Mittelstandsvereinigung der Union Soli-Ende soll ins Wahlprogramm der CDU

Die Mittelstandsvereinigung der Union (MIT) will die Abschaffung des Solidaritätszuschlages ins Wahlprogramm für die Bundestagswahl aufnehmen. Außerdem fordert die MIT eine stärkere Steuerentlastung für Arbeitnehmer.

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Die Mittelstandsvereinigung der Union (MIT) unter Führung von Carsten Linnemann fordert, das Ende des Solidaritätszuschlages ins Wahlprogramm für die Bundestagswahl aufzunehmen. Quelle: dpa

Berlin Die Mittelstandsvereinigung der Union (MIT) pocht darauf, dass die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags Ende 2019 im CDU/CSU-Programm für die Bundestagswahl verankert wird. „Die Politik hat mehrfach versprochen, ihn 2019 abzuschaffen. Ein mehrjähriges Auslaufen würde diesem Versprechen entgegenstehen“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Positionspapier der MIT mit Blick auf die von der Unionsspitze favorisierte schrittweise Absenkung über mehrere Jahre.

Erneut fordert die Wirtschaftsvereinigung auch eine stärkere Steuerentlastung - ohne eine konkrete Zahl zu nennen. Ein Drittel der erwarteten Steuermehreinnahmen (im Vergleich zu 2016) müsse künftig für Steuersenkungen verwendet werden. Dies dürfte erheblich über dem von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) angepeilten Entlastungsvolumen von 15 Milliarden Euro pro Jahr liegen.

Bei der Einkommenssteuer solle der Grenzwert für den Spitzensteuersatz frühestens ab einem zu versteuerndem Einkommen von 60.000 Euro greifen, schlägt die MIT vor. Steuererhöhungen sollte die Union auch zur Gegenfinanzierung von Steuersenkungen an anderer Stelle ausschließen.

Die MIT fordert für die in CDU und CSU beginnende Programmdebatte auch, dass das Thema Sicherheit in den Vordergrund gestellt werden sollte. Dies sei mittlerweile ein wichtiger Standortfaktor geworden. Außerdem sollten bürokratische Auflagen beim Mindestlohn wieder abgeschafft werden. In der Energiepolitik setzt sich die Mittelstandsvereinigung für eine Abkehr von Einspeisevergütungen ein. Die Betreiber von Speicherkapazitäten für Strom sollten von der EEG-Umlage und allen weiteren Umlagen befreit werden.

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