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Mit 67 in den Ruhestand: Auch Beamte sollen länger arbeiten

von Von Karl Doemens

Nach der Verabschiedung der Rente mit 67 will die Bundesregierung nun auch das Pensionsalter für Beamte anheben. Das träfe die Staatsdiener vergleichsweise hart, sind sie doch bei einer der letzten Rentenreformen durch einen „Zufall“ glimpflich davongekommen.

Ruhestand blad erst mit 75 Jahren? Deutsche Demografie-Experten halten dieses Szenario für realistis
Ruhestand blad erst mit 75 Jahren? Deutsche Demografie-Experten halten dieses Szenario für realistisch. Foto: dpa

BERLIN. „Entsprechend der rentenrechtlichen Regelung wird die Regelaltersgrenze von 2012 an (...) bis zum Jahr 2029 stufenweise auf 67 Jahre angehoben“, heißt es im Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes, das nach Informationen des Handelsblatts im April vom Kabinett beschlossen werden soll. Bei früherem Ausscheiden müssten Bundesbeamte dann Abschläge bis zu 14,4 Prozent hinnehmen. Innenstaatssekretär Johann Hahlen bestätigte dem Handelsblatt am Wochenende, die Reform werde derzeit „zwischen den Bundesressorts abgestimmt“. Sie sei angesichts des demographischen Wandels „zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Versorgungssysteme erforderlich“. Mit der Gesetzesnovelle will das Innenministerium nicht nur die Rente mit 67, sondern auch die Einschnitte der Rentenreform 2004 auf die staatliche Versorgung übertragen. Die damalige Reform blieb für die Beamten wegen des Regierungswechsels bislang ohne Konsequenzen; der Steuerzahlerbund, Arbeitgebervertreter und der Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen haben das wiederholt kritisiert. Entgegen den ursprünglichen rot-grünen Plänen soll der 2004 eingeführte Nachhaltigkeitsfaktor „zum gegenwärtigen Zeitpunkt“ jedoch „nicht nachgezeichnet“ werden. Stattdessen sieht das Paragrafenwerk eine Revisionsklausel vor, die ab 2010 dafür sorgen soll, „dass Rente und Versorgung sich im Gleichklang entwickeln“. Auch die Abschaffung des dreijährigen „Hochschulbonus“ bei der Rentenberechnung wird für die Beamten modifiziert: Bei der Berechnung ihrer Pensionen sollen zwei Jahre und vier Monate Studienzeit berücksichtigt werden. Die Altersversorgung von Arbeitnehmern und Beamten folgt unterschiedlichen Prinzipien. Die Rente orientiert sich an Beiträgen und erreicht bei einem Standardruheständler mit 45 Beitragsjahren derzeit 48 Prozent des Durchschnittseinkommens. Die Pension entspringt der Alimentationspflicht des Staates und beträgt nach 40 Dienstjahren maximal 73 Prozent der letzten Bezüge. Trotzdem hat sich die Politik bei den Rentenreformen stets verpflichtet, die Einschnitte „wirkungsgleich“ auf die Beamten zu übertragen. Zwar würde die Pensionsreform formal nur für die 130 000 Beamten und 165 000 Pensionäre des Bundes gelten. Doch könnten sich Länder und Gemeinden, die 1,4 Millionen aktive und 725 000 pensionierte Staatsdiener versorgen müssen, daran orientieren. „Die Reform der Beamtenversorgung ist überfällig“, urteilte Alexander Gunkel, der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA). „Nun müssen die Länder nachziehen.“

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