Mindestlohn Zoff bis zum Schluss

8,50 Euro pro Stunde beträgt der gesetzliche Mindestlohn noch bis Ende des Jahres. An diesem Dienstag wird entschieden, wie viel mehr es dann ab 2017 sein darf. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Entscheidung.

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Bisher gibt es 8,50 Euro Mindestlohn. Doch der soll nun steigen. Unklar ist jedoch, wie hoch er ausfallen soll. Quelle: dpa

Die Mindestlohnkommission entscheidet über die Höhe der Lohnuntergrenze für 2017. Die Grundlage bildet der Tarifindex, er ist um 3,2 Prozent gestiegen. Gewerkschaften fordern einen Mindestlohn von 8,87 Euro. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer entscheidet über die Anpassung?
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat aus ihrer Skepsis gegenüber einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn nie einen Hehl gemacht. Weil es aber zu viele „weiße Flecken“ in der Tariflandschaft gibt, ließ sie sich vom Koalitionspartner SPD überzeugen und machte mit. Doch die staatliche Lohnfindung soll ein einmaliger ordnungspolitischer Sündenfall bleiben.

Deshalb entscheidet über die Anpassung nun die unabhängige Mindestlohnkommission. Ihr gehören je drei Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter sowie der frühere RWE-Arbeitsdirektor Jan Zilius als Vorsitzender an. Zwei Wissenschaftler haben als beratende Mitglieder kein Stimmrecht. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) setzt die Entscheidung anschließend nur per Rechtsverordnung um.

Fakten zum Mindestlohn

Worüber gibt es Streit?
Nach dem Gesetz und ihrer eigenen Geschäftsordnung orientiert sich die Kommission daran,  wie sich die tariflichen Stundenentgelte in den 18 Monaten seit Inkrafttreten des Mindestlohns Anfang 2015 verändert haben. Der entsprechende Index des Statistischen Bundesamtes ist um 3,2 Prozent gestiegen. Der Mindestlohn müsste demnach um 27 Cent auf 8,77 Euro steigen. Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter streiten aber noch darüber, ob nicht zumindest der Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes noch einfließen müsste, der ab März 2016 Gehaltssteigerungen von 2,4 Prozent vorsieht.

Die Bundesstatistiker berücksichtigen in ihrem Index aber nur Abschlüsse, die tatsächlich schon ausgezahlt werden. Wegen der schleppenden Lohnbuchhaltung in den Städten und Gemeinden passiert das aber erst mit der Juli-Abrechnung. Inklusive des Abschlusses im öffentlichen Dienst würde der Mindestlohn um 33 Cent auf 8,83 Euro steigen. Die Gewerkschaften hatten zudem gefordert, auch den Abschluss der Metall- und Elektroindustrie noch einzubeziehen, obwohl der erst am 1. Juli in Kraft tritt und damit knapp außerhalb der Frist liegt. Würde auch er noch berücksichtigt, stiege der Mindestlohn um 37 Cent auf 8,87 Euro.

Der Mindestlohn schlägt zu – aber nicht überall
8,50 Euro stehen als große Aufsteller vor dem Bundeskanzleramt Quelle: dpa
Jemand trägt einen Tannenbaum Quelle: dpa
Ein Mann steht auf einer Leiter, die an einen Stapel aus Baumstämmen angelehnt ist Quelle: AP
Eine Frau trägt ein Tablett mit verschiedenen Biersorten Quelle: dpa
Ein großes Glas Bier im Vordergrund im Hintergrund der Berliner Fernsehturm "Alex" Quelle: dpa
Lastwagen eines Umzugsunternehmens vor der neuen Zentrale der EZB Quelle: dpa
Eine Friseurin frisiert eine Kundin Quelle: dpa

Von der Orientierung am Tariflohnindex kann die Kommission nur abweichen, „wenn besondere, gravierende Umstände aufgrund der Konjunktur- und Arbeitsmarktentwicklung vorliegen“. Darüber muss das Gremium mit Zweidrittelmehrheit entscheiden; Arbeitgeber und Gewerkschafter sind also auf mindestens eine Stimme aus dem jeweils anderen Lager angewiesen. Bei der Entscheidung über die Anpassung muss die Kommission aber auch  einen „angemessenen Mindestschutz“ der Arbeitnehmer, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigungssicherung im Blick behalten.

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