Der Bundestag hat am Freitag die Rente mit 67 beschlossen. 408 Abgeordnete stimmten dafür, 169 Parlamentarier – darunter elf von der SPD – votierten dagegen. Das Gesetz, das am 30. März vom Bundesrat gebilligt werden soll, sieht die Anhebung der Altersgrenzen bis 2029 vor. Auf Kritik der Grünen, die das Vorhaben prinzipiell unterstützen, stieß die Ausnahmeregelung für Beschäftigte mit 45 Beitragsjahren, die weiter ohne Abschläge mit 65 ausscheiden dürfen. DGB-Vize Ingrid Sehrbrock sagte, die Gewerkschaft prüfe eine Verfassungsklage, weil die Regelung Frauen diskriminiere. Auch die Arbeitgeber hatten gegen die 2,1 Mrd. Euro teure Ausnahmeregelung massive Einwände erhoben. „Besonders komisch“ sei, dass sie auch auf die Beamten übertragen werde, obwohl nur 40 Dienstjahre für die Pension gewichtet würden, monierte BDA-Experte Gunkel. Insgesamt übertrage das Innenministerium die Rente mit 67 aber „erstaunlich kompatibel“ auf die Beamten. Hingegen will das Ministerium den Nachhaltigkeitsfaktor nicht übernehmen. Der Faktor soll eigentlich den Anstieg der Renten bremsen. Er lief 2005 und 2006 wegen der schwachen Konjunktur aber ins Leere und wird frühestens 2008 wirken. In der Zwischenzeit sei bereits das Weihnachtsgeld der Pensionäre gekürzt worden, betont das Ministerium. Deshalb bestehe kein Bedarf für zusätzliche Kürzungen. Aktuell sei die Argumentation „nachvollziehbar“, meint Gunkel. Doch müsse es eine Verpflichtung geben, den Faktor ab 2011 wirken zu lassen. Die Revisionsklausel sei zu unverbindlich. Politischen Sprengstoff dürfte die Bewertung der Ausbildungszeiten bergen. Das Ministerium will anders als bei den Rentnern nicht die kompletten drei Studienjahre bei der Berechnung der Versorgungsansprüche streichen, sondern nur 240 Tage. Wegen der höheren Pensionen habe dies finanziell denselben Effekt, argumentieren die Beamten. Gunkel findet es „nicht akzeptabel“, dass „die Steuerzahler weiter für dieses Privileg bezahlen sollen“. Auch die Verwaltungswissenschaftlerin Gisela Färber, die seit langem auf die alarmierenden Versorgungslasten für die öffentlichen Haushalte hinweist, sagte dem Handelsblatt, es gebe noch „einige Anachronismen“ in der Beamtenversorgung. Allerdings sei die Übertragung von Rentenreformen „immer ein politischer Kunstgriff“. Für einen Vergleich der Systeme brauche man Parameter. „Aber es gibt auf dem Gebiet praktisch keine ökonomische Forschung“, bedauerte Färber.
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