NPD-Verfahren Der Fehler des zweiten Verbotsanlaufs

Die Länder erleben in Karlsruhe ein Debakel. Ihr Verbotsantrag gegen die NPD scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht. Die rechtsextreme Partei jubiliert - erhält mit der Bescheinigung ihrer Irrelevanz aber auch eine Ohrfeige.

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Das Verfassungsgericht hat entschieden: Die NPD wird nicht verboten. Nun stellt sich die Frage, ob der zweite Verbotsanlauf ein Fehler womöglich war. Quelle: Reuters

Berlin/ Karlsruhe Die Bundesregierung ist Anfang 2013 in einer unangenehmen Lage. Die Bundesländer sind mit dem zweiten Anlauf für ein NPD-Verbot vorgeprescht. Viele sehen dies als gewagt an, war doch der erste Versuch zehn Jahre zuvor aus formalen Gründen krachend gescheitert. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und der damalige Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zögern lange. Das deutsche Recht setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot. Ende März 2013 steht dann fest: Die Regierung stellt keinen eigenen Antrag. Ein Paukenschlag. Da sich auch der Bundestag zurückhält, stehen die Länder alleine da.

Viele der Skeptiker von damals dürften sich nun bestätigt sehen. Die Länder wurden alleine abgewatscht. Der zweite Versuch eines Verbots ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht sichert der NPD am Dienstag in Karlsruhe rechtlich den Fortbestand.

Das Verfahren hat eine Partei wieder nach vorne geschoben, die lange dabei war, sich durch interne Querelen selbst zu zerlegen. Eine Partei, die seit Jahren in Wahlen marginalisiert wurde – auf Bundesebene spielt sie keine Rolle mehr. Sie ist inzwischen in keinem Landtag mehr vertreten und hält nur etwa 0,15 Prozent aller Kommunalmandate. Andere Gruppierungen und Parteien wie Pegida, die „Identitäre Bewegung“ oder der „III. Weg“ scheinen für das rechte Klientel inzwischen eine größere Anziehungskraft zu haben.

Gewiss, diese Entwicklungen waren nicht absehbar. Die Energie der Länder galt dem Kampf gegen das politische Gesicht des Rechtsextremismus. Und das war damals die NPD. Der Verfassungsschutz nennt sie auch noch in seinem letzten Bericht die bedeutendste Partei der Szene. Doch nun kommt hinzu: Das Urteil fällt in eine Zeit, in der sich die Szene im Aufwind sieht. Grund dafür ist die Debatte um die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, die sowohl Rechtspopulisten als auch Rechtsextremisten als Plattform nutzen, um ihre Botschaften zu transportieren.

Ansichten der äußersten Rechten wurden dabei schleichend enttabuisiert und salonfähiger gemacht. So gehörten Rechtsextremisten auch zu Initiatoren von Protestveranstaltungen gegen die Regierung und erreichten dadurch ein größeres Publikum. Niederschlag findet dies auch in der 2015 erstmals seit Jahren gestiegenen Zahl der Menschen, die der Verfassungsschutz zum sogenannten rechtsextremistischen Personenpotenzial zählt.

Werden sich die NPD und die Szene nun von dem Urteil weiter bestärkt fühlen? Schwer zu sagen. Das Gericht bescheinigte der Partei verfassungsfeindliche Ziele. Das Verbot scheiterte an der Irrelevanz der Partei für das politische Geschehen. Ein „demokratisches Siegel“, das sie für sich in Anspruch nehmen könnte, erhält die NPD damit nicht.

Der Politologe Oskar Niedermayer geht davon aus, dass die NPD auch weiterhin keine Rolle spielen wird. Zu groß sei etwa die finanzielle Schieflage der Partei, weswegen sie keine wirklich starken Kampagnen mehr zustande bringen könne, sagt der Wissenschaftler von der Freien Universität Berlin. Auch für die Szene sieht er keinen Rückenwind. Dafür sei sie organisatorisch zu zersplittert und nicht mit der Partei gleichzusetzen. „Und insofern hat ein Verbot oder Nicht-Verbot der NPD keinen Einfluss auf die Orientierung gegenüber anderen Gruppen der rechten Szene.“

Einen dritten Anlauf für ein Verbot der NPD wird es wohl in absehbarer Zeit nicht geben. Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic mahnte bereits vor der Urteilsverkündung, den Kampf gegen Rechts nicht darauf zu verengen. „Aus dem NSU-Untersuchungsausschuss wissen wir, dass die Gefahr von Rechts gerade von losen Strukturen ausgeht, die sich weder eine Vereins- noch eine Parteisatzung geben“, sagte sie. In der Szene gibt es viele lokale Zusammenschlüsse in sogenannten Kameradschaften. Ein Teil dieser Gruppierungen grenzt sich bewusst von Parteien ab.

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