NRW-Arbeitsminister Viele Minijobber bekommen keinen Mindestlohn

Eigentlich sollen auch Minijobber, die im Monat bis zu 450 Euro verdienen, den gesetzlichen Mindestlohn enthalten. Einer Studie zufolge erhält diesen Lohn von den knapp 7,5 Millionen Minijobbern aber nur jeder Achte.

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Der NRW-Arbeitsminister stellte heute in Berlin die Studie zu der Bezahlung von Minijobbern vor. Quelle: dpa

Berlin Von den bundesweit knapp 7,5 Millionen Minijobbern erhält laut einer Studie etwa jeder Achte entgegen den Vorschriften nicht den gesetzlichen Mindestlohn. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des RWI-Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung, die der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Rainer Schmeltzer (SPD) am Donnerstag in Berlin vorstellte. Die Studie habe sich auf die etwa 1,7 Millionen Minijobber in Nordrhein-Westfalen bezogen. Die Ergebnisse sind laut RWI aber auf das Bundesgebiet übertragbar. „Es hat sich seit 2012 einiges getan, aber es ist noch längst nicht alles gut“, sagte Schmeltzer. Er forderte strengere Kontrollen vor allem in Handel und Gastronomie.

In der Befragung für die Studie gaben im vergangenen Herbst 14,5 Prozent der Minijobber an, dass sie nicht den gesetzlichen Mindestlohn von damals 8,50 Euro erhielten. Für einige – wie etwa Zeitungszusteller und Minderjährige – galten Ausnahmen. In zwölf Prozent der Fälle lagen laut Schmeltzer „klare Gesetzesverstöße“ vor. Insbesondere in Handel und Gastronomie werde häufig kein gesetzlicher Mindestlohn gezahlt: „Diese Branchen müssen definitiv stärker kontrolliert werden.“

Für die Studie wurden laut RWI 25.000 Minijobber und 10.000 Arbeitgeber angeschrieben. Daraus ergab sich, das nicht einmal jeder dritte Minijobber (29 Prozent) die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und nur knapp jeder Zweite das Recht auf bezahlten Urlaub in Anspruch genommen habe. Deutlich zugelegt habe im Vergleich zu einer ähnlichen Studie 2012 der Stundenlohn. Dieser betrage im Durchschnitt 10,63 Euro statt noch 9,63 Euro im Jahr 2012, sagte Ronald Bachmann vom RWI.

Der gesetzliche Mindestlohn war 2015 eingeführt und in diesem Jahr erstmals erhöht worden auf 8,84 Euro pro Stunde. Er gilt auch für Minijobber, die im Monat bis zu 450 Euro verdienen dürfen und dafür weder Sozialabgaben noch Steuern zahlen müssen. Diese werden pauschal vom Arbeitgeber entrichtet. Laut Bundesagentur für Arbeit gab es im Dezember 2016 knapp 7,5 Millionen Minijobber. Davon übten 2,66 Millionen den Minijob als zusätzliche Beschäftigung neben einem anderen Broterwerb aus.

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