Nationales Krebsregister Ungleiche Chancen

Damit Krebskranken besser geholfen werden kann, will die Regierung das nationale Krebsregister einführen. Doch das Projekt droht zu scheitern. Und so gibt es nur in manchen Ländern Behandlung auf Bestniveau.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
Ein Krebsregister soll die Behandlung Erkrankter verbessern. Quelle: obs

Berlin Über ein besonders eklatantes Beispiel für Politikversagen berichtete am Donnerstad der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen: Das wichtigste gesundheitspolitische Projekt bei der Bekämpfung der Todesursache Nummer zwei in Deutschland, dem Krebs, droht zu scheitern. Nach einer aktuellen Studie von Prognos werden es Stand Juli nur drei kleinere Bundesländer schaffen, ihren Anteil für einen neuen nationalen Datenpool für die Krebstherapie plangemäß bis Ende 2017 fertig zu stellen. Der aber wäre die Voraussetzung für eine Vereinheitlichung der Krebsbehandlung in Deutschland auf Bestniveau, die eigentlich in Zukunft viele Leben retten sollte.

Jedes Jahr erkranken 500.000 Menschen in Deutschland neu an Krebs. Die Zahlen steigen seit Jahren. Denn Krebs ist eine Krankheit des Alters und die Zahl der Alten steigt demografiebedingt von Jahr zu Jahr. Die häufigste Krebsart bei Männern ist der Prostatakrebs, bei Frauen der Brustkrebs. Trotz immer besserer Therapien überlebt nur jeder zweite die Krankheit. 1980 lag die Todesrate noch bei Zwei Dritteln. Es hat also schon Fortschritte gegeben.

Doch hängt es in Deutschland auch immer noch sehr stark davon ab, in welcher Region man lebt, ob man die beste Therapie bekommt. Zum Teil gibt es von Krankenhaus zu Krankenhaus Unterschiede. Vor allem beim Prostatakrebs, der inzwischen immer früher diagnostiziert wird, gibt es große Meinungsunterschiede unter den Medizinern über die richtige Therapie. Schon lange wurde daher an dem Plan gearbeitet, neben den epidemiologischen Krebsregistern, die beim Robert-Koch-Institut zusammenlaufen, ein nationales klinisches Krebsregister aufzubauen.

Während bei den epidemiologischen Krebsregistern der Wohnort eines Patienten die Grundlage für die Erfassung ist, ist es bei den klinischen Registern die Einrichtung, in der er behandelt wird oder in der die Nachsorge erfolgt. Die behandelnden Ärzte im Krankenhaus oder der Praxis dokumentieren den gesamten Verlauf einer Krebserkrankung und die Therapien, die ein Patient zu unterschiedlichen Zeitpunkten erhält. Ein nationales klinisches Krebsregister wäre daher ein gutes Instrument, um die Krebstherapie in Deutschland auf höchstmöglichem Niveau zu vereinheitlichen.

Vor allem die Krankenkassen machten sich daher dafür stark, ein nationales Register aufzubauen. Doch da spielten die Länder nicht mit, in denen es zum Teil schon meist auf einzelne Krebskliniken begrenzte regionale Register gab. Am Ende reichte es daher nur für einen nationalen Krebsplan. In dessen Rahmen wurden die Länder gesetzlich im April 2013 verpflichtet, flächendeckend klinische Krebsregister einzuführen und dafür auch Datenschutzrichtlinien festzulegen. Die so gewonnenen Daten zur Versorgung von Krebspatienten sollen regelmäßig landesweit ausgewertet werden, alle fünf Jahre auch bundesweit.

Alle klinischen Krebsregister sollen dabei den gleichen Datensatz nutzen: Nur so werden die Ergebnisse von Region zu Region überhaupt vergleichbar. Grundlage für die unterschiedlichen Datensätze für die verschiedenen Krebsarten soll der sogenannte „einheitliche onkologische Basisdatensatz“ sein. Er wurde von der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren (ADT) und dem Kooperationsverbund Qualitätssicherung durch Klinische Krebsregister (KoQK) entwickelt.


Notmaßnahme der Krankenkassen

Die Krankenkassen wurden verpflichtet den größeren Teil der Kosten der neuen Register zu tragen. Das sind 50 Millionen Euro pro Jahr allein für die Pflege der Register. Davon müssen die Kassen 90 Prozent zahlen. Die Länder zehn Prozent. Die Meldungen der behandelnden Ärzte an die Register müssen die Kassen vollständig zahlen. Zwar müssen die Länder beim Aufbau der Register 43 Einzelkriterien erfüllen, damit die Daten am Ende auch vergleichbar sich und die erforderliche Qualität haben. Doch dürfen die Krankenkassen deren Einhaltung erst ab 2018 überprüfen. Erst ab 2019 haben sie das Recht, Ländern, die die Kriterien nicht einhalten, also keine funktionstüchtigen klinischen Krebsregister aufgebaut haben, die Gelder zu streichen.

Das ist der Grund, warum der GKV-Spitzenverband bereits 2015 zu einer Art Notmaßnahme gegriffen hat: Er beauftragte das Prognos-Institut damit zu untersuchen, wie weit die Länder bei der Umsetzung der Krebsregister sind. Am Donnerstag legte Prognos seine Studie vor. Sie bestätigt die schlimmsten Befürchtungen der Krankenkassen. Stand Juli, so berichtete Prognos-Experte Marcel Hölterhoff sei bisher nur bei drei Bundesländern zu erwarten, dass sie bis Ende 2017 funktionsfähige Krebsregister aufbauen können.

Das sind zu allem Überfluss die kleineren Bundesländer Hamburg, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern. Damit aber droht das Ziel eines nationalen Datenpool zu generieren, und die Therapiequalität in Deutschland bei der Seuche Krebs deutlich zu verbessern, im Ansatz zu scheitern.

Ganz so drastisch wollte es die Vorstandschefin der GKV-Spitzenverbands Doris Pfeiffer das offiziell nicht formulieren. Sie sprach lediglich von einem gewaltigen Handlungsdruck und forderte die Länder auf, bis Jahresende wenigstens klinische Krebsregister rechtlich zu verankern. Das ist bislang in sechs der 16 Bundesländer noch nicht der Fall. Bundeseinheitliche Datensätze gebe es derzeit nur für zwei Krebsarten, nämlich Brustkrebs und Darmkrebs. Auch hier bestehe Handlungsdruck.

Sollten die Länder sich nicht eines besseren besinnen, drohe das ganze Projekt zu scheitern. Pfeiffer: „Es ist zwar sicherlich für die Saarländer ein Gewinn, wenn es dort in Zukunft ein gutes Landeskrebsregister gibt.“ Aber das sei nicht das Ziel des nationalen Krebsplans gewesen. Sie sieht die Politik am Zug, sollte im kommenden Jahr absehbar werden, dass die Länder endgültig nicht liefern könnten. „Dann muss die Politik neu nachdenken.“ Vielleicht wird es ja dann doch noch das zentrale nationale Krebsregister unter Bundesregie geben, dass die Krankenkassen von Anfang an gefordert hatten.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%