Nach EuGH-Urteil Koalition verzichtet wohl auf Vorratsdatenspeicherung

Zum Abwarten verabredet: Laut Medienberichten wollen Union und SPD das Thema Vorratsdatenspeicherung bis zur Vorlage einer neuer EU-Richtlinie ruhen lassen. Doch aus den eigenen Reihen regt sich Kritik an dem Plan.

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Beratschlagen über die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung: Bundesjustizminister Heiko Maas (l.) und Bundesinnenminister Thomas de Maiziere. Quelle: dpa

Berlin Die schwarz-rote Koalition will nach einem Bericht des „Spiegels“ in dieser Legislaturperiode auf ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verzichten. Der Europäische Gerichtshof hatte das bisher geltende EU-Gesetz verworfen. Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) und die Spitze der SPD-Fraktion verabredeten dem Bericht zufolge, dass die Koalition nur dann erneut aktiv wird, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegt. Eine Neuregelung in Deutschland wäre in der laufenden Wahlperiode folglich unwahrscheinlich. Kauder wollte den Bericht am Sonntag nicht kommentieren, wie eine Sprecherin mitteilte.

Laut „Spiegel“ dürfte eine neue EU-Richtlinie nach Einschätzung der Union frühestens im Herbst 2016, wahrscheinlich eher im Frühjahr 2017 verabschiedet werden. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) habe kein Interesse, das heikle Thema vor der nächsten Bundestagswahl noch einmal anzufassen, hieß es unter Berufung auf Koalitionskreise. Bereits nach dem Urteil hatte Maas gesagt: „Es gibt keine Richtlinie mehr, die wir umsetzen müssen.“

CSU-Chef Horst Seehofer sagte: „Wenn das Bundesverfassungsgericht und der EuGH solche Bedenken haben, ist jetzt nicht die Zeit für einen Gesetzgebungssprint.“

Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) forderte hingegen einen Gesetzentwurf. „Bei der Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung passiert mir nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs viel zu wenig“, sagte Beuth der „Welt“. „Wir brauchen jetzt in Deutschland schnell ein verfassungsgemäßes Gesetz.“

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte deutlich gemacht, dass er auf eine kluge, verfassungskonforme Regelung setzt. In der „Passauer Neuen Presse“ (Samstag) blieb er hinsichtlich der Aussichten vage: „Wir werden gemeinsam Konsequenzen des Urteils diskutieren und eine mehrheitsfähige Lösung finden.“

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