Vor der Entscheidung über die künftige Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat Verdi-Chef Frank Bsirske eine spürbare Anhebung verlangt. „Der Mindestlohn muss im kommenden Jahr neun Euro erreichen und dann in schnellen Schritten in Richtung zehn Euro weiterentwickelt werden“, sagte Bsirske der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die Bedingungen dafür seien sind im Moment aber nicht günstig, bedauerte der Verdi-Chef. „Die Arbeitgeber versuchen, die nötige Anpassung zu blockieren.“ Sie redeten von weltwirtschaftlichen Risiken und allen möglichen anderen Gründen, um eine deutliche Erhöhung zu torpedieren. „Diese Strategie darf nicht aufgehen.“
An diesem Dienstag will die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Höhe der Lohnuntergrenze ab 2017 festlegen. Derzeit liegt sie bei 8,50 Euro. Die Kommission orientiert sich an der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns seit 2014, die 3,2 Prozent beträgt. Dann wäre man bei 8,77 Euro.
Fakten zum Mindestlohn
Seit dem 1. Januar 2015 soll der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro vor Dumpinglöhnen schützen. Er war ein zentrales SPD-Wahlkampfversprechen.
Der Mindestlohn gilt nicht für Unter-18-Jährige ohne Berufsabschluss, Azubis sowie Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung. Pflicht- und freiwillige Praktika mit einer Dauer von bis zu drei Monaten sind ausgenommen.
Bis Ende 2016 dürfen Branchen mit länger laufenden Tarifverträgen befristet vom Mindestlohn nach unten abweichen. Zeitungszusteller erhalten die 8,50 Euro erst von 2017 an: 2015 sind es 75 Prozent davon. Im Jahr darauf sollen es 85 Prozent sein.
Die Wirtschaft warnt vor Bürokratiekosten und Jobverlust. Gewerkschaften erwarten eine Konjunkturstütze durch steigenden Konsum. Bei rund 3,7 Millionen Beschäftigten sollen die Löhne steigen.
Der Mindestlohn wird weiterentwickelt: Alle zwei Jahre soll er an die Tarifentwicklung in Deutschland angepasst werden. Die dafür zuständige Mindestlohn-Kommission will Erhöhungen im Konsens zwischen Arbeitgebern und -nehmern vorschlagen.
„Abweichungen vom Tarifindex brauchen in der Mindestlohnkommission eine Zwei-Drittel-Mehrheit - das ist sehr unglücklich“, kritisierte Bsirske. „Es ist eine Fehlkonstruktion, wenn nur das Eingang finden darf, was bereits an die Beschäftigten ausgezahlt wird.“ Bsirske forderte, dass die abgeschlossenen, aber noch nicht wirksamen Tarifverträge für Metall und Elektro sowie den Öffentlichen Dienst mit zur Grundlage gemacht werden. Dann wäre man bei 8,87 Euro.
„Wir reden schließlich über eine Erhöhung des Mindestlohns ab Januar 2017“, sagte er. „Ein gewisses Maß an Flexibilität ist das Mindeste, was man von der Kommission erwarten kann.“ Andernfalls müsste die Erhöhung in zwei Jahren umso höher ausfallen. „Es gehört wenig Fantasie dazu, sich die Haltung der Arbeitgeber bei einer vorgeschlagenen Erhöhung von acht, neun oder zehn Prozent vorzustellen“, sagte Bsirske. „Dann droht eine Dauerblockade.“
Hohe Tarifabschlüsse hätten eine Schubfunktion für den Mindestlohn. Auf der anderen Seite begünstige der Mindestlohn auch wieder gute Abschlüsse. „Denn viele Branchen und Unternehmen dürften sich schon aus Gründen des Ansehens von der Lohnuntergrenze absetzen wollen.“
Die Mindestlöhne in anderen europäischen Ländern hätten deutlich angezogen. „Wir haben teils rückläufige Preise“, sagte er. „Man muss den Mindestlohn als Hebel ansetzen, um der Nullinflation entgegenzuwirken.“ Das Niveau von 8,50 Euro reiche in vielen Ballungsräumen zudem schon heute nicht, um über die Runden zu kommen.