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Neues Erbschaftsteuer-Recht: Erben und Verderben

von Henning Krumrey

Das neue Erbschaftsteuerrecht, das noch die große Koalition zu Beginn dieses Jahres in Kraft gesetzt hatte, lässt die Bürokratiekosten explodieren. Nach einem unveröffentlichten Gutachten des Nationalen Normenkontrollrates, das der Wirtschaftswoche vorliegt, verdreifachen sich die Bürokratiekosten beim Vererben von Unternehmen von 4,8 auf 14,2 Millionen Euro.

Dies sind nur die Ausgaben, die sich für die  Information der Finanzämter ergeben. Außerdem erwartet der Rat, dass die Unternehmen weitere rund 28 Millionen Euro für Wertgutachten ausgeben müssen, um in den Genuss der im Gesetz vorgesehenen Verschonungsregeln zu kommen.

Die Ursache für den stark steigenden Aufwand ist die notwendige Neubewertung von Unternehmen und Unternehmensteilen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie Immobilien.

Allein bei der Firmenbewertung versechsfachen sich die Kosten. Die Gutachten, mit denen die Unternehmen einen vielleicht günstigeren Wert nachweisen könnten, schlagen mit 20 000 Euro pro Fall zu Buche. Insgesamt rechnet der Rat mit jährlich 8000 Fällen des Betriebsübergangs. Weitere 12 Millionen Euro müssen Immobilienbesitzer für Wertgutachten ausgeben.

Den Bürokratieaufwand für die Bürger konnte der Rat selbst nicht ermitteln

In seiner Expertise kommt der Normenkontrollrat zu erheblich höheren Werten als die Bundesregierung, die bei der Vorlage neuer Gesetze die erwarteten Kosten angeben muss. Das federführende Bundesfinanzministerium hatte die zusätzlichen Kosten nur auf rund fünf Millionen Euro geschätzt und die Ausgaben für Gutachten gar nicht berücksichtigt.

Den Bürokratieaufwand für die Bürger konnte der Rat selbst nicht ermitteln. Er bittet aber die Bundesregierung, die Auswirkungen des neuen Rechts „noch vor Ende der sonst üblichen 2-Jahres-Frist durch das Statistische Bundesamt vornehmen zu lassen."

2 KommentareAlle Kommentare lesen
  • 23.11.2009, 10:29 UhrAnonymer Benutzer: Deutschland Ade

    Das Land wird zum Sanierungsfall/Auslaufmodell. Sogar mein 20-jaehriger Sohn der ein Erasmus Jahr in berlin macht (wir leben in Gb) findet die deutsche buerokratie unglaublich - und er ist weder politisch noch ideologisch vorbelastet. Der Partei- und interessenfilz umklammert das Land total.

  • 22.11.2009, 12:32 UhrAnonymer Benutzer: AlexM.

    bürokratie-Verstärkung und mangelnde Rechtssicherheit - das sind die klaren Folgen des neuen Erbschaftssteuerrechts. Das eigentliche Ziel von Herrn Steinbrück kann nur gewesen sein, die Steuereinnahmen aus dieser Steuer sogar zu erhöhen - aber im Gesetz selbst nur zu schreiben, was noch verabschiedet werden konnte. Der Rest sollte per Verordnung ohne politische Diskussion aus dem Ministerium erfolgen, da es dafür keine Mehrheit gegeben hätte. Jetzt hilft eigentlich nur noch das komplette Abschaffen dieser Steuer, wie es in vielen Staaten ja auch geschehen ist.

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