Neues Gesetzespacket Maas will Mieter noch mehr schonen

Die schwarz-rote Bundesregierung will drastische Kostensprünge für Mieter abmildern - nicht nur mit der Mietpreisbremse. Minister Maas nimmt weitere Instrumente in den Blick, etwa die Umlage von Modernisierungskosten.

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Die Mietpreisbremse allein ist für den Bundesjustizminister, Heiko Maas, nicht genug. Ein neues Gesetzespacket soll Mieter nun noch besser vor zu hohen Preisen für Wohnraum schützen. Quelle: dpa

Berlin Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will neben der Mietpreisbremse ein weiteres Gesetzespaket zur Kostenbegrenzung für Mieter schnüren. „Modernisierungskosten dürfen künftig nur noch bis zu zehn Prozent und längstens, bis der Vermieter seine Aufwendungen gedeckt hat, auf die Miete umgelegt werden“, sagte Maas der Deutschen Presse-Agentur. Bisher ist dies bis zu elf Prozent ohne weitere Beschränkungen möglich. Geplant ist in dem Paket außerdem, die Kriterien für die Berechnung von Mietspiegeln zu überarbeiten. Beide Aspekte haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.

„Wir wollen ein genaueres Bild über die Entwicklung der Mieten bekommen“, sagte Maas. Dabei gehe es beispielsweise darum, aus welchem Zeitraum Daten in Mietspiegel einfließen sollen. Die Übersichten dienen auch zur Berechnung ortsüblicher Vergleichsmieten, die als Orientierung bei neuen Mietverträgen herangezogen werden. Dabei wird das Vergleichsniveau aus Daten der vier zurückliegenden Jahre gebildet. Die Arbeiten an dem Gesetzespaket sollen voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte beginnen.

Maas erwartet, dass die geplante Mietpreisbremse dämpfenden Einfluss haben wird. „Wenn wir keine Aufschläge um 30 oder 40 Prozent mehr haben, sondern nur noch um zehn Prozent, wird sich auch der Mietspiegel nicht mehr in der bisherigen Geschwindigkeit entwickeln.“ Die Bremse sieht vor, dass bei einem Mieterwechsel die neue Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. In welchen Gebieten dies greift, sollen die Bundesländer für fünf Jahre festlegen. Betroffen sind vor allem Universitäts- und Großstädte. In Kraft treten soll die Mietpreisbremse im kommenden Jahr.

Die Wohnungswirtschaft begrüßte, dass Maas sich offen für weitere Ausnahmen für Neubauten geäußert hatte. In der bislang geplanten Fassung hätte die Preisbremse das Gegenteil des eigentlichen Ziels verursacht, erklärte der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen am Montag. „Sie hätte den Bau dringend notwendiger bezahlbarer Wohnungen verhindert.“ Maas hatte der dpa gesagt: „Wir können darüber diskutieren, Neubauten von der Mietpreisbremse auszunehmen.“ Der ursprüngliche Entwurf sieht dies nur für erstmalige Vermietungen neu gebauter Wohnungen vor.

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