Nach Protesten Mindestlohn für Transit-Lkw-Fahrer ausgesetzt

Die Bundesregierung setzt die Anwendung des Mindestlohns für ausländische Lkw-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland vorerst aus. In Polen und Tschechien waren die Spediteure auf die Barrikaden gegangen.

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Ein Lkw-Fahrer steht vor seinem wartenden Lkw auf der Autobahn nahe dem polnischen Slubice. Quelle: dpa

Nach Protesten von EU-Partnern wird der Mindestlohn für ausländische Lkw-Fahrer auf reiner Durchreise durch Deutschland vorerst ausgesetzt. Dies gelte als „Zeichen guter Nachbarschaft“ bis zur Klärung europarechtlicher Fragen, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nach einem Gespräch mit ihrem polnischen Kollegen Wladyslaw Kosiniak-Kamysz am Freitag in Berlin. Ein entsprechendes EU-Prüfverfahren dürfte bis zum Sommer abgeschlossen sein. In Kraft bleiben die Mindestlohn-Vorschriften allerdings für Lastwagen, die in Deutschland be- und entladen werden. Mehrere EU-Staaten hatten unter anderem auch bürokratische Vorgaben und Kontrollpflichten kritisiert.

Nahles räumte ein, dass die Durchsetzung des seit 1. Januar geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde in diesem Punkt zu Unruhe in Nachbarländern geführt hat. „Wir möchten nicht, dass die Einführung des Mindestlohns in Deutschland durch einen Rechtsstreit im Kreis der Mitgliedsstaaten belastet wird.“ Übergangsweise werden daher für reine Transitfahrten Kontrollen ausgesetzt. Ausländische Speditionen müssen keine Aufzeichnungen erstellen. Nahles betonte, die Bundesregierung halte die Regeln aber für europarechtskonform.

Hier spüren Verbraucher den Mindestlohn

Dagegen protestieren vor allem Polen und Tschechien. Branchenverbände fürchten um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen. Sie warnten, höhere Kosten im Transportgewerbe könnten polnische und tschechische Firmen in die Pleite treiben. Kontrollieren soll den Mindestlohn bei Lkw-Fahrern der deutsche Zoll, etwa durch Prüfung von Unterlagen.

Der polnische Minister Kosiniak-Kamysz nannte das teilweise Aussetzen des Mindestlohns einen „ersten Schritt in die richtige Richtung“. Er bekräftigte aber, dass die Regeln aus Sicht Polens nicht kompatibel mit EU-Recht seien. Nahles kündigte weitere Gespräche zwischen beiden Ländern an, etwa über eine Vereinfachung von Dokumentationspflichten.

Der Mindestlohn schlägt zu – aber nicht überall
8,50 Euro stehen als große Aufsteller vor dem Bundeskanzleramt Quelle: dpa
Jemand trägt einen Tannenbaum Quelle: dpa
Ein Mann steht auf einer Leiter, die an einen Stapel aus Baumstämmen angelehnt ist Quelle: AP
Eine Frau trägt ein Tablett mit verschiedenen Biersorten Quelle: dpa
Ein großes Glas Bier im Vordergrund im Hintergrund der Berliner Fernsehturm "Alex" Quelle: dpa
Lastwagen eines Umzugsunternehmens vor der neuen Zentrale der EZB Quelle: dpa
Eine Friseurin frisiert eine Kundin Quelle: dpa

Eingeschaltet hatten sich auch Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Polens Ministerpräsidentin Ewa Kopacz, wie der polnische Minister mitteilte. „Die Lösung liegt bei der Europäischen Kommission“, sagte Kopacz in Paris. Ein Sprecher der EU-Behörde bekräftigte in Brüssel, dass das deutsche Mindestlohngesetz „in vollem Einklang mit dem sozialpolitischen Engagement der EU-Kommission“ stehe. Es müsse aber in Übereinstimmung mit europäischem Recht angewendet werden.

Die Aussetzung befeuerte die Debatte über den Mindestlohn im Inland. Unions-Fraktionsvize Michael Fuchs (CDU) sagte, nun müsse Nahles „endlich auch die Bürokratie-Sorgen der Unternehmer bei uns im Land ernst nehmen.“ Bei Dokumentationspflichten sei zügig nachzubessern.

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