NPD-Verbot Verfahren legt Extremismus und Schwäche der Partei offen

Drei Tage lang durchleuchtet das Bundesverfassungsgericht die NPD bis ins Detail. Noch ist völlig offen, ob die Erkenntnisse reichen, um die Partei zu verbieten. Bis zum Urteil werden wahrscheinlich noch Monate vergehen.

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Ein Aktenordner zum Verbotsverfahren der rechtsextremistischen NPD liegt in einer Verhandlungspause im Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Quelle: dpa

Karlsruhe Die mündliche Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht hat neben der rechtsextremen Agitation auch die organisatorische Schwäche der Partei offengelegt. Die Innenminister von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, Joachim Herrmann (CSU) und Lorenz Caffier (CDU), berichteten am letzten Tag der dreitägigen Verhandlung in Karlsruhe von verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD innerhalb und außerhalb der Parlamente. Besonders Verfassungsrichter Peter Müller hakte am Donnerstag immer wieder kritisch nach, welche Wirkungskraft die Partei eigentlich habe. So werde in mehreren Verfassungsschutzberichten festgestellt, dass die NPD kaum kampagnenfähig sei. (Az. 2 BvB 1/13)

Herrmann sagte, die NPD stehe eindeutig in der Tradition des Nationalsozialismus. Ihre Ideologie der Volksgemeinschaft stehe im Gegensatz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die NPD spiele auch ohne Wahlerfolge in Bayern eine führende Rolle in der rechtsextremistischen Szene. „Es geht um die geistige Brandstiftung, die von der NPD ausgeht.“ In der aktuellen Diskussion um Zuwanderung schüre die NPD Ängste in der Bevölkerung.

Die Gefährlichkeit der NPD mit rund 5200 Mitgliedern bemisst sich nach Überzeugung des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU) nicht nur an ihrer Größe. Es gebe Regionen, in denen sie die Möglichkeit habe, ihrem Ruf als aggressiv-kämpferische Partei, die alles Fremde ablehnt, nachzukommen. Sie schüchtere Bürger ein und bedrohe sie. „Deswegen ist es nicht eine Frage der Größe der Mitgliedschaft, sondern es ist die Frage, was tut sie.“

Die Landtagspräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, Sylvia Bretschneider (SPD), berichtete von ausländerfeindlichen und rassistischen Äußerungen der NPD-Landtagsabgeordneten. Nach Ansicht von NPD-Anwalt Peter Richter dürften Äußerungen von Abgeordnetem im Parlament aber nicht für das Verbotsverfahren verwertet werden.

Das Grundgesetz stellt hohe Anforderungen an das Verbot einer Partei. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht nicht aus. Das Bundesverfassungsgericht war beim letzten Parteiverbot in den 50er Jahren davon ausgegangen, dass eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung dazukommen muss. Heute muss ein Verbot auch vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestehen.

Ein erster Versuch, die NPD verbieten zu lassen, war 2003 frühzeitig gescheitert, weil die Partei bis in die Spitze hinein mit sogenannten V-Leuten des Verfassungsschutzes durchsetzt war. Die Länder haben jetzt versichert, dass seit 2012 keine V-Leute mehr aktiv sind.

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