NSA/BND-Affäre Kabinett legt BND als Konsequenz an kürzere Leine

Der Bundesnachrichtendienst gilt vielen als unkontrollierbar. Das will die Bundesregierung nun ändern - eine unabhängige Kommission aus hohen Richtern soll die Kontrolle verbessern. Ob das reicht?

  • Teilen per:
  • Teilen per:
BND: Kabinett legt BND als Konsequenz an kürzere Leine Quelle: dpa

Das Kanzleramt legt den Bundesnachrichtendienst (BND) als Konsequenz aus dem Skandal um Spionage unter Freunden an eine kürzere Leine. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag den gut 60 Seiten starken Entwurf für ein neues BND-Gesetz, das die Kontrolle und die Arbeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf eine neue rechtliche Grundlage stellen soll. Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Eine Zustimmung der Koalitionsfraktionen von Union und SPD gilt nach monatelangen Verhandlungen als sicher.

Kernpunkt des BND-Gesetzes ist eine neue externe Kontrollinstanz. Der BND war im Zusammenhang mit der weltweiten Datenschnüffelei des US-Geheimdienstes NSA und eigenen Abhöraktionen gegen befreundete Staaten in die Kritik geraten. Das neue Kontrollgremium besteht aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof.

Die hochrangigen Juristen sollen vom Kanzleramt über brisante Aktionen informiert werden und über Spionage gegen Einrichtungen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedsstaaten entscheiden.

BND-Gesetz

Ausdrücklich erlaubt werden dem BND Abhöraktionen auch gegen die EU oder Einrichtungen ihrer Mitgliedsstaaten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So müssen die Aktionen nötig sein, um Gefahren für die innere und äußere Sicherheit zu begegnen, die Handlungsfähigkeit Deutschlands zu wahren oder „sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen.

Die neuen BND-Regeln sollen gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für eine bessere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste in die parlamentarische Beratung eingebracht werden. Der Bundestag soll noch in diesem Jahr zustimmen.

© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%