Das Kanzleramt legt den Bundesnachrichtendienst (BND) als Konsequenz aus dem Skandal um Spionage unter Freunden an eine kürzere Leine. Das Kabinett verabschiedete am Dienstag den gut 60 Seiten starken Entwurf für ein neues BND-Gesetz, das die Kontrolle und die Arbeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes auf eine neue rechtliche Grundlage stellen soll. Das Gesetz muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Eine Zustimmung der Koalitionsfraktionen von Union und SPD gilt nach monatelangen Verhandlungen als sicher.
Kernpunkt des BND-Gesetzes ist eine neue externe Kontrollinstanz. Der BND war im Zusammenhang mit der weltweiten Datenschnüffelei des US-Geheimdienstes NSA und eigenen Abhöraktionen gegen befreundete Staaten in die Kritik geraten. Das neue Kontrollgremium besteht aus zwei Richtern und einem Bundesanwalt am Bundesgerichtshof.
Die hochrangigen Juristen sollen vom Kanzleramt über brisante Aktionen informiert werden und über Spionage gegen Einrichtungen der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedsstaaten entscheiden.
BND-Gesetz
Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Mehrkosten von mindestens knapp 6,5 Millionen Euro durch das Gesetz. Davon entfallen 3,5 Millionen auf Personal- und Sachkosten beim Bundesgerichtshof und beim Generalbundesanwalt sowie 2,6 Millionen Euro auf den BND.
Die Kooperation mit internationalen Partnerdiensten wie dem umstrittenen US-Geheimdienst NSA wird unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Ziele dieser Zusammenarbeit müssen etwa der Anti-Terror-Kampf, die Unterstützung der Bundeswehr im Auslandseinsatz oder Informationen zur Sicherheitslage von Deutschen im Ausland sein.
Ausdrücklich festgeschrieben wird, was schon gilt: Spionage mit dem Ziel von Wettbewerbsvorteilen für deutsche Unternehmen ist verboten. Es heißt aber auch: „Die Aufklärung von wirtschaftspolitisch bedeutsamen Vorgängen kann erforderlich sein.“
Anders als bisher muss das Kanzleramt auf Antrag des BND-Präsidenten oder eines Vertreters die Spionage in internationalen Telekommunikationsnetzen künftig anordnen. Damit sollen klare Verantwortlichkeiten sichergestellt werden. Früher waren auch heikle Überwachungsmaßnahmen von niedriger BND-Ebene genehmigt worden.
Ausdrücklich erlaubt werden dem BND Abhöraktionen auch gegen die EU oder Einrichtungen ihrer Mitgliedsstaaten, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. So müssen die Aktionen nötig sein, um Gefahren für die innere und äußere Sicherheit zu begegnen, die Handlungsfähigkeit Deutschlands zu wahren oder „sonstige Erkenntnisse von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung“ zu gewinnen.
Die neuen BND-Regeln sollen gemeinsam mit dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für eine bessere parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste in die parlamentarische Beratung eingebracht werden. Der Bundestag soll noch in diesem Jahr zustimmen.