NPD Verfassungsgericht verhandelt über NPD-Verbot

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt ab Dienstag über ein Verbot der rechtsextremen Partei NPD. Doch auch im Fall eines Verbots bliebe der Rechtsextremismus eine Gefahr in Deutschland, sagt Justizminister Maas.

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Das Bundesverfassungsgericht berät ab Dienstag über ein mögliches Verbot der rechtsextremen Partei NPD. Quelle: dpa

Karlsruhe Auf dem Spiel stehen die Existenz einer Partei und die Glaubwürdigkeit der Politik – das Bundesverfassungsgericht verhandelt von diesem Dienstag an über ein Verbot der rechtsextremen NPD. Drei Tage lang (1. bis 3. März) prüfen die Karlsruher Richter auf Antrag des Bundesrats, ob die rund 5200 Mitglieder starke Partei nach den strengen Maßgaben des Grundgesetzes verfassungswidrig ist.

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht selbst für den Fall eines NPD-Verbots den Rechtsextremismus in Deutschland weiterhin als Gefahr. „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, egal wie es ausfällt, wird uns die Aufgabe des Kampfes gegen rechts nicht abnehmen“, sagte Maas den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montag). „Selbst wenn die NPD verboten würde, bedeutet das leider nicht, dass es in Deutschland keinen Rechtsextremismus mehr gibt.“

Der Erfolgsdruck für die Bundesländer ist groß: Ein erster Verbotsanlauf war 2003 in einem Fiasko geendet, weil im Verfahren ans Licht kam, dass der Verfassungsschutz bis in die Parteispitze hinein Informanten hatte. Die Frage der sogenannten V-Leute wird auch diesmal eine zentrale Rolle spielen.

Dem 250-seitigen Verbotsantrag von Dezember 2013 hatte der Bundesrat im vergangenen Mai noch einmal vier Aktenordner mit Belegen folgen lassen. Die internen Vermerke, Gesprächsprotokolle und E-Mails sollen untermauern, dass die Sicherheitsbehörden diesmal rechtzeitig alle V-Leute in der NPD „abgeschaltet“ haben. Die elf Namen sind geschwärzt.

Die NPD selbst hatte die Gelegenheit zur inhaltlichen Stellungnahme bis kurz vor Verhandlungsbeginn nicht genutzt. Auch deshalb ist völlig ungewiss, was die Richter und Prozessbeobachter in Karlsruhe erwartet. Der NPD-Anwalt Peter Richter hat im „Tagesspiegel“ bereits „den einen oder anderen Knaller“ angekündigt. Experten halten es für denkbar, dass die Partei vorhat, einzelne V-Leute zu enttarnen.


Emotionales Verfahren erwartet

Am Gericht erwartet man in jedem Fall ein emotionales Verfahren, in dem mit harten Bandagen gekämpft wird. Der zuständige Zweite Senat unter Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sei dafür besonders sensibilisiert, ist zu hören. Die Richter haben außergewöhnlich arbeitsintensive Vorbereitungen hinter sich. Denn wie in einem Strafverfahren müssen sie selbst alle Beweise zusammentragen.

Die Hürden für das Verbot einer Partei sind in Deutschland hoch. Das Verbreiten verfassungsfeindlicher Ideen allein reicht dafür nicht aus. Vor sechzig Jahren, als das Bundesverfassungsgericht mit der kommunistischen KPD zum zweiten und bislang letzten Mal eine Partei verbot, formulierte es eine aktiv kämpferische, aggressive Haltung gegenüber der demokratischen Grundordnung als zentrales Kriterium.

Inzwischen müsste ein Verbot aber auch der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte standhalten. Nach dessen Rechtsprechung muss ein derart drastischer Eingriff zum Schutz der demokratischen Ordnung auch wirklich notwendig sein.

Das Risiko, ein zweites Mal zu scheitern, ist also nicht eben klein. Bundesregierung und Bundestag haben sich dem neuen Verbotsantrag nicht angeschlossen. Die Länder wollen zum Auftakt prominent in Karlsruhe vertreten sein: Erwartet wurden Bundesrats-Präsident Stanislaw Tillich aus Sachsen (CDU) und die Ministerpräsidenten Hannelore Kraft (SPD, NRW) und Winfried Kretschmann (Grüne, Baden-Württemberg), außerdem etliche Innenminister und -senatoren.

Am Gericht schließt man nicht aus, dass vor einem Urteil womöglich weitere Verhandlungstage angesetzt werden müssen. (Az. 2 BvB 1/13)

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