Neuer Gesetzentwurf Dobrindt will fahrerloses Einparken ermöglichen

Die Bundesregierung will computergesteuerte Autos voranbringen. Dafür soll Rechtssicherheit geschaffen werden, um Haftungsfragen für Fahrer und Hersteller zu klären - auch in ganz praktischen Situationen.

  • Teilen per:
  • Teilen per:
In diesen Städten stehen Sie am längsten im Stau
ARCHIV - Autos stauen sich am 07.11.2014 auf der Autobahn A3 bei Köln (Nordrhein-Westfalen) in Richtung Oberhausen. Fast eine halbe Million Mal stand der Verkehr auf Deutschlands Autobahnen laut ADAC im vergangenen Jahr still - ein neuer Rekord. Nordrhein-Westfalen hat seine Position als Stillstands-Spitzenreiter dabei noch ausgebaut. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++ Quelle: dpa
Essen im Ruhrgebiet Quelle: dpa
Saarbrücken Quelle: dpa
Bonn Quelle: dpa
Nürnberg Quelle: dpa Picture-Alliance
Hamburg Quelle: dpa
Düsseldorf Quelle: dpa Picture-Alliance

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will neue Systeme ermöglichen, mit denen Autos ganz ohne Fahrer einparken können. Für solche Aktionen „im niedrigen Geschwindigkeitsbereich“ in Parkhäusern oder Tiefgaragen sollen jetzt Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Das sieht der Gesetzentwurf des Ministeriums zur Einführung des automatisierten Fahrens vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Geregelt wird darin generell, dass Fahrer sich bei computergesteuerten Autos vom Verkehrsgeschehen und der Steuerung des Wagens in bestimmten Phasen „abwenden“ dürfen. Sie müssen aber „wahrnehmungsbereit“ bleiben, um wieder übernehmen zu können.

Der Entwurf, der nun in der Bundesregierung abgestimmt werden soll, legt weitere rechtliche Voraussetzungen zur Haftung fest. So soll in den Fahrzeugen eine Art Blackbox aufzeichnen, wann der Computer gesteuert hat und wann der Mensch. Die Daten soll die Polizei bei Kontrollen einsehen dürfen - allerdings nicht komplett, sondern nur im „notwendigen Maß“. Dies soll ebenfalls für Unfallgegner gelten, wenn es zu einem Zusammenstoß gekommen ist. Allgemein müssen Daten in dem Speichermedium nach drei Jahren gelöscht werden.

Welche Assistenzsysteme es schon gibt und wann Roboter das Steuer komplett übernehmen

Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollen auch Sorgfaltspflichten geregelt werden. Nicht als fahrlässig gilt demnach, wenn sich ein Fahrer während der automatisierten Fahrt „abwendet“. Dies darf aber nicht vollkommen sein. Weiterhin gefordert wird ein „Mindestmaß an Aufmerksamkeit“, um nach einem Signal des Computers wieder die Kontrolle übernehmen zu können. Verursacht das automatisierte System einen Unfall, muss nicht der Fahrer haften. Stattdessen soll wie bisher die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters greifen.

Damit die Entwicklung computergesteuerter Autos vorankommt, setzt Dobrindt auch auf eine Erprobung neuer Technologien auf der Straße. Neben einem Testfeld auf der Autobahn 9 in Bayern sind Versuche in mindestens sechs deutschen Städten vorgesehen - nämlich in Hamburg, München, Ingolstadt, Braunschweig, Dresden und Düsseldorf.

Geplant ist auch eine Ethik-Kommission zum Thema. Das Expertengremium soll Leitlinien für Algorithmen entwickeln, nach denen Autos in Risikosituationen reagieren. In Autos übernehmen Computer zusehends Fahraufgaben. Dies reicht von Assistenten, die beim Einscheren in eine Parklücke helfen, bis zu Stau-Assistenten für Autobahnfahrten.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%