Neue Gesetze und Regeln Was sich im November alles ändert

Höhere Mindestlöhne, weniger Bürokratie auf dem Standesamt und strengere Grenzwerte für Kinderspielzeug - das sind die Änderungen im November 2017.

Mehr Pflegeberufe mit MindestlohnDer Mindestlohn für Pflegekräfte steigt. Das schreibt eine Verordnung aus dem Bundesarbeitsministerium vor, die zum 1. November formal in Kraft tritt. Bis Jahresende ändert sich allerdings für die Beschäftigten in der Pflegebranche noch nichts. Erst zum Januar erhöht sich ihr Mindestlohn in Westdeutschland und Berlin von 10,20 Euro auf 10,55 Euro; im Osten der Republik steigt er von 9,50 Euro auf 10,05 Euro. Bis zum Jahr 2020 steigt die Lohnuntergrenze für Pflegekräfte dann in zwei weiteren Schritten auf 11,35 Euro im Westen sowie 10,85 Euro im Osten. Von dieser Regelung profitieren rund 900.000 Beschäftigte, die in Pflegebetrieben arbeiten. Für Pflegekräfte, die in Privathaushalten angestellt sind, gilt hingegen nicht dieser Branchen-Mindestlohn, sondern nur der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Quelle: dpa
Mindestlohn in Land- und Forstwirtschaft sowie im GartenbauAuch in der Land- und Forstwirtschaft und im Gartenbau steigt das tarifliche Mindestentgelt, und zwar auf bundeseinheitlich 9,10 Euro brutto pro Stunde. Das teilte der Deutsche Bauernverband mit. Quelle: dpa
Neue Grenzwerte für Konservierungsmittel in Spielzeug (ab 24.11.)Am 24. November treten neue EU-Grenzwerte für Konservierungsmittel in Spielzeug in Kraft. Dann gelten strengere Vorschriften für zwei Chemikalien, bei denen die Gefahr einer Kontaktallergie besteht. Die Konservierungsmittel Chlormethylisothiazolinon (CMI) und Methylisothiazolinon (MI) sind Chemikalien auf Wasserbasis und finden sich etwa in Hobby-, Finger- und Fenster-/Glasfarben sowie in Klebstoffen und Seifenblasen. Die in Brüssel beschlossenen Werte entsprechen der geringsten Menge, die mit derzeitigen Methoden noch nachweisbar ist. Quelle: AP
VornamensortierungAb 1. November gibt es die Möglichkeit, die Reihenfolge der eigenen Vornahmen beim Standesamt ohne größeren Bürokratieaufwand zu ändern. Wer mehr als einen Vornamen hat, kann so seinen ersten Vornamen, der in Dokumenten, Ausweispapieren und bei Behörden vermerkt wirkt, einfach austauschen. Das ermöglicht nun eine Änderung im Personenstandsrecht des Bundesinnenministeriums. Einen Vornamen zu ändern, zu streichen oder hinzuzufügen ist weiterhin umständlich und kann je nach Bundesland bis zu 255 Euro kosten. Hinzu kommt der Aufwand für neue Ausweispapiere, Führerschein etc. Quelle: dpa
Öffentliche Beteiligung an RaumplanungAb dem 29. November ist die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Raumplanungsverfahren gesetzlich verpflichtend. So sollen Anwohner besser mitbestimmen können, wo und wie in ihrer Nähe Straßen, Windkraftanlagen, Bahntrassen und neue Wohngebiete gebaut werden sollen. Quelle: dpa
Schutz für Prostituierte in Baden-WürttembergAb dem 1. November müssen sich Prostituierte in Baden-Württemberg anmelden und in regelmäßigen Abständen gesundheitlich beraten lassen. Zudem führt das Land eine Kondompflicht ein und verbietet Werbung für ungeschützten Sex gegen Geld. Quelle: REUTERS
DVB-T2 HDAm 8. November startet das neue Antennenfernsehen in weiteren Regionen Deutschlands. Dann ist verbesserte, hochauflösende Fernsehempfang per Antenne auch in folgenden Regionen verfügbar: Freiburg (Baden-Württemberg); Unterfranken (Bayern); Rhön (Bayern und Thüringen) Nordhessen/Kassel und Osthessen/Rhön (Hessen); Rügen/Usedom (Mecklenburg-Vorpommern); Bad Lauterberg, Cuxhaven, Göttingen, Holzminden, und Wolfsburg (Niedersachsen); Koblenz (Rheinland-Pfalz); Kerlingen (Saarland) und Dresden/Löbau (Sachsen). Der bisherigen DVB-T-Standard wird in diesen Regionen am Umstellungstag beendet. Ohne einen DVB-T2-Empfänger ist der terrestrische Empfang bestimmter Programme dann nicht mehr möglich. Quelle: dpa
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