Nach Neonazi-Konzert Debatte um Versammlungsrecht

6000 Rechte feiern unter dem Schutz des Versammlungsrechts ein Neonazi-Konzert. Manch Politiker fragt sich, wie das sein kann – und möchte das Gesetz ändern. Andere warnen vor staatlicher Willkür.

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Zu dem Neonazi-Konzert waren am Samstag nach Polizeiangaben rund 6000 Rechte gekommen. Quelle: Reuters

Themar Nach einem großen Neonazi-Konzert in Südthüringen ist eine Debatte über den Umgang mit extremistischen Veranstaltungen entbrannt. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) forderte eine Änderung des Versammlungsrechts. „Ich denke, wir müssen das Versammlungsrecht derart präzisieren, dass in Zukunft Landratsämter und Genehmigungsbehörden und dann auch in der Folge die entscheidenden Gerichte diese Dinge nicht mehr unter Meinungsfreiheit abtun“, sagte er im MDR. FDP-Vize Wolfgang Kubicki widersprach am Montag und warnte vor einem Gesinnungsrecht. Die Thüringer Polizei ermittelt unterdessen wegen des Zeigens des Hitlergrußes bei dem Festival.

Zu dem Konzert am Rande der Kleinstadt Themar waren am Samstag nach Polizeiangaben rund 6000 Rechte gekommen. Dem Landesinnenministerium zufolge wurden 46 Strafanzeigen aufgenommen, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Bedrohung, Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz. Sechs Menschen wurden vorläufig festgenommen, von 440 weiteren wurde die Identität festgestellt.

Ramelow sagte, man könne „traurig“ und „hilflos“ werden, wenn 6000 Anhänger der rechten Szene getarnt als Demonstranten ein riesiges Rechtsrockfestival feierten und gleichzeitig Geld für ihr Netzwerk sammelten. Die Kosten trage hingegen der Steuerzahler. Das Landratsamt Hildburghausen hatte das Konzert mit Verweis auf den Eintritt in Höhe von 35 Euro zuvor als kommerzielle Veranstaltung und nicht als politische Versammlung gewertet, war damit jedoch vor zwei Gerichten gescheitert.

Unterstützung bekam Ramelow vom Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster. Die Versammlungsfreiheit sei zwar ein hohes Gut. „Zugleich gilt es aber auch, einem Missbrauch dieser Freiheit vorzubeugen und unsere Demokratie zu schützen.“

Kubicki hält derlei Forderungen – wenngleich sie emotional verständlich seien – für gefährlich. „Das Grundgesetz spannt einen weiten Schirm über die Meinungsfreiheit.“ Das gelte sowohl für rechts- als auch für linksextremistische Äußerungen. „Wenn wir anfangen, verfassungsrechtliche Grundsätze an gesinnungsrechtlichen Maßstäben auszurichten, wird staatliches Handeln willkürlich, weil es nicht mehr auf einer neutralen Grundlage geschieht, sondern weil es Partei ergreift“, sagte er.

Die Thüringer Polizei beschäftigte derweil ein Video von Dutzenden Rechten beim Zeigen des Hitlergrußes. Die Aufnahme, die laut Polizei bei dem Konzert gemacht wurde, war am Sonntag in sozialen Netzwerken aufgetaucht. Die Polizei bat auf Twitter und Facebook, weitere Originalaufnahmen einzusenden. Der Urheber hat das Video aufgrund „massiver bundesweiter Nachfrage“ wieder gelöscht, wie die Polizei bei Twitter schrieb.

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