Nach drei Quartalen Krankenkassen mit 2,5 Milliarden Euro im Plus

Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen sind Ende des dritten Quartals auf 18,6 Milliarden Euro gestiegen. Der Überschuss legte deutlich zu. Diese Spielräume könnten die Kassen an die Versicherten weitergeben.

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Das Bundesgesundheitsministerium erklärte, die seit Monaten steigenden Überschüsse zeigten, dass die Kassen Spielräume hätten, um ihre Versicherten durch gute Leistungen und attraktive Beiträge an ihren hohen Finanzreserven teilhaben zu lassen. Quelle: dpa

Berlin Die gesetzlichen Krankenkassen haben in den ersten neun Monaten nach Angaben von Insidern einen Überschuss von rund 2,5 Milliarden Euro erzielt. Zum Halbjahr hatte das Plus noch bei 1,4 Milliarden Euro gelegen. Der Überschuss liegt damit schon jetzt deutlich höher als im Gesamtjahr 2016 mit 1,6 Milliarden Euro. Wie eine mit den Zahlen vertraute Person am Mittwoch der Nachrichtenagentur Reuters sagte, sind die Finanzreserven der gesetzlichen Kassen zum Ende des dritten Quartals damit auf rund 18,6 Milliarden Euro gestiegen.

Die beschleunigte Überschussentwicklung dürfte aus einer positiven Entwicklung der Einnahmen und einer weiterhin moderaten Ausgabensteigerung resultieren. Es gebe bislang keine Hinweise darauf, dass es im zweiten Halbjahr zu einer stärkeren Ausgabendynamik komme, hieß es.

Das Bundesgesundheitsministerium erklärte auf Anfrage, die seit Monaten steigenden Überschüsse zeigten, dass die Krankenkassen Spielräume hätten, um ihre Versicherten durch gute Leistungen und attraktive Beiträge an ihren hohen Finanzreserven teilhaben zu lassen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hatte Ende Oktober den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung für das Jahr 2018 auf 1,0 Prozent festgesetzt. Zurzeit liegt er noch bei 1,1 Prozent. Jede Kasse kann ihn je nach ihrer Finanzlage aber individuell festlegen. Allerdings setzt die Entscheidung des Ministers die Kassen unter Druck, ihre Beiträge zu senken und im Wettbewerb mit anderen nicht über dem Durchschnitt zu liegen.

Den Zusatzbeitrag tragen die Arbeitnehmer allein. Hinzu kommt der allgemeine Beitragssatz, der per Gesetz bei 14,6 Prozent festgeschrieben ist und den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zahlen.

Im sogenannten Schätzerkreis waren sich die Experten Mitte Oktober nicht einig gewesen, ob die Beiträge sinken können. Während die Fachleute des Ministeriums und des Bundesversicherungsamts zu dem Ergebnis kamen, dass sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag um 0,1 Prozentpunkte auf ein Prozent verringern wird, resultierte aus der Schätzung der GKV-Spitzenverbands rechnerisch keine Änderung des Beitrags.

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