Möglicher Terrorfall Bundeswehr und Polizei üben im Februar gemeinsam

Den Streit über Bundeswehreinsätze im Inneren läuft seit Jahrzehnten. Die Gewalttaten von München, Würzburg und Ansbach haben ihn verschärft. Jetzt ist eine Entscheidung gefallen.

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Möglicher Terrorfall: Bundeswehr und Polizei üben im Februar gemeinsam Quelle: dpa

Trotz aller Vorbehalte in SPD und Opposition werden Bundeswehr und Polizei im Februar für einen gemeinsamen Anti-Terror-Einsatz im Inland üben. Darauf verständigten sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) am Mittwoch in Berlin mit den maßgeblichen Landesinnenministern. Die Übung soll in vier Bundesländern stattfinden, die in den nächsten Tagen festgelegt werden.

Innenminister Thomas de Maizière sagte, es handele sich um „Vorsorge für eine unwahrscheinliche aber denkbare Situation“. Dabei gehe es um „komplizierte, über Tage andauernde, schwierige Terrorlagen“. Er betonte, dass die Polizei die Entscheidung treffe, welche Hilfe sie benötige. Als Beispiele nannte der CDU-Politiker Transport, Aufklärung oder Verkehrskontrollen durch Feldjäger. Für die SPD-regierten Länder saß der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger am Tisch. Er rief zur Sachlichkeit in der Debatte auf: „Ich finde, ganz unaufgeregt und ganz unideologisch sollten wir uns diesem Szenario nähern“, sagte er.

Auf die gemeinsamen Übungen hatte sich die große Koalition in Berlin bereits im Juli in ihren Beratungen über das neue Weißbuch zur Sicherheitspolitik verständigt. Trotzdem gibt es in der SPD weiter Bedenken. Die Sozialdemokraten fürchten eine schleichende Ausweitung der Bundeswehr-Kompetenzen im Inland.

Von der Leyen hatte Feldjäger und Sanitäter der Bundeswehr bereits beim Amoklauf von München in Bereitschaft versetzt, weil die Polizei zunächst von einer „akuten Terrorlage“ ausging. Die Bundeswehr darf der Polizei und anderen Bundesbehörden laut Grundgesetzartikel 35 Amtshilfe leisten, wenn diese angefordert wird. Beispiele dafür sind mehrere Einsätze bei Hochwasserkatastrophen oder zuletzt die Flüchtlingshilfe.

Das Bundesverfassungsgericht hat es der Bundeswehr 2012 erlaubt, bei einem Terroranschlag „katastrophischen Ausmaßes“ auch hoheitliche Aufgaben auszuüben, also beispielsweise bei Verkehrskontrollen auch Zwang auszuüben. Wo die Übung stattfindet, soll in den nächsten beiden Tagen entschieden werden. Interesse hatten bereits sehr früh Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und das Saarland bekundet. Ob sich weitere Übungen anschließen werden, wollte de Maizière noch nicht sagen.

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