Neuregelungen zu Leiharbeit und Werkverträgen Unmut in der CDU über CSU-Blockade

Der Streit zwischen SPD und CSU zum nachgebesserten Gesetz zu Leih- und Werkverträgen sorgt nun auch unionsintern für Zoff. Auch der CDU-Sozialflügel geht die Schwesterpartei für ihre Blockade der Neuregelung scharf an.

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In der Regierung ist der Streit über die Neuregelung des Gesetzes offen entbrannt. Quelle: dpa

Berlin Die Blockade der CSU bei der Neuregelung der Leih-und Werkverträge stößt auf scharfe Kritik beim CDU-Sozialflügel. „Die Neuregelung darf nicht auf dem Schlachtfeld der Flüchtlingspolitik geopfert werden", sagte der Bundesvize der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA), Christian Bäumler, dem Handelsblatt. Die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Schutz der Leiharbeitnehmer und Werkvertragsbeschäftigten müssten „umgehend" umgesetzt werden.

„Leih-und Werkverträge dürfen nicht zur Unterschreitung der Tariflöhne missbraucht werden", sagte Bäumler weiter. „Der Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit muss spätestens nach neun Monaten gelten", betonte der CDA-Vize.

CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt hatte deutlich gemacht, dass die CSU auch dem nachgebesserten Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nicht zustimmen könne. Deshalb könne die Ressortabstimmung nicht eingeleitet werden, also das übliche Verfahren der Abstimmung des Gesetzesentwurfs in der Bundesregierung. Mit dem Gesetz soll Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eingedämmt werden.

Der Streit über die Gesetzespläne zu Leiharbeit und Werkverträgen war Mitte der Woche in der Regierungskoalition offen ausgebrochen. Nahles (SPD) zeigte sich empört, weil die Union ihren bereits nachgebesserten Gesetzentwurf blockiert habe.

„Ich kann nur feststellen, dass mit der CDU/CSU zur Zeit offensichtlich keine Gesetze möglich sind, die den Menschen in diesem Land zugute kommen“, hatte Nahles am Mittwoch in Berlin gesagt.

Mit Werkverträgen vergeben Unternehmen etwa IT-Dienstleistungen oder Catering- und Reinigungsdienste an andere Firmen. Die Gewerkschaften beklagen Verschlechterungen für Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber hatten
vor einem Ende auch unproblematischer Werkverträge durch das Gesetz gewarnt. Mit den Nachbesserungen hatte Nahles solche Einwände berücksichtigt.

In einem ersten Entwurf vom November waren ausdrücklich mehrere Kriterien genannt worden, um Werkverträge von normalen Arbeitsverträgen abzugrenzen. Der neue Entwurf ist hier deutlich allgemeiner gehalten. Bei der Leih- oder Zeitarbeit soll es gegenüber dem ersten Entwurf unter anderem Erleichterungen für nicht an Tarifverträge gebundene Unternehmen geben.

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