NSU-Prozess Anklage will jegliche Zweifel an Zschäpes Mittäterschaft zerstreuen

Am dritten Tag ihres Plädoyers schildert die Bundesanwaltschaft nochmals detailliert alle Morde der Terrorzelle NSU. Dabei fasst sie eine Fülle von Indizien zusammen, die für Beate Zschäpes Mitschuld sprechen sollen.

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Die Angeklagte Beate Zschäpe soll eines der drei Gründungsmitglieder des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gewesen sein, Quelle: dpa

München Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft alle Morde und Anschläge der Terrorzelle NSU gewollt, unterstützt und anschließend dokumentiert. Am dritten Tag ihres Plädoyers im Münchner NSU-Prozess versuchte Oberstaatsanwältin Anette Greger mit einer Fülle von Indizien, jegliche Zweifel an der Mittäterschaft Zschäpes zu zerstreuen. Zudem schilderte sie nach mehr als vier Jahren Prozessdauer noch einmal detailliert die Morde, die der Terrorzelle angelastet werden.

Zschäpe sei eines der drei Gründungsmitglieder des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ gewesen, und das aufgrund ihres Selbstbewusstseins keineswegs als bloße Mitläuferin, sagte Greger. „Die Angeklagte entschloss sich freiwillig und ganz bewusst für ein Leben im Untergrund. Die Angeklagte entschloss sich für ihren Weg in den Terror.“ Zschäpe habe genau um die Zwecksetzung des NSU gewusst, maßgeblich für die Tarnung der Gruppe gesorgt und „ein eigenes Interesse an der Begehung der Anschläge gehabt“. Die 42-Jährige habe die Anschläge des NSU „als ideologisch für zielführend“ betrachtet.

Zschäpe lebte mehr als 13 Jahre mit den Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund. In dieser Zeit sollen die beiden Männer zehn Menschen ermordet haben, neun davon aus rassistischen Motiven: Neun der Opfer waren Kleinunternehmer mit ausländischen Wurzeln. Die Bundesanwaltschaft hatte am Dienstag mit ihrem Plädoyer begonnen.

Greger argumentierte, bei einem so engen Zusammenleben über viele Jahre hinweg müssten alle drei an der internen Willensbildung beteiligt gewesen sein und die Beschlüsse jeweils mitgetragen haben. Die einzelnen Mordanschläge seien nur möglich gewesen, weil sie von den dreien „im Einzelnen vorher abgesprochen und ideologisch von jedem einzelnen Mitglied mitgetragen“ wurden. Zschäpes Handeln könne „nur als Teil einer gemeinschaftlich gewollten Tat und als bewusster Beitrag zur Tötungsserie aufgefasst werden“, sagte Greger.

Zudem sei davon auszugehen, dass Zschäpe das „Archiv“ geführt habe und für die Dokumentation der begangenen Taten verantwortlich gewesen sei. Das werde unter anderem durch Fingerabdrücke und DNA-Spuren der Hauptangeklagten auf Zeitungsartikeln belegt, die wiederum in Bekennervideos des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zu sehen seien. Greger sprach von „starken Indizien“, dass Zschäpe in die Materialsammlung und die Erstellung der Video eingebunden gewesen sei. Zschäpe sei es wichtig gewesen, die Videos nach dem Tod ihrer beiden Freunde zu verschicken, um auf den politischen Hintergrund der Anschläge aufmerksam zu machen und die Opfer zu verhöhnen.

Nach der Bundesanwaltschaft will das Gericht die Nebenkläger für ihre Plädoyers aufrufen. Nach Angaben mehrerer Nebenklage-Anwälte ist noch nicht fertig geplant, wie viele Schlussvorträge es von ihnen geben wird. Zunächst war von 47 Plädoyers die Rede. Es könnten aber auch 50 oder mehr werden, hieß es. Als Nebenkläger registriert sind 95 Opfer oder Hinterbliebene, die von 60 Anwälten vertreten werden. Einige Nebenkläger wollen sich zu Gruppen zusammenschließen. Die Dauer der einzelnen Nebenkläger-Plädoyers ist noch nicht abzuschätzen.

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