Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) fordert einen bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro für die deutsche Fleischindustrie. In der Branche arbeiten rund 80.000 Arbeitnehmer. Die Bezahlung der Mitarbeiter in der Branche ist bisher über einzelne Haus- oder regionale Tarife geregelt, die nur rund 27. 000 Beschäftigte erfasst. Nach Gewerkschaftsangaben wiesen die Arbeitgeber die Forderung zurück. Dies sei zwar für den Westen möglich, kurzfristig jedoch nicht für die ostdeutschen Bundesländer. Nach mehreren Stunden vertagten die Tarifparteien die Gespräche auf den 17. Dezember. Die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns in Deutschland ist auch Ziel der SPD in ihren Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU. Quelle: dpa
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt vor einem flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Die Politik solle mit einer niedrigeren Lohnuntergrenze - beispielsweise bei sieben Euro - beginnen und sich langsam steigern. Insgesamt würden bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro 17 Prozent der Arbeitnehmer einen höheren Stundenlohn erhalten - die Lohnsumme würde jedoch nur um drei Prozent steigen, so das DIW. Schließlich gebe es viele Niedriglöhner, deren Partner gut verdienen. Das Plus werde dann von der Steuer gefressen. Auch Arbeitslose, die sich etwas dazu verdienen, hätten nichts vom höheren Lohn, da dieser mit den Sozialleistungen verrechnet werde. Der Mindestlohn von 8,50 Euro hätte dagegen zur Konsequenz, dass mehr Unternehmen auf Minijobs als auf Festangestellte setzen und letztlich die Preise bei den sogenannten konsumnahen Dienstleistungen steigen. Frisöre, Kleinst- und Gastronomiebetriebe würden die höheren Lohnkosten an die Kunden weitergeben. Quelle: dpa
In der Friseurbranche wird es ab August 2015 einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro geben. Dem Tarifvertrag wollen laut Angaben von Landesverbänden und der Gewerkschaft Verdi auch mehrere Friseurketten betreten. Bis Ende Juni soll der Vertrag von allen Seiten unterschrieben sein. Der flächendeckende Mindestlohn werde von August 2013 an in drei Stufen eingeführt. Der Osten startet mit 6,50 Euro Stundenlohn, der Westen mit 7,50 Euro. Diese verschiedenen Stufen waren nötig, weil bislang regional sehr unterschiedliche Tarifverträge existierten. In den neuen Bundesländern gab es zum Teil Ecklöhne von nur knapp mehr als drei Euro pro Stunde, wie Verdi-Verhandlungsführerin Ute Kittel sagte. Quelle: dpa
In welchen Branchen Mindestlöhne bereits fällig sindDie Zeitarbeit führt als elfte Branche in Deutschland ab dem 1. Januar 2012 Mindestlöhne ein. Festgelegt ist, dass dann bis zum 31.Oktober 7,89 Euro in Westdeutschland und 7,01 Euro in Ostdeutschland gezahlt werden müssen. Zwischen dem 1. November 2012 und dem 31. Oktober 2013 wird die Lohnuntergrenze dann auf 8,19 Euro in Westdeutschland und 7,50 Euro in Ostdeutschland angehoben. Quelle: Hans-Böckler-Stiftung Quelle: dpa
Im Wach- und Sicherheitsgewerbe gilt seit dem 1. Juni 2011 ein Mindestlohn von 6,53 Euro. Anders als in den meisten Branchen ist der Tarif hier deutschlandweit einheitlich. Zum 1. Januar 2013 sollen die Stundenlöhne steigen, die Beschäftigten können dann mit einem Tarif zwischen 7,50 Euro und 8,90 Euro rechnen. Foto: dpa  Quelle: Hans-Böckler-Stiftung
Wäschereien müssen ihren Beschäftigten im Osten 6,75 Euro die Stunde zahlen. Im Westen liegt der Mindestlohn über einen Euro höher, hier bekommen Angestellte mindestens 7,80 Euro. Quelle: dpa
Reinigungskräfte bekommen für den Innendienst einen Stundenlohn von sieben Euro (Ostdeutschland) und 8,55 Euro (Westdeutschland). Genau 2,78 Euro mehr pro Stunde… Foto: dpa

Wo treten Ihrer Erfahrung nach denn die meisten Schwierigkeiten mit den 8,50 Euro auf?
In Bereichen, in denen wie in der Metall- und Elektroindustrie oder der chemischen Industrie Tarifverträge angewendet werden, gibt es in der Regel keine Probleme mit dem Mindestlohn. In diesen Hochlohnbranchen gab es allenfalls Beratungsbedarf, wie genau mit Praktikanten und Studenten umzugehen ist, denn die sind ja nur teilweise von der Untergrenze befreit. Oder es gab Fragen zu den Dokumentationspflichten. Ganz anders sieht das hingegen im Niedriglohnsektor aus: etwa bei Pflegepersonal, Gastronomen oder manchen Facility-Dienstleistungen. In diesen Branchen ist der Mindestlohn weitaus relevanter. Und deshalb auch die Fragen, was dazugehört und was nicht.

Markus Diepold ist Partner der Rechtsanwaltskanzlei Dentons.

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