Der Landtag in Düsseldorf, der am 13. Mai neu gewählt wird, wird sich gleich nach seiner Konstituierung mit einem alten Thema befassen dürfen: mit dem Einheitslastengesetz.
Das hat nun das Landesverfassungsgericht am Dienstag gekippt. Der Verfassungsgerichtshof in Münster entsprach damit der Klage von 91 Kommunen, die sich gegen ihre Beteiligung an den Kosten der deutschen Einheit gewandt haben.
Das Einheitslastenabrechnungsgesetz „ist unvereinbar und nichtig“, hieß es in dem Urteil. Die Richter bemängelten, das Land habe falsche Berechnungsgrundlagen angelegt. Es sei nicht auszuschließen, dass die Kommunen über Gebühr gezahlt hätten und weiter zahlen müssten. Jetzt muss das Land das Gesetz überarbeiten und Entlastungen durch den Bund an die Kommunen weitergeben. Das Gesetz dürfe nicht „angewandt werden und der neue Landtag muss ein neues schaffen“, kommentierte der Anwalt der Kommunen, Sven Dietrich.
Das 2010 von der damaligen schwarz-gelben Landesregierung verabschiedete Gesetz sieht vor, dass die Kommunen bis zum Auslaufen des Solidarpakts II im Jahre 2019 40 Prozent der Kosten des Landes tragen müssen.
Die richterliche Entscheidung dürfte der rot-grünen Regierungskoalition neues Pulver für den Wahlkampfs liefern. In einer ersten Stellungnahme verwies der Kommunalminister Ralf Jäger darauf, dass mit der Entscheidung aus Münster ein Gesetz aus der Zeit der schwarz-gelben Vorgängerregierung vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert sei. „CDU und FDP haben uns ein Gesetz hinterlassen, das den Interessen der Kommunen nicht gerecht wird."
Mit Blick auf die erwartete Entscheidung des Gerichts habe die rot-grüne Landesregierung eine ursprüngliche Rückforderung gegenüber den Kommunen in Höhe von 167 Millionen Euro bereits ausgesetzt.