Nach Pflegereform Bundesbank erwartet weiteren Anstieg der Pflegebeiträge

Die Bundesbank rechnet in den kommenden Jahren mit steigenden Pflegebeiträgen. Die mit der Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung reiche nicht aus, schreiben die Experten. Das Gesundheitsministerium widerspricht.

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Die Bundesbank glaubt nicht, dass die jüngste Beitragsanhebung reicht, um die zusätzlichen Leistungsansprüche zu decken. Quelle: dpa

Berlin Die Bundesbank rechnet anders als die Bundesregierung mit steigenden Pflegebeiträgen in den nächsten Jahren. Die mit der jüngsten Pflegereform beschlossene Beitragsanhebung um 0,2 Prozentpunkte zum 1. Januar 2017 reiche bereits zu Beginn nicht aus, um die zusätzlichen Leistungsansprüche zu decken, schreiben die Bundesbank-Experten in ihrem am Montag veröffentlichten Monatsbericht.

"Ungeachtet der derzeit relativ günstigen Finanzlage werden dann perspektivisch die allgemeinen Rücklagen beschleunigt abgebaut werden", heißt es in dem Bericht. Die Notwendigkeit einer weiteren Beitragssatzanhebung zur Finanzierung der laufenden Ausgaben in einigen Jahren scheine somit vorgezeichnet. Die künftigen Beitragszahler würden angesichts der demografischen Entwicklung dann nochmals verstärkt belastet.

Die Berechnungen der Bundesbank kommen überraschend. Dem Gesetz zufolge soll der Beitragssatz zum Start der Reform 2017 auf 2,55 Prozent und für Kinderlose auf 2,8 Prozent steigen, danach aber fünf Jahre lang nicht.

Eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums nannte es schleierhaft, wie die Bundesbank zu ihren Angaben komme. "Mit den Pflegestärkungsgesetzen können die Beiträge bis ins Jahr 2022 stabil gehalten werden, also sogar zwei Jahre länger als ohne die Reform", sagte sie. In den Gesetzen sei dies schlüssig dargelegt und "für jedermann nachzulesen".

Nach dem Votum des Bundestag vom November hatte am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für die Pflegereform gegeben, durch die Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Demenz den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen erhalten sollen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Dazu wird ein neues Begutachtungssystem mit fünf Pflegegraden eingeführt.

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