Neues Gesetz Bankkonto für alle von Anfang 2016 an

Flüchtlinge oder Obdachlose haben es oft schwer, an eine Wohnung zu kommen – auch weil ihnen häufig ein Konto zur Überweisung der Miete fehlt. Weigern sich Banken künftig, ein Konto zu eröffnen, droht ein Bußgeld.

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Innerhalb der Europäischen Union muss jeder Zugang zu einem Konto haben, so eine EU-Richtlinie. Quelle: dpa

Berlin Voraussichtlich schon Anfang 2016 sollen auch Flüchtlinge oder Obdachlose das Recht auf ein Bankkonto haben. Ein entsprechendes Gesetz könne voraussichtlich schon Anfang 2016 in Kraft treten und damit deutlich vor Ablauf einer Frist durch die zugrundeliegende EU-Richtlinie, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Samstag in Berlin. Er bestätigte damit einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ (Samstag).

Von dem neuen Gesetz sollen geduldete Flüchtlinge oder Menschen ohne festen Wohnsitz profitieren. Diese Gruppen haben bisher Schwierigkeiten damit, ein Konto zu bekommen, um darüber beispielsweise eine Mietwohnung zu bezahlen.

Weigern sich Banken künftig, ein Konto zu eröffnen, müssen sie den Plänen zufolge mit Konsequenzen rechnen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Banken anweisen können, die Betroffenen als Kunden anzunehmen. Zur Durchsetzung soll auch ein Bußgeld verhängt werden können.

Die sogenannte EU-Zahlungskontenrichtlinie sieht vor, dass innerhalb der Europäischen Union der Zugang zu einem Konto diskriminierungsfrei sein muss. Eigentlich wäre für die Umsetzung bis September nächsten Jahres Zeit geblieben. Nun solle ein Referentenentwurf bereits in diesem September das Kabinett passieren, so dass das Gesetz schneller kommen kann, so das Ministerium.

Das Bundesfinanzministerium hatte laut dem Zeitungsbericht zuletzt Banken gerügt, die sich geweigert hatten, Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung als Kunden zu akzeptieren. Die Kreditinstitute hatten sich auf das Geldwäschegesetz berufen – zu Unrecht, so das Ministerium.

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