Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende: Nachdem das „Peerblog“ viel Kritik einstecken musste, wird es nun plötzlich eingestellt. Mit dem Internet-Blog sollte der SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück unterstützt werden.
Grund für die Einstellung ist nicht nur die Kritik, sondern auch eine Reihe von Hackerangriffen, die das Blog seit Mittwochabend erschütterte. Durch den Dauerbeschuss sei die Internetseite lahmgelegt worden und werde nicht wieder online gehen, teilte der Düsseldorfer Agenturchef Karl-Heinz Steinkühler mit, der das „Peerblog“ betreibt. Darüber hatte zuerst „Spiegel Online“ berichtet.
Momentan ist die Seite nicht erreichbar. „Aufgrund von Wartungsarbeiten ist der Peerblog derzeit nicht verfügbar. Wir bitten um Verständnis.“, heißt es nach dem Seitenaufruf – und daran wird sich auch nichts mehr ändern.
„Die kriminellen Attacken auf das von uns herausgegebene Medium peerblog.de haben zu der Entscheidung geführt, dass wir unsere Sponsoren, Unterstützer und uns selbst nicht länger diesen skrupellosen und inhaltsleeren Anfeindungen aussetzen wollen“, hieß es in einer von Steinkühlers Agentur verbreiteten Erklärung. Der frühere „Focus“-Redakteur wollte auf der Seite nach Vorbild des US-Wahlkampfs für Steinbrück bloggen.
Laut „Spiegel“ haben fünf Unternehmer eine sechsstellige Summe zur Verfügung gestellt. Die Spender blieben anonym, was von Grünen, Linken und Anti-Korruptionsgruppen kritisiert wurde. Der Bundestag hatte angekündigt zu prüfen, ob es sich bei dem Portal um eine verdeckte Form der Parteienfinanzierung handeln könnte.
Die technische Analyse habe ergeben, dass die Cyber-Angriffe durch Massenanfragen von sogenannten Zombies (infizierte Rechner unbeteiligter Personen) ausgelöst worden seien. „Hinter den Virus- und Trojaner-Attacken steckt die Hacker-Gruppe "T3AM M3DUSA", die auf Twitter ankündigte, den Peerblog auf Dauer anzugreifen.“ Die Angriffe aus dem Netz seien mit Erpressungsversuchen verbunden, die Geschäftsbeziehungen offenzulegen. „Darauf werden wir aus grundsätzlichen Erwägungen selbstverständlich nicht eingehen“, hieß es. Es werde die Einleitung strafrechtlicher Schritte geprüft.