Normenkontrollrat-Chef Ludewig „Man kann den Aufbruch zu neuen Ufern nicht mit alten Strukturen schaffen“

Der Chef des NKR findet, die GroKo bewegt sich beim Thema Digitalisierung schon die richtige Richtung. Doch entscheidende Punkte fehlen.

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Er hofft, dass im Laufe der Regierungsbildung noch jemand zu einer Art Digitalminister ernannt wird. Quelle: dpa

Herr Ludewig, Sie fordern seit Jahren mehr Engagement für die Digitalisierung der Verwaltung. Sind Sie in dieser Hinsicht zufrieden mit den Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen?
Es sind viele Pflöcke eingeschlagen worden, die den Erwartungen entsprechen. Da geht eine Menge in die richtige Richtung.

Was meinen Sie genau?
Positiv ist etwa, dass die 100 wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert werden sollen, dass Bürger künftig nur noch einmal ihre Daten bei Behörden angeben sollen und es ein eigenes Budget zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes in Höhe von 500 Millionen Euro geben soll.

Allerdings hatte der Normenkontrollrat die nötigen Investitionen zur Digitalisierung der 60 wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen mal mit 1,7 Milliarden Euro beziffert…
Natürlich müssen die Länder auch noch ihren Teil dazu beitragen. Aber der Bund ist jetzt schon einmal in Vorleistung gegangen. Das ist ein sehr positiver Schritt und eine große Veränderung zur vorherigen Legislaturperiode.

SPD und Union haben weder ein eigenes Digitalministerium, noch einen Staatsminister für Digitales vorgesehen. Ist das ein Fehler?
Ich habe Hoffnungen, dass im Laufe der Regierungsbildung noch jemand ernannt wird, der bei dem Thema den Hut aufhat. Wenn es bei der Steuerung in den verschiedenen Ministerien ohne einheitliche Koordinierung bleibt, wäre das sehr ungünstig. Das haben wir aus der vergangenen Legislaturperiode gelernt. Man kann nicht den Aufbruch zu neuen Ufern mit genau den alten Strukturen schaffen, die den Aufbruch bisher nicht ermöglicht haben. Nur wenn alle Ruderer zeitgleich ihr Ruder durchziehen, kommt das Boot ein gutes Stück vorwärts.

Sie beschäftigen sich auch mit dem Bürokratieabbau. Sind Sie zufrieden mit dem, was sich die Große Koalition dabei vorgenommen hat?

In einer früheren Version hatte noch gestanden, dass das „One-in-One-Out-Prinzip“, also dass für jede zusätzliche Belastung aus neuen Regelungen, eine Entlastung in gleicher Höhe geschaffen werden muss, auch bei der Umsetzung von EU-Recht angewendet wird. Dass das nun in der Endfassung nicht mehr vorkommt, ist enttäuschend. Den betroffenen Unternehmen ist es egal, wer die Bürokratie verursacht, der deutsche Gesetzgeber oder die EU. Gut ist aber, dass die Planungs- und Vergabeverfahren vereinfacht und beschleunigt werden sollen. Ich hoffe dass das dann auch umgesetzt wird.

Herr Ludewig, vielen Dank für das Gespräch.

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