Der Veranstaltungsort war für das geschäftliche Publikum zentral gelegen: das Hotel Holiday Inn Frankfurt Airport-North ist nur wenige Minuten vom Flughafen der Main-Metropole entfernt. Der Preis für das eintägige Seminar lag im Businessclass-Bereich: 510 Euro (plus Mehrwertsteuer). Dafür versprach der Veranstalter einen „Überblick über die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung zum grenzüberschreitenden Umsatzsteuerrecht“. Einer der beiden Referenten kam aus dem Bundesfinanzministerium (BMF), ein Regierungsdirektor, zuständig für Umsatzsteuerrecht. Sein Name sagt der Öffentlichkeit nichts. Aber unter Kollegen ist der Mann eine Legende. Denn er gehört zu den bestbezahlten Nebenjobbern des deutschen Berufsbeamtentums.
Der Regierungsdirektor hält neben seiner Amtsarbeit (bezahlte) Vorträge zu umsatzsteuerlichen Nachweispflichten, er kommentiert in Fachbüchern das Umsatzsteuerrecht, zugleich ist er Mitherausgeber eines Standardwerks zum Thema.
Nebenjobs
„Aufgaben, die mit dem Hauptamt in Zusammenhang stehen, sollen (…) nicht als Nebentätigkeit zugelassen werden.“
Das klingt eindeutig, ist es aber nicht, denn:
„Steht eine Aufgabe im Zusammenhang mit dem Hauptamt und soll sie aus organisatorischen oder personalwirtschaftlichen Überlegungen nicht unter Verwendung eigener Ressourcen durchgeführt werden, kann sie grundsätzlich als Nebentätigkeit zugelassen werden.“
Will heißen: Kulante Chefs winken Nebenjobs durch, notfalls erstreitet sich der Beamte seinen Zuverdienst vor Gericht.
„Ein Organisations- und Geschäftsverteilungsplan, der die private Vortragstätigkeit des Klägers dem Hauptamt zuordnet, besteht nicht.“
Will heißen: Gäbe es einen solchen Plan, müsste man darüber verhandeln.
„Das allgemeine beamtenrechtliche Weisungsrecht erstreckt sich nicht auf die Abwicklung privatrechtlicher Verträge des Beamten.“
Will heißen: Die Nebenjobs gehen den Dienstherrn nichts an.
Mehr als 80.000 Euro verdiente der doppelt fleißige Beamte in Spitzenzeiten dazu, mehr als sein regulärer Staatslohn in Höhe von etwa 75.000 Euro. Zu viel, meinte sein Dienstherr schließlich, nach Jahren des Zuschauens.
Als es um das Seminar im Airport-Hotel in Frankfurt ging, wollte das BMF ein Exempel statuieren und seinem Beamten die Annahme eines Honorars untersagen. Doch der Staatsdiener blieb stur, klagte und bekam vom Verwaltungsgericht Köln recht. Die Richter verwiesen kühl auf die Artikel 2 und 12 Grundgesetz und die darin verbrieften Rechte: freie Entfaltung der Persönlichkeit. Und Berufsfreiheit.
Zwar ging das Bundesfinanzministerium in Revision. Doch beim Oberverwaltungsgericht Münster droht dem Dienstherrn Wolfgang Schäuble (CDU) die nächste Niederlage.
Nebeneinkünfte in Bundesministerien
Nebeneinkünfte des jeweiligen Spitzenreiters in ausgewählten Bundesministerien und nachgelagerten Behörden.
Quelle: Bundesregierung
2014: 12.000 Euro
2015: 12.779 Euro
2014: 13.500 Euro
2015: 7800 Euro
2014: 23.100 Euro
2015: 30.412 Euro
2014: 76.231 Euro
2015: 39.990 Euro
2014: 14.850 Euro
2015: 10.600 Euro
2014: 22.000 Euro
2015: 7600 Euro
2014: 12.000 Euro
2015: 12.000 Euro
2014: 5400 Euro
2015: 5400 Euro
2014: 6800 Euro
2015: 8372 Euro
2014: 7200 Euro
2015: 7200 Euro
2014: 7200 Euro
2015: 6500 Euro
Der zuständige Richter will gegen den (inzwischen pensionierten) Beamten nicht einmal eine mündliche Verhandlung zulassen, heißt es in Justizkreisen. Der Staatsdiener kann somit wohl auch das Frankfurter Zusatzhonorar behalten.
Peinlich für Schäuble
Das Urteil dürfte für Aufatmen quer durch deutsche Ministerien sorgen. Tausende Beamte verdienen sich nämlich mit Vorträgen, Aufsätzen oder Kommentaren ein mehr oder weniger üppiges Zubrot. Wie verbreitet Nebentätigkeiten von Staatsdienern sind, belegt eine Anfrage der WirtschaftsWoche bei den 15 Bundesministerien einschließlich Kanzleramt. Danach gingen rund 1100 Beamte einer bezahlten Nebentätigkeit nach.
Eine Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, die der WirtschaftsWoche vorliegt, enthüllt besonders peinliche Zahlen für Minister Schäuble. Im vorigen Jahr haben allein 286 Beschäftigte aus seinem Zuständigkeitsbereich insgesamt 591 bezahlte Nebentätigkeiten ausgeübt. Bei 76 Prozent der Ministerialbeamten gab es inhaltliche Überschneidungen mit dem Aufgabenbereich ihres Hauses. Der Topnebenjobber in Schäubles Haus kam 2015 auf 39.990 Euro, im Jahr davor lag der (Neben-)Spitzenverdienst gar bei 76.231 Euro. Verglichen damit nimmt sich der höchste Nebenverdienst eines Beamten aus dem Bundesjustizministerium mit 10.600 Euro im Jahr 2015 bescheiden aus. Noch niedriger waren die Nebeneinkünfte im Bundeswirtschaftsministerium, wo die Nummer eins zuletzt auf 8372 Euro kam.
Laxere Regeln für Beamte?
Die bestdotierten Nebenjobs üben Beamte der Steuerabteilung im Bundesfinanzministerium sowie Mitarbeiter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Lisa Paus, steuerpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, sagt: „Die Steuerabteilung des BMF sticht bei den Nebentätigkeiten klar heraus, sowohl bei der Zahl als auch der Höhe der Entlohnung.“
Die Beamten dort und bei der BaFin sind aber ausgerechnet für hochsensible Bereiche verantwortlich, in denen es um jede Menge Geld für Banken, Kanzleien, Beratungsunternehmen und Konzerne geht. Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick sagt: „Wird so viel Geld gezahlt, muss jedem klar sein, dass es eine Komponente der Beeinflussung gibt. Und es stellt sich die Frage, was Haupt- und was Nebentätigkeit ist.“
Passen bezahlte Nebenjobs von Beamten in eine Zeit, in der sich Unternehmen schon mit dem Verschenken von Tickets für Fußballspiele verdächtig machen, Abgeordnete Lobbykontakte preisgeben müssen und Behörden ihre Antikorruptionsmaßnahmen so verschärfen, dass die Annahme von Geschenken über 25 Euro verboten ist?
Sollen für Beamte etwa andere Regeln gelten als für gewöhnliche Arbeitnehmer?
Die hohe Zahl an Nebenjobbern gefährde die Reputation des Ministeriums, heißt es aus der BMF-Leitungsebene. Aber Schäubles Macht gegenüber den eigenen Beamten ist begrenzt. Gern würde er sämtliche Nebentätigkeiten untersagen, die mit Steuerpolitik oder Finanzmarktregulierung auch nur entfernt zu tun haben. Doch Grundgesetz und Beamtenrecht scheinen fest aufseiten der Staatsdiener zu stehen.
Wie ernst Schäuble das Thema nimmt, zeigt die Antwort seines Parlamentarischen Staatssekretärs Jens Spahn (CDU) auf die Grünen-Anfrage. Statt sich hinter Floskeln zum Datenschutz und fehlenden Daten zu verbergen, hat Spahn ein 162 Seiten starkes Konvolut erstellen lassen, das tiefe Einblicke in die Nebentätigkeiten seines Ministeriums, des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesjustizministeriums samt nachgeordneter Behörden erlaubt.
Rekordverdächtig sind auch die Qualen, die das Ermitteln der Daten Schäubles Haus offensichtlich bereitet hat.
Mitte Januar hatten die Grünen die kleine Anfrage gestellt, üblicherweise erfolgt eine Antwort binnen zwei bis drei Wochen. In diesem Fall erbat Spahn dreimal eine Fristverlängerung, um die bisher scheinbar schludrig verwalteten Daten über anzeige- und genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten der Mitarbeiter von 2011 bis 2015 zusammenzutragen.
Im Bundesfinanzministerium entfällt gut die Hälfte der registrierten Nebentätigkeiten auf die Steuerabteilung IV. Ihr Leiter heißt Michael Sell, der regelmäßig bei Veranstaltungen auftritt. Er darf dafür aber kein Honorar annehmen, weil für Spitzenbeamte von der Position eines Unterabteilungsleiters aufwärts nach einer internen Anweisung sämtliche Vorträge mit dem Beamtengehalt abgegolten sein sollen. Sell und seine Truppe sind interessant für Verbände, Kanzleien, Beratungsgesellschaften und Konzerne, weil sie sich mit Steuergestaltungen, Erbschaftsteuerreform und Investmentbesteuerung befassen. Dabei geht es um Milliarden, ein klitzekleiner Informationsvorsprung kann viel Geld bedeuten.
Geld fürs Gesetz-Erklären
Wie gefragt der Rat der Beamten ist, zeigt ein Besuch beim Kölner Steuerforum Ende April. Knapp 300 Juristen sind in den Börsensaal gekommen, den größten Versammlungsraum des Hauses. Darunter auch Rolf Möhlenbrock, BMF-Unterabteilungsleiter. Der Gastgeber macht in seiner Vorstellungsrede klar, was man sich von Möhlenbrock verspricht: „Wir hoffen natürlich, dass Sie uns ein paar Einblicke geben, was im BMF dazu geplant ist.“
In Köln geht es um ein heikles Thema: internationale Steueroptimierung für Großkonzerne. Um dagegen vorzugehen, hat die OECD Blaupausen im Rahmen der BEPS-Initiative gegen aggressive Steuergestaltung und gegen Gewinnverschiebungen erarbeitet, welche die Staaten nun in Gesetze gießen sollen. Je früher der Steuerberater diese Gesetze kennt, desto eher kann er sich auch Gedanken über neue Umwege machen.
Zwar darf Unterabteilungsleiter Möhlenbrock für seinen Auftritt kein Geld einstreichen.
Aber was ist mit anderen, hierarchisch niedrigeren Beamten? Auch sie können sich vor Einladungen kaum retten, und oft winken dabei Honorare. Schließlich geht es um wertvolle Informationen, um Beziehungspflege und die Einwirkung auf Gesetzesvorhaben. Manchmal geht es auch nur ums Verstehen komplizierter Vorschriften. Besagter Topverdiener im BMF profitierte auch davon, dass er als Mitherausgeber eines kommentierenden Standardwerkes das diffizile Umsatzsteuerrecht erklärte.
Gold wert für Lobbyisten
Besser wäre jedoch, die Beamten würden Gesetzesvorlagen und Durchführungsbestimmungen so formulieren, dass sie auch einigermaßen versierte Steuerexperten zweifelsfrei verstünden. So aber schlagen Beamte Kapital aus ihrer amtlichen Arbeit. „Wenn Beamte Gesetze aus ihrem Zuständigkeitsbereich erklären“, sagt der Grünen-Abgeordnete Schick, „so ist das eindeutig Teil ihrer dienstlichen Arbeit – und dann muss das Honorar ans Ministerium abgeführt werden.“
Deutliche Kritik übt Timo Lange von LobbyControl: „Die Bedeutung von Beamten darf man nicht gering schätzen“, meint Lange. Schließlich seien sie es, die die meisten Gesetzentwürfe zunächst schreiben müssten. „Ein guter Draht ins Ministerium ist für Lobbyisten Gold wert“, sagt Lange. „Wer Beamte zu bezahlten Vorträgen einlädt, will nicht nur Expertise bekommen, sondern Kontakte knüpfen.“
Selbst Beamtenvertreter äußern Bedenken. „Bezahlte Auftritte von Beamten auf Fachkongressen halte ich allgemein für schwierig“, sagt Hans-Ulrich Benra vom Vorstand des dbb Beamtenbundes.
Gerade bei der Vergütung von Referententätigkeiten gebe es zweifellos eine Grauzone, so Benra.
Um den Ruch von Kumpanei, Korrumpierung oder Korruption zu vermeiden, möchte der auf Integrität bedachte Bundesfinanzminister das Beamtenrecht schärfen. Schäubles Beamte führen Gespräche mit dem von Thomas de Maizière (CDU) geführten Bundesinnenministerium, sagt eine BMF-Sprecherin: „Unsere Stoßrichtung ist klar: Wir wollen die Nebentätigkeiten strikter handhaben.“ Am liebsten möchte Schäuble die Regel für Spitzenbeamte, dass sie Honorare für Vorträge und Aufsätze ans Haus abführen müssen, auf alle Beamten ausweiten.
Nicht nur auf Bundesebene gehören Nebentätigkeiten von Staatsdienern zum Alltag, wie eine Anfrage der WirtschaftsWoche bei Finanz- und Innenministerien der Bundesländer ergab. Zwar verweigerten viele Ministerien die Antwort, unter Verweis auf Datenmangel oder Datenschutz.
Richter sind gnädig
Aus 20 inhaltlichen Antworten lassen sich dennoch Schlüsse ziehen. In den Landesministerien gingen jeweils zwischen 5 und 20 Prozent aller Mitarbeiter Nebentätigkeiten nach. Dabei gibt es aber deutliche Unterschiede je nach hierarchischer Position. So übten im rheinland-pfälzischen Finanzministerium vergangenes Jahr 29 Prozent der Beamten der mittleren Besoldungsgruppe (A9 bis A13) Nebentätigkeiten aus, in der oberen Gruppe (A13 bis B6) waren es hingegen mehr als 68 Prozent.
Auch in den Ländern verdienen die Mitarbeiter der Finanzbehörden besonders gut nebenher.
Branchenindex 2016: Diese Branchen zahlen am besten
Für die Studie wurden die Daten von Arbeitnehmern aus 17 Berufen ausgewertet, die in allen 60 untersuchten Branchen vorkommen, vom Controller bis zum Sekretär. Über alle verglichenen Berufe hinweg wurde ein Mittelwert für das Gehalt errechnet (gleichbedeutend mit 100%) und dem Gehaltsniveau der jeweiligen Branche gegenübergestellt. Ein Branchenfaktor von 120% bedeutet also, dass das Gehalt von Angestellten des entsprechenden Wirtschaftszweigs 20 Prozentpunkte über dem Mittelwert liegt. Ein Branchenfaktor von 80% hingegen, dass der Mittelwert für das Gehalt um 20 Prozentpunkte unterschritten wird.
Quelle: Branchenindex 2016, Compensation Partner
Call Center schneiden im Branchenvergleich am schlechtesten ab. Mitarbeiter bekommen dort in der Regel 34% weniger Lohn für die gleiche Arbeit als in anderen Branchen. Controller aus dieser Branche erhalten durchschnittlich ein Bruttojahresgehalt von 36.361 Euro und verdienen damit nur etwas mehr als halb so viel wie Controller der Pharmabranche.
Branchenfaktor: 66%
Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche verdienen 23% weniger als der Durchschnitt. Ein Controller verdient hier lediglich 78.471 Euro Brutto pro Jahr (Median über alle Branchen hinweg: 55.093 Euro). Auch IT-Leiter und Sekretäre schneiden mit 78.471 bzw. 25.997 Euro schlecht ab (Median: 101.911 Euro bzw. 33.763 Euro).
Branchenfaktor: 77%
Angestellte der Hotel- und Gaststättenbranche verdienen gut 22% weniger als der Durchschnitt. Das Gehalt eines IT-Leiters liegt beispielsweise bei 79.490 Euro Brutto. Eine Differenz von rund 22.400 Euro zum Median von 101.911 Euro.
Branchenfaktor: 78%
Das Gehalt von Angestellten sozialer Einrichtungen liegt 19% unter dem Branchendurchschnitt. Ein IT-Leiter verdient hier nicht mehr als 82.547 Euro, in der Pharmabranche sind für ihn hingegen 122.293 Euro drin.
Branchenfaktor: 81%
Auch der Sektor 'sonstige Dienstleistungen' zahlt mit einem Branchenfaktor von 84% unterdurchschnittlich schlecht. Mitarbeiter bekommen hier also in der Regel 16% weniger Lohn für die gleiche Arbeit als in anderen Branchen. So beispielsweise verdienen Controller mit 46.278 Euro in dieser Branche 8.815 Euro weniger als der Durchschnitt.
Branchenfaktor: 84%
Auch Krankenhäuser schneiden insgesamt eher schlecht ab. Für die gleiche Arbeit gibt es hier 16% weniger Gehalt.
Branchenfaktor: 84%
Über alle Branchen hinweg ist der Verdienst in der Einzelhandelsbranche um 15% geringer als der Durchschnitt.
Branchenfaktor: 85%
In der Handwerksbranche verdienen Mitarbeiter 15% weniger als der Median über alle Branchen hinweg.
Branchenfaktor: 85%
Auch in öffentlichen Verwaltungen und Behörden liegt der Verdienst unterhalb des Durchschnitts über alle Branchen. Mitarbeiter gehen hier mit 14% weniger Gehalt nach Hause.
Branchenfaktor: 86%
In der Autohausbranche liegt der Verdienst um 14% unterhalb des Branchendurchschnitts.
Branchenfaktor: 86%
Im Gesundheitswesen ist mit einem Abschlag von rund 13% für dieselbe Arbeit zu rechnen.
Branchenfaktor: 87%
In der Tourismusbranche beträgt der Verdienst 13% weniger als das Branchenmittel.
Branchenfaktor: 87%
Mitarbeiter aus Bildungsinstitutionen verdienen rund 13% weniger als der Median.
Branchenfaktor: 87%
Im Bereich Logistik, Transport und Verkehr gehen die Mitarbeiter mit 12 % weniger Lohn als der Durchschnitt über alle Branchen nach Hause.
Branchenfaktor: 88%
Der Verdienst in der Kulturbranche weicht, gemessen am Durchschnitt über alle Branchen, um 12% nach unten ab.
Branchenfaktor: 88%
Im Versandhandel und Internet bringen die Mitarbeiter 12% weniger als der Median mit nach Hause.
Branchenfaktor: 88%
Mitarbeiter von Personalberatungen erhalten 7% weniger Lohn als der Median.
Branchenfaktor: 93%
In der Rechtsberatung verdienen Mitarbeiter 7% weniger als der Durchschnitt über alle Branchen.
Branchenfaktor: 93%
Der Verdienst von Mitarbeitern der Großhandelsbranche liegt 5% unter dem Mittel.
Branchenfaktor: 95%
Mitarbeiter die dem Bereich 'Möbel und Holz' zugeordnet werden können, bringen 4% weniger als der Median nach Hause.
Branchenfaktor: 96%
Forschungsinstitute bezahlen ihren Angestellten rund 3% weniger als der Mittelwert über alle Branchen.
Branchenfaktor: 97%
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verdienen rund 3% weniger als der Durchschnitt über alle Branchen.
Branchenfaktor: 97%
In der Baubranche verdienen Mitarbeiter 3% weniger als der Median über alle Branchen.
Branchenfaktor: 97%
Der Verdienst von Mitarbeitern in Ingenieurbüros liegt rund 2% unterhalb des Mittels über alle Branchen.
Branchenfaktor: 98%
Am Durchschnitt über alle Branchen gemessen, weicht die Werbe- und PR-Branche lediglich 2% nach unten ab.
Branchenfaktor: 98%
Die Verbände treffen den Mittelwert mit 99% recht genau.
Branchenfaktor: 99%
Die Lebensmittelbranche trifft das durchschnittliche Gehaltsniveau ziemlich genau: Ein Mitarbeiter des Sektors 'Lebensmittel, Nahrung, Genuss' verdient etwa 2% mehr als der Durchschnitt des jeweiligen Berufs.
Branchenfaktor: 102%
Der Geschäftszweig Bekleidung/ Textil weicht mit 2% ebenfalls leicht positiv vom durchschnittlichen Gehaltsniveau ab.
Branchenfaktor: 102%
In der Schifffahrtsbranche liegt das durchschnittliche Gehalt mit 2% knapp über dem Mittel.
Branchenfaktor: 102%
In der Immobilienbranche verdienen Angestellte etwas mehr als der Branchendurchschnitt.
Branchenfaktor: 102%
Im Sektor 'sonstige Industrie' liegt das Gehalt, über alle verglichenen Berufe hinweg, 4% über dem Durchschnitt.
Branchenfaktor: 104%
Über dem Branchendurchschnitt liegt auch die Medien- und Pressebranche: Für die gleiche Arbeit gibt es hier 4% mehr Gehalt.
Branchenfaktor: 104%
Angestellte der Branchen Kunststoff/ Gummi/ Glas/ Keramik erhalten immerhin noch 4% mehr Gehalt als der Durchschnitt der Kollegen anderer Branchen.
Branchenfaktor: 104%
Messebetreiber bezahlen ihre Angestellten rund 5% über dem mittleren Gehaltsniveau.
Branchenfaktor: 105%
Für die gleiche Arbeit gibt es in der Luftfahrtbranche 5% mehr Gehalt als im Branchendurchschnitt.
Branchenfaktor: 105%
Auch Versicherungen bezahlen ihre Angestellten überdurchschnittlich gut: Das Gehalt liegt etwa 6% über dem Durchschnitt.
Branchenfaktor: 106%
Über alle Branchen hinweg übersteigt der Verdienst in der Metallbranche das mittlere Gehalt um 6%.
Branchenfaktor: 106%
Die Gehälter von Arbeitnehmern der Telekommunikationsbranche sind mit einem Branchenfaktor von 106% immer noch überdurchschnittlich gut.
Branchenfaktor: 106%
Mitarbeiter von IT-Systemhäusern bekommen in der Regel 7% mehr Lohn als in anderen Branchen.
Branchenfaktor: 107%
Auch der Fahrzeugbau schneidet insgesamt gut ab. Für die gleiche Arbeit gibt es hier 9% mehr Gehalt.
Branchenfaktor: 109%
In der Druck- und Papierbranche gehen die Mitarbeiter mit 7% mehr nach Hause als der Durchschnitt.
Branchenfaktor: 107%
Auch in der Kosmetikbranche verdienen Angestellte rund 10% mehr Gehalt als im Mittel des jeweiligen Berufs.
Branchenfaktor: 110%
Im Sektor Energie, Wasser, Umwelt, Entsorgung liegt das durchschnittliche Gehaltsniveau 10% über dem Mittel.
Branchenfaktor: 110%
Für die gleiche Arbeit gibt es in der Biotechnologiebranche 10% mehr Gehalt als im Mittel des jeweiligen Berufs.
Branchenfaktor: 110%
Auch in der Informationstechnologiebranche verdienen Angestellte rund 11% mehr als der Durchschnitt.
Branchenfaktor: 111%
In der Konsum- und Gebrauchsgüterbranche liegen die Gehälter etwa 11% über dem Durchschnitt.
Branchenfaktor: 111%
Mitarbeiter der Computerbranche bekommen rund 12% mehr Lohn als der Branchendurchschnitt.
Branchenfaktor: 112%
In der Finanzdienstleisterbranche liegen die Gehälter rund 13% über dem Mittelwert.
Branchenfaktor: 113%
Den gleichen Wert wie die Finanzdienstleisterbranche erzielt die Autoindustrie. Auch hier verdienen Angestellte 13% mehr als der Branchendurchschnitt.
Branchenfaktor: 113%
Genau wie in der Autoindustrie oder bei Finanzdienstleistern, sind in der Feinmechanik-/Optikbranche rund 13% mehr Gehalt für dieselbe Arbeit drin.
Branchenfaktor: 113%
In der Unternehmensberaterbranche liegt das Gehalt, über alle verglichenen Berufe hinweg, 14% über dem Durchschnitt.
Branchenfaktor: 114%
Die Elektrotechnikbranche landet mit 17% über dem mittleren Gehaltsniveau auf dem vierten Platz.
Branchenfaktor: 117%
Mit 17% über dem mittleren Gehaltsniveau landet der Sektor Medizintechnik auf dem vierten Platz.
Branchenfaktor: 117%
Auf dem dritten Rang landen die Branchen Anlagenbau, Banken, Maschinenbau und Software. Für die gleiche Arbeit gibt es hier 18 Prozent mehr Gehalt als im Mittel des jeweiligen Berufs. Ein IT-Leiter beispielsweise verdient hier 120.254 Euro - rund 18.000 Euro mehr als der Branchendurchschnitt.
Branchenfaktor: 118%
Auf dem dritten Rang landen die Branchen Anlagenbau, Banken, Maschinenbau und Software. Für die gleiche Arbeit gibt es hier 18 Prozent mehr Gehalt als im Mittel des jeweiligen Berufs. Ein IT-Leiter beispielsweise verdient hier 120.254 Euro - rund 18.000 Euro mehr als der Branchendurchschnitt.
Branchenfaktor: 118%
Auf dem dritten Rang landen die Branchen Anlagenbau, Banken, Maschinenbau und Software. Für die gleiche Arbeit gibt es hier 18 Prozent mehr Gehalt als im Mittel des jeweiligen Berufs. Ein IT-Leiter beispielsweise verdient hier 120.254 Euro - rund 18.000 Euro mehr als der Branchendurchschnitt.
Branchenfaktor: 118%
Auf dem dritten Rang landen die Branchen Anlagenbau, Banken, Maschinenbau und Software. Für die gleiche Arbeit gibt es hier 18 Prozent mehr Gehalt als im Mittel des jeweiligen Berufs. Ein IT-Leiter beispielsweise verdient hier 120.254 Euro - rund 18.000 Euro mehr als der Branchendurchschnitt.
Branchenfaktor: 118%
Mit einem Plus von 19% über dem Branchendurchschnitt teilen sich die Chemie-/Verfahrenstechnik- und die Halbleiterbranche den zweiten Rang. Ein Controller verdient hier rund 65.560 Euro, IT-Leiter oder Sekretäre gehen mit rund 121.274 Euro bzw. 40.177 Euro nach Hause.
Branchenfaktor: 119%
Mit einem Plus von 19 Prozent über dem Branchendurchschnitt teilen sich die Chemie-/Verfahrenstechnik- und die Halbleiterbranche den zweiten Rang. Ein Controller verdient hier rund 65.560 Euro, IT-Leiter oder Sekretäre gehen mit rund 121.274 Euro bzw. 40.177 Euro nach Hause.
Branchenfaktor: 119%
Insgesamt zahlt die Pharmabranche überdurchschnittlich gut. Mitarbeiter bekommen dort in der Regel 20 Prozent mehr Lohn für die gleiche Arbeit als in anderen Branchen. So beispielsweise verdienen Controller mit 66.111 Euro in dieser Branche am besten. Zum Vergleich: In der Callcenter-Branche gehen sie mit etwa der Hälfte (durchschnittlich 36.361 Euro brutto im Jahr) nach Hause. Auch für IT-Leiter und Sekretäre schneidet die Pharmabranche am besten ab.
Branchenfaktor: 120%
So kam der Topverdiener im hessischen Finanzministerium 2015 auf 67.000 Euro, auch der Spitzenverdiener im Düsseldorfer Finanzministerium sammelte gut 55.000 Euro zusätzlich ein. Pro Kopf nahmen nebentätige Beamte in Hessen im Schnitt 3050 und in NRW 3900 Euro zusätzlich ein, in Baden-Württemberg 4900 Euro – deutlich mehr als der Schnitt in den Bundesministerien.
Die Umfrage der WirtschaftsWoche zeigt auch, wie lax einige Bundesländer mit dem Thema umgehen. Das Finanzministerium in Brandenburg teilt etwa mit, dass „eine Nebentätigkeit weder bei Tarifbeschäftigten noch bei Beamtinnen und Beamten einer Genehmigung bedarf“. Gleiches gilt in Sachsen, wo die Genehmigungspflicht 2014 abgeschafft wurde und Beamte nicht angeben müssen, wie viel sie von Dritten kassieren. Besonders verschlossen gibt sich das Finanzministerium in Bayern. Genehmigungsfrei seien unter anderem schriftstellerische und künstlerische Nebentätigkeiten.
Im Übrigen existiere keine Gesamtstatistik zu dem Thema.
Doch auch dort, wo der Dienstherr allzu buntes Treiben der Beamten unterbinden will, ist dies kaum möglich. Öffentlich Bedienstete dürfen nach Rechtslage und Rechtsprechung beinahe ohne Begrenzung Nebentätigkeiten ausüben. Dass sich die Richterschaft auf die Seite klagender Beamter schlägt, ist ebenfalls pikant. Schließlich verdienen sich auch viele Richter durch Gutachten und andere Nebentätigkeiten etwas dazu (WirtschaftsWoche 14/2014).
So bilden Anwaltskanzleien, Professoren, Richter und hohe Beamte eine lukrative Zugewinngemeinschaft. Für den eingangs erwähnten Topverdiener im BMF setzt sich diese sogar nach seiner Pensionierung fort. Sein Standardwerk zum Umsatzsteuergesetz, das er mit herausgibt, ist nach wie vor im Handel erhältlich. Stückpreis: 318 Euro.